Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 professionell anwenden: Fragen und Antworten
   Home + Aktuell
    GEG 2018
    EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EnEV 2009 Praxis
   · EnEV 2009 Text
 
· Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Neu: EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Dachausbau in Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1999
in einer Stadt im Bundesland Baden-Württemberg

.
Kurzinfo:
Ein Sachverständiger berät den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses im Bestand. Das Dach wurde 1999 ausgebaut, jedoch tropft inzwischen das Wasser in die darunterliegenden Räume. Nach Meinung des Fachmanns galt bereits vor der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995) die baurechtlich verbindliche Forderung, eine "dichte Gebäudehülle" zu planen und zu bauen. Nachfolgende Verschärfungen führten die Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) sowie die darauffolgenden Fassungen ein. Im vorliegenden Fall wurde unter dem ungedämmten, offenen Steildach ohne Unterspannbahn mit Fuchsschwanzziegel nur in die Zwischenräume der Holzsparren-Zwischendecke ungefähr 150 Millimeter (mm) Mineralwolle eingebracht. Es wurde weder eine Bodenabdeckung noch Dampfsperre unter oder über der Dämmung eingebaut. Wurde der Dachausbau 1999 nach dem damaligen "Stand der Technik" ausgeführt? Was könnte der Sachverständige seinem Kunden zu der weiteren Vorgehensweise raten? Würde bei heutiger Nachbesserung die neue EnEV 2009 greifen?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wärmeschutzverordnung, WSchVO, 1995, Verschärfung, Bestand, Baubestand, Altbau, Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnbau, Wohnbestand, Mehrfamilienhaus, MFH, Dach, Ausbau, Dachausbau, Steildach, Unterspannbahn, Fuchsschwanzziegel, Ziegel, Holzsparren, Zwischendecke, Dämmung, Dachdämmung, dämmen, Mineralwolle, Bodenabdeckung, Dampfsperre, Stand, der, Technik, Mangel, Mängel, Nachbesserung, nachbessern, Gültigkeit, Vorgehensweise.

Auftrag: Ein Sachverständiger berät den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses im Bestand, das in einer baden-württembergischen Stadt liegt. Das Dach des Hauses wurde im Jahr 1999 ausgebaut.

Praxis: Der Dachausbau des Mehrfamilienhauses stammt aus dem Jahr 1999. Unter einem ungedämmten, offenen Steildach ohne Unterspannbahn mit Fuchsschwanzziegel wurden nur in die Zwischenräume der Holzsparren-Zwischendecke ungefähr 150 Millimeter (mm) Mineralwolle gefüllt. Es wurde weder eine Bodenabdeckung noch eine Dampfsperre unter oder über der Dämmung eingebaut.

Probleme: Seit einem Schneesturm tropft Wasser in die darunterliegenden Wohnräume. Wurde der Dachausbau 1999 nach dem damaligen "Stand der Technik" ausgeführt? Was könnte der Sachverständige seinem Kunden zur weiteren Vorgehensweise raten? Wenn der Dachausbau 1999 mangelhaft ausgeführt wurde und man es heute nachbessern würde, müsste die aktuelle EnEV 2009 berücksichtigt werden?

Fragen: Wurde der Dachausbau 1999 nach dem damaligen "Stand der Technik" ausgeführt? Was könnte der Sachverständige seinem Kunden zur weiteren Vorgehensweise raten? Wenn der Dachausbau 1999 mangelhaft ausgeführt wurde und man es heute nachbessern würde, müsste die aktuelle EnEV 2009 berücksichtigt werden?

Antwort: 23.09.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Dachausbau in Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1999 in einer Stadt im Bundesland Baden-Württemberg

Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten

Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
->
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

.

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart