Energieausweis und EnEV 2007

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EnEV 2009 - Geldstrafen-Kompass Bußgeld-Kompass: EnEV 2009 droht mit Geldstrafen!
Wie viel kann es kosten, wenn Fachleute, Bauherrn, Eigentümer oder Betreiber von Klima-Anlagen die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) missachten? Unser Kompass zeigt Ihnen wie hohe Geldstrafen jeweils drohen.  
 


Wer sind Sie?

Aufzählung

Architekt, Energieberater, Planer, Sachverständiger oder Bauausführender
 

Aufzählung

Aussteller von Energieausweisen im Baubestand bei Verkauf, Neuvermietung oder öffentlicher Aushang
 

Aufzählung

Bauherr eines Neubau-Vorhabens
 

Aufzählung

Eigentümer einer bestehenden Wohnung, eines Hauses, Immobilie oder Gebäude
 

Aufzählung

Betreiber einer oder mehreren Klimaanlagen in Gebäuden
 


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Welche EnEV-Leistungen bieten Sie an?

Aufzählung Neubau: Baumaßnahmen und Anlagentechnik für Gebäude, die neu geplant und errichtet werden.
 
Aufzählung Baubestand: Baumaßnahmen und Anlagentechnik in bestehenden Gebäuden sowie Energieausweise für Verkauf, Neuvermietung oder als Aushang.

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Welche EnEV-Leistungen bieten Sie für Neubauten an?

Aufzählung

Wohngebäude: Im Auftrag des Bauherrn bin ich bei der Errichtung von neuen Wohngebäuden tätig.
 

Aufzählung

Nichtwohngebäude: Im Auftrag des Bauherrn bin ich bei der Errichtung von neuen Nichtwohngebäuden tätig.
 

Aufzählung

Heizung einbauen: Im Auftrag des Bauherrn baue ich im Gebäude Heizkessel ein oder stelle sie auf.
 

Aufzählung

Anlagentechnik ausstatten: Im Auftrag des Bauherrn statte ich im Gebäude die Zentralheizung, heizungstechnische Anlagen oder Umwälzpumpen mit den geforderten Regelungen aus.
 

Aufzählung

Heizungsleitungen oder Warmwasserleitungen dämmen: Im Auftrag des Bauherrn schütze ich Wärmeverteilungs- oder Warmwasser-Leitungen sowie Armaturen wie gefordert gegen Wärmeverluste.

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Welche EnEV-Leistungen bieten Sie für den Bestand an?
 
Aufzählung

Energieausweis ausstellen: Im Auftrag des Eigentümers stelle ich Energieausweise für bestehende Gebäude aus für Verkauf, Neuvermietung oder öffentlichen Aushang.
 
Aufzählung

Daten für Energieausweis: Aufgrund welcher Gebäudedaten berechnen Sie die Energieausweis?
 

Aufzählung

Baulich nachrüsten: Im Auftrag des Eigentümers bin ich bei der geforderten Dämmung der oberste Geschossdecken über beheizten Räumen bzw. des darüber liegenden Daches tätig.
 

Aufzählung

Gebäudehülle verändern: Im Auftrag des Eigentümers saniere, modernisiere oder ersetze ich die Außenbauteile der Hülle des Gebäudes (Außenwand, Fenster, Türen, Dach oder Decke).
 

Aufzählung

Heizung erneuern: Im Auftrag des Bauherrn baue ich im Bestandsgebäude Heizkessel ein oder stelle sie auf.
 

Aufzählung

Anlagentechnik ausstatten: Im Auftrag des Eigentümers statte ich im Gebäude die Zentralheizung, heizungstechnische Anlagen oder Umwälzpumpen mit den geforderten Regelungen aus.
 

Aufzählung

Heizungs- und Warmwasserleitungen dämmen: Im Auftrag des Bauherrn schütze ich Wärmeverteilungs- oder Warmwasser-Leitungen sowie Armaturen wie gefordert gegen Wärmeverluste.
 

Aufzählung

Klimaanlagen inspizieren: Im Auftrag des Betreibers führe ich die energetische Inspektion von Klimaanlagen im Gebäude durch.
 

Aufzählung

Unternehmererklärung ausstellen: Ich ändere im Auftrag des Eigentümers Außenbauteile oder technische Anlagen des Gebäudes. Nach Abschluss der Arbeiten bestätige ich ihm schriftlich, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau-oder Anlagenteile den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen.

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Für welche Gebäude stellen Sie Energieausweise aus?
 
Aufzählung

Wohnbestand: Ich erstelle Energieausweise für bestehende Wohngebäude und empfehle Modernisierungen zur Verbesserung
der Energieeffizienz des Gebäudes.

 
Aufzählung

Daten für Energieausweis: Aufgrund welcher Gebäudedaten berechnen Sie die Energieausweis?
 

Aufzählung

Nichtwohnbestand: Ich erstelle Energieausweise für bestehende Nichtwohngebäude und empfehle Modernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes.
 
Aufzählung

Daten für Energieausweis: Aufgrund welcher Gebäudedaten berechnen Sie die Energieausweis?

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Wer liefert die Daten für die Energieausweis-Berechnung?
 
Aufzählung

Gebäudedaten vom Aussteller oder Eigentümer: Die Daten für die Berechnung des Energieausweises ermittelt der ausstellende Fachmann entweder selber oder der Eigentümer stellt die Gebäudedaten bereit.
 

Aufzählung

Energieausweis aufgrund bereitgestellter Daten: Der Aussteller berechnet den Energieausweis aufgrund der Gebäudedaten, die der Eigentümer ihm bereitgestellt hat.

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Wie soll Ihr Neubau genutzt werden?

Aufzählung

Wohngebäude: Mein Neubau ist ein Wohnhaus, Wohngebäude
oder ein Gebäude, das überwiegend dem Wohnen dient. Dazu gehören auch Einrichtungen wie Wohn-, Alten- und Pflegeheime.

 

Aufzählung

Nichtwohngebäude: Mein Neubau ist ein Bürogebäude, eine Schule, ein Hotel, ein Kaufhaus, ein Kino oder ein sonstiges Zweckgebäude, das unter den Geltungsbereich der EnEV fällt.
 

Aufzählung

Gemischte Nutzung: Mein Neubau soll teilweise zu wohn- und zu nichtwohnähnlichen Zwecken genutzt werden. Gemäß EnEV 2009, § 22 muss mein Neubau ggf. teilweise -> als Wohngebäude sowie teilweise -> als Nichtwohngebäude behandelt werden.

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Was haben Sie mit Ihrem bestehenden Gebäude vor?
 
Aufzählung

Unverändert: Ich will mein bestehendes Gebäude unverändert teilweise oder ganz verkaufen, neu vermieten, neu verpachten oder einen Energieausweis im Gebäude öffentlich aushängen. Dafür benötige ich einen Energieausweis.
 

Aufzählung

Verändern: Ich will die Außenbauteile sanieren, modernisieren oder ersetzen, oder das Gebäude  baulich oder anlagentechnisch nachrüsten, oder durch einen Anbau oder Ausbau erweitern.

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Wofür benötigen Sie einen Energieausweis im Bestand?
 
Aufzählung

Verkauf oder Neuvermietung: Ich benötige einen Energieausweise im Bestand, damit ich ihn potenziellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen zeigen kann.
 

Aufzählung

Öffentlicher Aushang: Ich benötige einen Energieausweise im Bestand, damit ich ihn in meinem Gebäude für das Publikum gut sichtbar aushängen kann. Die Daten für die Berechnung des Energieausweises liefere ich selbst.
 
Aufzählung

Daten für Energieausweis bereitstellen: Aufgrund welcher Gebäudedaten soll der Aussteller den Energieausweis berechnen?

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Wie wollen Sie Ihr bestehenden Gebäude verändern?

Aufzählung

Gebäudehülle verändern: Ich will die Außenbauteile meines bestehenden Gebäudes sanieren, modernisieren, ersetzen oder neu einbauen (Außenwände, Fenster, Türen, Dach oder Decken).
 

Aufzählung

Baulich nachrüsten: Ich will die ungedämmte oberste Geschossdecken über beheizten Räumen bzw. das darüber liegende ungedämmte Dach wie gefordert dämmen.
 

Aufzählung

Heizung erneuern: Ich will in meinen Bestandsgebäude einen Heizkessel einbauen oder aufstellen lassen.
 

Aufzählung

Anlagentechnik ausstatten: Ich will die Zentralheizung, die heizungstechnische Anlage oder die Umwälzpumpe in meinem Bestandgebäude mit den geforderten Regelungen ausstatten.
 

Aufzählung

Heizungsleitungen und Warmwasserleitungen dämmen: Ich will die Wärmeverteilungsleitungen oder Warmwasser-Leitungen sowie Armaturen wie gefordert gegen Wärmeverluste dämmen.

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Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart