Energieausweis und EnEV 2009

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EnEV 2009 + EEWärmeG professionell anwenden: Fragen und Antworten

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Praxis-Dialog: EnEV 2009 + EEWärmeG anwenden

Fragen und Antworten zur EnEV-Praxis und --> zur EEWärmeG-Praxis

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Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

Neubau
§ 3 Wohngebäude
§ 4 Nichtwohngebäude
§ 5 Strom Alternativquellen
§ 6 Luftdichtheit Bauhülle
§ 7 Wärmeschutz
§ 8 Kleine Gebäude

Baubestand
§ 9 Ändern, Anbau, Ausbau
§ 10 Nachrüsten im Bestand
§ 10a El. Speicherheizungen
§ 11 Energetische Qualität
§ 12 Inspektion Klimaanlagen

Anlagentechnik
§ 13 Heizkessel installieren
§ 14  Rohre Warmwasser
§ 15 Kühlen und Lüften

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Energieausweis
§ 16 Energieausweis Zweck
§ 17 Energieausweis Grundsätze
§ 18 Energieausweis Bedarf
§ 19 Energieausweis Verbrauch
§ 20 Modernisierungen empfehlen
§ 21 Aussteller Energieausweise

Gemeinsames
§ 22 Gebäude Mischnutzung
§ 23 Regeln der Technik
§ 24 Ausnahmen von der EnEV
§ 25 Befreiung von der EnEV
§ 26 Verantwortliche
§ 26a Private Nachweise
§ 26b Schornsteinfeger
§ 27 Ordnungswidrigkeiten

Übergang, Inkrafttreten

§ 28 Übergangsvorschriften
§ 29 Energieausweise

§ 30 aufgehoben
§ 31 Inkrafttreten


Anlagen zur EnEV 2009

1 Anforderungen Wohnbau
2 Anforderungen Nichtwohnbau
3 Anforderungen Baubestand
4 Luftdichtheit und Luftwechsel
4a Heizung in Betrieb nehmen
5 Rohre, Armaturen dämmen

6 Energieausweis Wohnbau
7 Energieausweis Nichtwohnbau
8 Aushang Bedarfsausweis
9 Aushang Verbrauchsausweis
10 Modernisierungen empfehlen
11 Inhalte der Fortbildung


  § 1 Anwendungsbereich

  § 2 Begriffsbestimmungen

  § 3 Anforderungen an Wohngebäude

  § 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude

  § 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

  § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel

  § 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken

  § 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

  § 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

  § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

  § 10a Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen

  § 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität

  § 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

  § 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen

  § 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

  § 15 Anlagen der Kühl - und Raumlufttechnik

  § 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

  § 17 Grundsätze des Energieausweises

  § 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs

  § 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs

  § 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

  § 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude

  § 22 Gemischt genutzte Gebäude

  § 23 Regeln der Technik

  § 24 Ausnahmen

  § 25 Befreiungen

  § 26 Verantwortliche

  § 26a Private Nachweise

  § 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters

  § 27 Ordnungswidrigkeiten

  § 28 Allgemeine Übergangsvorschrift

  § 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise

  § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  Anlage 1 - Anforderungen an Wohngebäude (zu den §§ 3 und 9)

  Anlage 2 - Anforderungen an Nichtwohngebäude (zu den §§ 4 und 9)

  Anlage 3 - Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen (zu § 9 Abs. 3) und
  bei Errichtung kleiner Gebäude
(zu § 8); Randbedingungen und Maßgaben für die
  Bewertung bestehender Wohngebäude
(zu § 9 Abs. 2)

  Anlage 4 - Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel (zu § 6)

  Anlage 4a - Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln und
  sonstigen Wärmeerzeugersystemen
(zu § 13 Absatz 2)

  Anlage 5 - Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen   
 
(zu § 10 Absatz 2, § 14 Absatz 5 und § 15 Absatz 4)

  Anlage 6 - Muster Energieausweis Wohngebäude (zu § 16)

  Anlage 7 - Muster Energieausweis Nichtwohngebäude (zu § 16)

  Anlage 8 - Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs (zu § 16)

  Anlage 9 - Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs (zu § 16)

  Anlage 10 - Muster Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis (zu § 20)

  Anlage 11 - Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung (zu § 21 Abs. 2 Nr. 2)

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> DIBt: Offizielle Auslegungen zu EnEV - Fragen

Auslegung zur Energieeinsparverordnung veröffentlicht durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin.
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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart