Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis-Kompass: Was schreibt die EnEV 2009 vor?

Energieausweis-Kompass: Was schreibt die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vor?

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+ Neubau errichten: Neues Gebäude planen und bauen

Aufzählung Energieausweis als Nachweis für den Bauantrag und für die zuständigen Behörden.

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+ Baubestand ändern: Bestehendes Gebäude modernisieren,
  sanieren, erweitern, anbauen, aufstocken oder ausbauen

Aufzählung Energieausweis als energiesparrechtlicher Nachweis bei bestimmten großen Sanierungen oder Erweiterungen

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+ Baubestand unverändert: Bestehendes Gebäude ganz oder
  teilweise verkaufen, neu vermieten, verpachten oder verleasen

Aufzählung Energieausweis als Information für potenzielle Käufer,
neue Mieter, neue Pächter oder neue Leasingnehmer

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+ Öffentliches Dienstleistungsgebäude:
 
Die Besucher über den Energiestandard des Gebäudes informieren.

Aufzählung Energieausweis als Aushang für Besucher des Gebäudes

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-> Welchen Energieausweis fordert die EnEV?
->
Aussteller -Kompass: Energieausweis

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart