Energieausweis und EnEV 2009

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EnEV 2009 + Energieausweis: Die neue Energieeinsparverordnung

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EnEV 2009 in Kraft: Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die neue, verschärfte EnEV 2009. Sie hat die EnEV 2007 abgelöst. Was ändert sich durch die EnEV 2009? Verschaffen Sie sich einen Überblick mit unserer Zusammenfassung. Welche EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben? Unsere Checkliste und Übersicht zeigen Ihnen welche EnEV gilt. EnEV-online schlägt die Brücke zur EnEV-Praxis mit Antworten auf Fragen zur EnEV 2009, zur EnEV 2007 sowie zur EnEV 2004.


Was ist neu? EnEV 2009 + Energieausweis: Praxis-Dialog

> Nordfassade von bestehendem Mehrfamilienwohnhaus nach EnEV 2009 sanieren und EnEV-Nachweise führen - Ein Diplomingenieur / Energieberater soll er ein Angebot abgeben für die Planung und Nachweisführung der Sanierung eines Mehrfamilienhauses. Der Eigentümer muss die gesamte Nordfassade sanieren, da sie sehr stark beschädigt ist. Ihre Fläche umfasst 100 Quadratmeter (m²) und alle Außenwände des Wohnhauses sind insgesamt 400 m² groß. Der Außenputz der Nordfassaden wird abgeschlagen und diese Außenwand gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 mit neuer Dämmung versehen. Der Fachmann fragt uns wie die Anforderungen der EnEV 2009 in diesem Fall greifen und wie er den Nachweis führen kann.

> Neues Schulgebäude: Nachweis nach EnEV 2009 und nach EEWärmegesetz führen - Der Einsatz regenerativer Energien (Solarenergie, Biogas, usw.) ist in diesem Fall unwirtschaftlich bzw. nicht möglich. Zur Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG wird über den Einsatz von Lüftungsanlagen mit WRG in Einzelzonen sowie einer zusätzlichen Luft-Wärme-Pumpe zum Brennwertkessel nachgedacht. Laut Wärmegesetz müssen 50 % des Wärmeenergiebedarfs durch Umweltwärme gedeckt sein. Wie ist der Heizwärmebedarf im Sinne des Wärmegesetzes definiert (nach EnEV, Heizlastermittlung)? Wie kann der 50-prozentige Anteil aus Luftwärmepumpe und Wärmerückgewinnung nachgewiesen werden?

> Sind erneuerbaren Energien in neuem Wohnhaus zwingend vorgeschrieben? Ein potentieller Bauherr fragt: Wir haben die Absicht, ein Einfamilienhaus zu bauen. Um Energie zu sparen, haben wir uns entschieden, das Haus nach den Kriterien der KfW-Förderung zu bauen (www.kfw-foerderbank.de). Die Erfüllung dieser Forderungen führt durch die Maßnahmen zur Wärmedämmung bei den Wänden und Fenstern bereits zu erheblichen Energieeinsparungen. Sind wir trotzdem gezwungen nach dem Wärmegesetz 2009 erneuerbare Energie zu nutzen?

> Ist der Nachweis für eine Flachdach-Sanierung gemäß EnEV 2009 erforderlich? Ein Eigentümer berichtet: Wir haben ein bestehendes Flachdach sanieren lassen, welches mehr als 20 Prozent (%) der entsprechenden Fläche ausmacht und somit gemäß EnEV 2009 zu sanieren ist. Nachdem wir jetzt einen Nachweis verlangen, dass die EnEV eingehalten wurden, bekommen wir zur Antwort, dass bei der Sanierung die EnEV lediglich vorgeben würde, dass eine WLG 35 mit 140 Millimeter (mm) Stärke genügen würde. Eine zusätzliche Berechnung wäre nicht erforderlich. Wir sind der Meinung, dass eine Berechnung zwingend erforderlich ist, da bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden müssen und schließlich jeder Dachaufbau anders ist.

> Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG parallel zur EnEV 2009 anwenden und fortschreiben - Seit Anfang des Jahres 2009 verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bundesweit die Bauherren von Neubauten den Wärmebedarf im Gebäude zum Heizen, Warmwassererwärmen oder Kühlen teilweise aus erneuerbare Energien zu decken. Welche Konsequenzen hat es für Bauherren, die das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2009 berücksichtigen müssen? Was sollten die beauftragten Fachleute beachten, wenn sie das EEWärmeG parallel zur geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 anwenden? Welche Missverständnisse könnten entstehen? Wie solle das EEWärmeG weiter fortgeschrieben werden?

> EnEV-Nachweis und Energieausweis für neu geplante Bäckerei ausstellen - Ein Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für das Gebäude einer Bäckerei einen Energieausweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auszustellen. Der Fachmann wird einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfsausweises erstellen. Das Industriegebäude (Bäckerei) soll mit der Abwärme aus der Produktion beheizt werden, die in der Produktionshalle entsteht. Ob diese Beheizung vollständig oder nur teilweise erfolgt muss noch geklärt werden. Wie kann der Fachmann vorgehen, wenn er den EnEV-Nachweis für dieses Produktionsgebäude erstellt?

> EnEV-Nachweis und Energieausweis für saniertes Schulgebäudes mit Anschluss an Fern- und Nahwärme - Ein Ingenieurbüro plant die energetische Sanierung eines bestehenden Schulgebäudes. Die Dämmung der Außenwände, des Daches, die Fenster, usw. sollen dermaßen nachgerüstet werden, dass das Schulgebäude den Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 erfüllt. Die Heizungsanlage ist jedoch eine Fernheizung - Niedrigtemperatur (NT)-Kessel mit Gas, die 2001 teilweise erneuert wurde. Diese Anlage beheizt auch weitere 15 Gebäude. Zusätzlich ist im Schulgebäude auch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit angeschlossen. Der Fachmann bittet uns um die Meinung eines Experten zu der Frage wie er den Primärenergiebedarf in diesem Fall mit der Fernheizung und dem BHKW (für ca. 15 Gebäude dimensioniert) ermittelt soll, für den EnEV-Nachweis, bzw. für den Energieausweis nach EnEV 2009.

> Nachweis Dachausbau in Mehrfamilienwohnhaus - Ein Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für den geplanten Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Mehrfamilien-Wohnhauses den Nachweis gemäß der geltenden EnEV 2009 zu führen. Das Wohnhaus umfasst noch zwei weitere Wohnetagen sowie ein Kellergeschoss. Das ausgebaute Dachgeschoss soll neue Gaupen und Fenster erhalten. Im Zuge dieses Ausbaus sollen auch alle erforderlichen Dämm-Maßnahmen ausgeführt werden. Der Bauingenieur fragt uns ob er den Nachweis für das Dachgeschoss mit dem umbauten Raum des Dachgeschosses und den umhüllenden Flächen des Dachgeschosses führen muss.

> Energieausweis nach Bausanierung der Gebäudehülle - Muss nach Austausch einiger Fenster oder Dämmung einer Außenwand - ohne Förderantrag für KfW-Mittel - ein neuer Energieausweis erstellt werden? Ein Energieberater soll ein Angebot abgeben für die Planung und Nachweis-Führung einer Bausanierung im Wohnbestand. Der potentielle Auftraggeber beabsichtigt mehrere der alten Fenster zu erneuern. Auch will er eine Außenwand dämmen lassen. Der potentielle Auftraggeber möchte allerdings keine öffentlichen Fördermittel wahrnehmen, d.h. keinen Antrag für Fördermittel der KfW-Förderbank stellen. Der Energieberater fragt uns ob in diesem Praxisfall für das fertig sanierte Bestandsgebäude ein Energieausweis ausgestellt werden muss.

> Prüfung der Luftdichtigkeit eines großen Bürogebäudes - Ein Ingenieur hat eine Anfrage erhalten, ob sein Büro die Luftdichtheit der Gebäudehülle eines neu geplanten, großen Bürogebäudes messen, bzw. prüfen könnte. Der Fragesteller und seine Kollegen haben vorgeschlagen, die Luftdichtheit des Eingangsbereiches des Bürogebäudes im Erdgeschoss zu messen sowie je zwei Halbgeschosse zu überprüfen - eines in einem Zwischengeschoss sowie eines im Dachgeschoss. Die übrigen Geschosse des Bürogebäudes sind baugleich dieser beiden vorgeschlagenen Geschosse. Ist es zulässig ist, dass sie nur die exemplarischen Geschosse überprüfen und die Ergebnisse auf das gesamte Gebäude übertragen? Oder müssten sie tatsächlich das gesamte Bürogebäude überprüfen?

> EnEV-Nachweis für großen Anbau an bestehenden Kindergarten - Eine Architektin soll für den Anbau die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2009 führen. Die Nutzfläche des eingeschossigen, nicht unterkellerten Anbaus ist über 100 (m²) groß. Der Anbau soll über die bestehende Brennwert-Heizung aus dem Jahr 1999 beheizt werden. Die Verordnung verlangt, dass die Außenbauteile großer Anbauten die Vorschriften für neue Nichtwohngebäude erfüllen. Diese Forderung wird nach den Berechnungen der Architektin erfüllt. Wenn sie jedoch die Berechnungen für den Primärenergiebedarf durchführt und als Beheizung Fern-/ Nahwärme berücksichtigt - wie die EnEV es für solche Fälle fordert - kann der neue Anbau den Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten nicht einhalten. Die Architektin bittet uns um die Meinung eines Experten.

> Verbrauchsausweis für Bürogebäude im Bestand ausstellen
Ein Diplom-Bauingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für ein großes, bestehendes Bürogebäude - mit einer Nutzfläche von ca. 5.000 Quadratmetern (m²) - hat er einen Auftrag in Aussicht: Er könnte einen Energieausweis auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellen. Aufgrund der zahlreichen Mieterwechsel kennt der potentielle Auftraggeber jedoch nicht den Strombedarf für die einzelnen fünf Gewerbeeinheiten, d.h. für deren jeweilige Beleuchtung und Warmwasserbereitung. Diese einzelnen Flächen stellen jedoch insgesamt den größten Anteil der gesamten Nutzfläche dar. Ist es zulässig den Stromverbrauch der Allgemeinflächen auf die Gesamt-Nutzfläche hochzurechnen? Kann der Diplomingenieur angesichts der vorliegenden Daten einen Verbrauchs-Energieausweis für das Bürogebäude ausstellen?

> 11. Staffel der EnEV-Auslegungen veröffentlicht: Die EnEV 2009 ist am 1. Oktober 2009 bundesweit in Kraft getreten. Damit sie in den Bundesländern möglichst einheitlich angewendet wird, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz bereits 2002 eine spezielle Arbeitsgruppe zur EnEV eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe beantwortet die Anfragen die in den Bundesländern eingehen. Die Fragen, die von allgemeinem Interesse sind werden als offizielle Auslegungen veröffentlicht, nachdem die Mitglieder der Fachkommission die Entwürfe der Arbeitsgruppe jeweils diskutiert und beschließt.

> Anforderungen und EnEV-Nachweis für Schulcontainer - Ein Bauingenieur hat den Auftrag erhalten die Aufstellung von Schulcontainern zu planen und ggf. gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2009 nachzuweisen. Die für zwei Jahre angemieteten Container sollen für Schulunterrichtszwecke genutzt werden. Dafür werden sie in verschiedenen Bundesländern aufgestellt - zum Teil als Einzelcontainer, aber auch im Verbund mit bis zu 20 Containern. Dem Bauingenieur ist nicht klar, ob die Container einzeln oder im Verbund - also projektbezogen - eine jeweilige EnEV-Berechnung benötigen, oder ob sie überhaupt keine Berechnung benötigen. Er bittet uns um die Meinung eines EnEV-Experten.

> EnEV-Nachweise für die Sanierung der Außenwand und Fenster eines bestehenden Bürogebäudes führen - Ein Diplomingenieur für Tragwerksplanung hat den Auftrag erhalten für die Sanierung eines bestehenden Bürogebäudes die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu führen. Die Außenwand wird im Rahmen der Sanierung zusätzlich gedämmt und die Fenster werden teilweise erneuert. Unserem Fragesteller fiel jedoch auf, dass der bekannte Absatz (3) des Paragraphen 9 aus der vorhergehenden Fassung der EnEV 2007 nicht mehr zu finden ist. Er besagte, dass bei der Sanierung der Gebäudehülle, der EnEV-Nachweis anhand der mittleren Wärmedurchgangs-Koeffizienten (U-Werte) der betroffenen Bauteile geführt werden kann. Der Diplomingenieur fragt uns, ob der Bauteilnachweis für geänderte Bauteile gemäß der neuen EnEV 2009 noch zulässig ist.

>  Neue Energieeinsparverordnung und jede Menge neue Missverständnisse - Besitzer, Verwalter, Käufer und Neumieter im Bestand_ müssen seit dem 1. Oktober die EnEV 2009 anwenden. Die Praxis zeigt, dass jede neue Fassung der Energieeinsparverordnung zu neuen Fragen führt. Auftraggeber für EnEV-bezogende Leistungen - Eigentümer, Verwalter, potenzielle Käufer und Neumieter von bestehenden Wohnhäusern, Büro- und sonstigen Immobilen - sind im Regel-Dschungel überfordert. Viele Fragen können selbst Fachleute oft nur schwer beantworten. Kein Wunder, dass es dabei zu Missverständnissen kommt. Wir haben sechs häufige Missverständnisse kurz und bündig erklärt.

>  Energieausweis für fast fertiges Haus - Frage eines Bauherrn: Unser neues Haus ist gerade fertig - bis auf den Außenputz. Das Haus bekommt aufgrund des verwendeten Ziegels kein zusätzliches Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Der Architekt möchte uns jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keinen Energieausweis ausstellen, weil das Gebäude bewertungstechnisch erst dann fertig sei, wenn der Außenputz auch angebracht ist. Ansonsten würde er jetzt eine falsche Bestätigung ausstellen. Von einem anderen Büro für Bauphysik höre ich jedoch, dass der Putz eher unerheblich sei, sofern es kein besonderer Wärmedämmputz ist. Könnten Sie uns bitte hierzu ein Auskunft geben?

>  EnEV 2009 und Wärmegesetz 2009 berücksichtigen: Photovoltaikanlage in Neubau einplanen - Frage einer Architektin: In unserem Ingenieurbüro _ planen wir zurzeit etliche Neubauten - sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Wir berücksichtigen dabei die neue Energieeinspar-Verordnung EnEV 2009 und erfüllen parallel dazu auch das geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2009 - kurz: Wärmegesetz 2009. Erfüllt eine mit eingeplante Photovoltaikanlage auch das Wärmegesetz 2009 für Gebäude?

>  Krankenhauserweiterung planen und nachweisen - Wärmeschutz der Bauteile im Untergeschoss des neuen Bettenhauses mit beheizten und nichtbeheizten Bereichen nach EnEV2009 gewährleisten. Das Bettenhaus aus Stahlbeton umfasst im Untergeschoss Lager-, Technik- und Aufenthaltsräume und zwei Treppenhäuser. Die Außenwände sind mit Perimeterdämmung ausgestattet. Die Berücksichtigung der Bodenflächen und der Zwischenwände zu den nichtbeheizten Bereichen hat sich als Problem erwiesen. Können die von der EnEV 2009 geforderten Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile im Untergeschoss ohne Zusatzdämmung erreicht werden?

>  EnEV 2009 und Energieausweis: Sieben häufige Missverständnisse - Seit dem 1. Oktober 2009 gilt für Gebäude und deren Anlagentechnik die neue Fassung der Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009). Sie bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowohl im Neubau als auch im Baubestand. Die EnEV 2009 stellt Fachleute, Bauherren, Eigentümer und Verwalter von Gebäuden vor neuen Fragen, die auch zu Missverständnissen führen können. Im Rahmen des Fachportals www.EnEV-online.de beantworten wir täglich Anfragen der Leser zur EnEV 2009 in der Praxis. Die häufigsten sieben Missverständnisse zur EnEV 2009 und zum Energieausweis allgemein finden Sie nun in EnEV-online kurz zusammengefasst und aufgeklärt.
| Praxis-Dialog: Antworten nach EnEV-Themen finden

>  Merkblatt als Info für Ihre Kunden: Energieausweis, Energiepass, Energiebedarfsausweis ... Bei der Vielzahl der Begriffe und Regeln hilft unser Merkblatt mit einer aktuellen Übersicht. Wollen Sie sich bei Ihren Kunden und potentiellen Auftraggebern mit der Übersicht zu den Energie-Nachweisen für Gebäude in Erinnerung rufen? Wenn Ihnen unser aktualisiertes, kostenfreies Merkblatt gefällt, drucken Sie es aus und bringen Sie auf der letzten Seite, rechte Spalte, in dem Kasten "Überreicht mit freundlichen Empfehlungen:" Ihren Firmenstempel oder Adressaufkleber an. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise am Ende des Merkblatt-Textes. Vielen Dank für Ihr Interesse!
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INFO-Set zur EnEV 2009 in der Praxis
| Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude (pdf)

>  Online-Workshop zur EnEV 2009: Praxis-Dialog mit EnEV-Experten - Seit 1. Oktober gilt die neue, verschärfte EnEV 2009.
Auf Ihre Praxis-Fragen können Sie nun Experten-Antworten in unserem Online-Workshops erhalten. Teilnehmer können die Abonnenten unserer Premium-News. Sie können im Online-Workshop alle Antworten auf gestellte Fragen lesen und können selbst auch eigene Fragen einsenden - gegen eine Zusatzgebührt von 20 Euro (netto) pro Antwort. An unserem Online-Workshop zur EnEV für Nichtwohnbau haben im Sommer 120 Fachleute teilgenommen. Die 45 Fragen + Antworten finden Sie in einer Broschüre übersichtlich zusammengefasst.
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Online-Workshop EnEV 2009 in der Praxis
| Online-Workshop EnEV 2009: Teilnahmebedingungen
| Leseprobe: 45 Fragen + Antworten EnEV für NWG
| Premium-News: Informieren Sie sich jetzt

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>  Energieausweis für Berufsbildungszentrum erstellen - Ausstellung bedarfsorientierter Energieausweise für eine Bildungseinrichtung, die sich über mehrere Gebäude erstreckt. Das Ensemble des Berufsbildungszentrums besteht aus insgesamt vier Gebäuden: ein Wohnheim, zwei Schulgebäude und ein Foyergebäude. Alle Gebäude werden über eine zentrale Anlage mit Heizung und Warmwasser versorgt. Das Foyergebäude dient der Erschließung der beiden baulich voneinander getrennten Schulgebäude. Es dient quasi als Verbindungsbau. Ist das gemeinsame Foyergebäude als gesondertes Gebäude zu bewerten und erhält somit einen eigenen Energieausweis? Wie ist die gemeinsame Wärmeversorgung zu werten?

>  Mindestwärmeschutz der Zwischenwände in neu geplantem Supermarkt gewährleisten - Ein Architekt plant einen neuen Supermarkt und führt die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durch. Der Supermarkt umfasst normal beheizte Verkaufsräume und niedrig beheizte Lagerräume. Wie ist der Mindestwärmeschutz definiert? Auf welche anerkannten Regeln der Technik bezieht sich die EnEV 2009? Welche Temperaturdifferenz ist unter „wesentlich niedrig“ zu verstehen? Welche Wände müssen den Mindestwärmeschutz einhalten? Müssen die Trennwände zwischen den Verkaufsräumen und den Lagerräumen sowie zu den unbeheizten Räumen und gegen die Außenluft die Anforderungen zum Mindestwärmeschutz einhalten?

>  Einzelraumthermostate Pflicht bei Raumheizung in Wohnhaus durch Wärmepumpe mit Außenfühler - Unsere Fragesteller sind die Eigentümer und Bewohner einer Doppelhaushälfte (DHH), die im gesamten Erdgeschoss (EG) und Obergeschoss (OG) mit Fußbodenheizung ausgestattet ist. Sie nutzen für die Heizung eine Erdwärmepumpe mit Außenfühlern. Zur Heizungs-Regelung der Wohnräume befindet sich im EG und OG jeweils ein Verteilerkasten. Ein Lufttemperatur-Fühler ist zwar außen vorhanden, jedoch innen ist im ganzen Haus ist kein einziger Temperatur-Fühler angebracht. Die Bauabnahme steht bevor und unsere Fragesteller sind verunsichert über die unterschiedlichen Aussagen des Installateurs. Sie fragen uns ob sie - gemäß der geltenden Energieeinspar-Verordnung (EnEV) - in den einzelnen Räumen für die Heizung jeweils automatische Regelungen einbauen müssten.

>  Stromverbrauch im Verbrauchausweis für Berufsbildungszentrum berücksichtigen - Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten für ein Berufsbildungszentrum einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auf der Grundlage des Energieverbrauchs zu erstellen. Der Auftraggeber hat ihm dabei die notwendigen vollständigen Daten für den Verbrauch an elektrischem Strom und Gas vorgelegt. Im Lehrbetrieb des Berufsbildungszentrums demonstrieren die Dozenten jedoch auch den praxisnahen Gebrauch von verschiedenen Maschinen und Geräten. Bei diesen Vorführungen verbrauchen diese Maschinen und Geräte jedoch Strom und tragen damit zum Gesamtstromverbrauch des Gebäudes bei. Der Fachmann fragt uns, ob er den Stromverbrauch dieser Maschinen und Geräte bei der Erstellung des Verbrauchsausweises aus dem Gesamtverbrauch herausrechnen muss.

>  Energieausweis Nichtwohnbau: Kühlenergiebedarf bei moderater Kühlung mit Betonkernaktivierung berechnen - Den Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage muss der Fachmann nur dann bilanzieren, “wenn für das Gebäude oder eine Gebäudezone für den Kühlfall der Einsatz von Kühltechnik und eine durchschnittliche Nutzungsdauer für Gebäudekühlung auf Raum-Solltemperatur von mehr als zwei Monaten pro Jahr und mehr als zwei Stunden pro Tag vorgesehen sind”. Kann man aus diesen Anforderungen der EnEV 2009 schließen, dass bei einer moderaten Kühlung auf 26°C - zum Beispiel mit einer Betonkernaktivierung – der Fachmann den Kältebedarf der entsprechenden Zone nicht in der Bilanzierung gemäß EnEV berücksichtigen muss?

>  EnEV 2009 Praxis: Was fragen Fachleute? Seit 1. Oktober gilt nun die verschärfte EnEV 2009. Sie bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen. Was fragen interessierte Fachleute, die EnEV-bezogene Leistungen anbieten und durchführen - beraten, planen, berechnen, bauen und Nachweise ausstellen? Müssen private Schulen einen Energieausweis aushängen? Gilt die Fortbildung zum energiesparenden Bauen als Zusatzqualifikation gemäß EnEV 2007 Anlage 11 auch gemäß EnEV 2009?
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EnEV 2009 Praxis-Dialog: Was fragen Fachleute?
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| EnEV 2009: INFO-Set zum Energieausweis + EnEV

>  Online-Workshop zur EnEV 2009: Praxis-Dialog mit EnEV-Experten - Seit 1. Oktober gilt die neue, verschärfte EnEV 2009.
Auf Ihre Praxis-Fragen können Sie nun Experten-Antworten in unserem Online-Workshops erhalten. Teilnehmer können die Abonnenten unserer Premium-News. Sie können im Online-Workshop alle Antworten auf gestellte Fragen lesen und können selbst auch eigene Fragen einsenden - gegen eine Zusatzgebührt von 20 Euro (netto) pro Antwort. An unserem Online-Workshop zur EnEV für Nichtwohnbau haben im Sommer 120 Fachleute teilgenommen. Die 45 Fragen + Antworten finden Sie in einer Broschüre übersichtlich zusammengefasst.
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>  KBW Berlin: EnEV 2009 und Energieausweis für kommunale Liegenschaften. Die verschärfte EnEV 2009 bringt viele Änderungen und Neuerungen für Neubau und Bestand. Kommunale Liegenschaften sind vielfach betroffen: Sanierungspflicht für Heizungen und Geschossdecken, Ausstellung von Energieausweisen bei Verkauf und Neuvermietung als auch zum Aushang des Energieausweises in großen, viel besuchten öffentlichen Dienstleistungsgebäuden. Das Seminar vermittelt  grundlegende Kenntnisse und Fachwissen zur EnEV 2009 Praxis für kommunale Liegenschaften. Kooperation mit EnEV-online: Als Teilnehmer können Sie ihre Interessenschwerpunkte vorab an die Dozentin online übermitteln. Nach dem Seminar können sie 30 Tage lang das Premium-News Abo kostenfrei testen.
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Veranstalter: Kommunales Bildungswerk e.V., Berlin
| Tagesseminar zur EnEV 2009: Info und anmelden

> EnEV 2009 – Änderungen im Vergleich zur EnEV 2007.
Als Fachleute sollten Sie die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) schnellstmöglich kennenlernen, sich mit den neuen Berechnungsmethoden vertraut machen und sich einen Wissensvorsprung sichern. Welche Fassung der EnEV gilt für Bauvorhaben? Ist es die aktuelle EnEV 2007 oder bereits die neue, verschärfte EnEV 2009? Was ändert sich durch die novelliert EnEV 2009 für Neubau und die Änderungen, Anbauten und Umbauten im Baubestand? Welche neuen Berechnungs- und Überprüfungs-Methoden greifen ab Herbst für die Energieausweise? In unserem Beitrag finden Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.

> Checkliste: EnEV 2009 oder EnEV 2007? Welche Energieeinsparverordnung gilt für Ihr Bauvorhaben? Wenn Sie als Bauherr einen Neubau planen, müssen Sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Auch im Bestand müssen Sie als Eigentümer bei Anbau, Umbau, Ausbau oder Modernisierung ggf. die EnEV berücksichtigen. Die aktuelle EnEV 2007 gilt noch bis Ende September 2009. Ab 1. Oktober tritt die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft. Welche EnEV-Fassung für Ihr Bauvorhaben gilt erfahren Sie hier Schritt für Schritt.

>  EnEV 2007 oder EnEV 2009? Welche Anforderungen gelten für Bauvorhaben? Zu dieser aktuellen und sehr häufigen Frage unserer Leser finden Sie in EnEV-online nun eine Übersicht. Obwohl die verschärfte Energieeinspar-Verordnung erst ab 1. Oktober 2009 in Kraft tritt, erfüllen viele Auftraggeber bereits im Vorfeld die verschärften Anforderungen, weil sie Fördergelder beantragen wollen oder weil sie die künftigen Käufern, Mietern und Nutzern den neuen Standard bieten wollen.

>  Nichtwohnbau: 45 Fragen + Antworten zur EnEV - Broschüre als Pdf-Volltext. Unseren Online-Workshop zur EnEV-Praxis für Nichtwohngebäude haben wir am 30. Juni 2009 erfolgreich beendet. 120 Fachleute haben daran teilgenommen. Die Fragen und Antworten haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengefasst, wo Sie die einzelnen Beiträge nach dem Gebäudetyp leicht finden können. Unsere Broschüre können Sie kostenfrei als Volltext in Pdf-Format per E-Mail erhalten, wenn Sie unsere Premium-News für Spezialisten abonniert haben.
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Kurzinfo zu Praxisfragen nach Gebäudetyp finden
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>  Praxis-Dialog: Bürogebäude sanieren und aufwerten - Anforderungen der EnEV 2007 und EnEV 2009. Folgende Baumaßnahmen soll eine Architektin nach EnEV 2007 und alternativ nach EnEV 2009 planen und ggf. auch die Nachweise durchführen: Die Decke über der Tiefgarage wird gedämmt; Die Fenster mit zerbrochenem Glas werden ersetzt; Die Südseite erhält eine neue Vorhangfassade; Die Nord-Fassade des Gebäudes wird gedämmt; Das Flachdach des Bürogebäudes wird gedämmt. Welche Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007 und EnEV 2009) sowie bauliche Vorschriften, Normen, Regeln sind bei den geplanten Sanierungsmaßnahmen beachten - insbesondere zum winterlichen und sommerliche Wärmeschutz?

- Bürogebäude nach EnEV 2007 / EnEV 2009 sanieren: Tiefgaragen-Decke, Fenster, Außenwände und Dach - Folgende Baumaßnahmen soll unsere Fragestellerin nach EnEV 2007 und EnEV 2009 planen und ggf. auch nachweisen:
1. Die Decke über der Tiefgarage wird gedämmt.
2. Die Fenster mit zerbrochenem Fensterglas werden ersetzt.
3. Die Südseite des Gebäudes erhält eine neue Vorhangfassade.
4. Die Nord-Fassade des Bürogebäudes wird zusätzlich gedämmt.
5. Das Flachdach des Gebäudes wird zusätzlich gedämmt.
Welche Vorgaben und baulichen Vorschriften, Normen, Regeln sind bei den geplanten Sanierungsmaßnahmen beachten - insbesondere zum winterlichen und sommerliche Wärmeschutz?

- Fassade sanieren im Wohnbestand: Ab wann gilt die EnEV 2009? Frage eines Bauingenieurs: Eine Wohnbaugesellschaft beabsichtigt an einem Wohnkomplex die Eternitfassaden anzustreichen und die Fenster austauschen.
Ist der Bauherr verpflichtet die EnEV zu berücksichtigen?
Wenn ja, ab wann muss er die neue EnEV 2009 erfüllen?

- Dachgeschoss im Bestand ausbauen: Was fordert die EnEV 2007 und EnEV 2009? Frage eines Eigentümers: Wir beabsichtigen dieses Jahr einen Dachausbau in einem geerbten Haus. Die Grundfläche beträgt ca. 140 Quadratmeter (m²). Dass wir hierbei unbedingt dämmen müssen ist uns bewusst. Das Haus ist 1975 erbaut worden und besitzt noch keinerlei Wärmedämmung. Müssen wir im Zuge des Dachausbaus das komplette Haus dämmen, oder ob es genügt, nur den von uns bebauten Raum zu dämmen? Müssen wir die Anforderungen der aktuellen EnEV 2007 oder der kommenden EnEV 2009 erfüllen?

- Flachdächer Einkaufs-Center nach EnEV sanieren: Anforderungen der EnEV 2007 und EnEV 2009 - Drei der fünf Dachflächen wurden zwar vom Vorbesitzer letztes Jahr "saniert", sind jedoch undicht. Die drei Dächer wurden bei der Sanierung auf ihrer gesamten Fläche zusätzlich abgedichtet und begrünt. Die Architektin fragt uns, ob bei einer Sanierung dieser Art und bei diesem Umfang die Dämmung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgelegt und ausgeführt werden muss.

- Energieausweis als öffentlicher Aushang in Gebäuden
Was ändert sich ab 1. Oktober, wenn die neue EnEV 2009 gilt? Gibt es eine klare Definition und Auflistung der Gebäudetypen, die gemäß EnEV einen Energieausweis öffentlich aushängen müssen? Wie kann man als Aussteller von Energieausweisen vorgehen?

- EnEV-Nachweis für Umnutzung Industriegebäude
Ein Flachdach soll das geneigte Dach ersetzen und die Außenwände werden gedämmt. Wie muss unser Fragesteller den Umbau nach EnEV planen und nachweisen und was muss er beachten, wenn die Baumaßnahmen unter die EnEV 2009 fallen?

- Konjunkturpaket II fördert die energetische Sanierung von Bildungsbauten: Anforderungen und Nachweise - Es stellt sich die Frage welchen energetischen Standard das modernisierte Bestandsgebäudes einhalten muss: wie ein Neubau oder wie ein sanierter Altbau? Auch interessiert ihn, wie er den Nachweis für den Förderantrag führen sollte und welche zusätzlichen Kennwerte – beispielsweise die CO2-Einsparung - gefordert sind.

- KfW-Förderung und EnEV 2009 - Ab 1. Oktober 2009 gilt voraussichtlich die neue, verschärfte Energieeinsparverordnung EnEV 2009.  Wie passt die KfW-Förderbank ihre Förder-Programme im Baubereich an die EnEV 2009 an? KfW-Finanzierungsexpertin Ulrike Schriewer antwortet auf die Frage unseres EnEV-online Lesers.

- Das Wärmegesetz 2009 schlägt Praxis-Brücken
zur geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV)
Fachleuten eröffnet ihr Wissensvorsprung neue Chancen. Seit dem 1. Januar 2009 müssen Bauherren bei Neubauten und bei umfangreichen Modernisierungen im Bestand auch die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes 2009 beachten. Das Wärmegesetz verweist dabei vielfach auf die Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Fachleute mit Kenntnissen zur EnEV-Praxis sind im Vorteil. Welche Brücken schlägt das Wärmegesetz zur EnEV? Dieser Beitrag stellt sie kurz und übersichtlich vor.

- Energieausweis Wohnbestand für KfW-Förderantrag: Zusätzliche Decken-Dämmpflicht nach EnEV 2009? Das nicht ausgebaute Dachgeschoss nutzen die Bewohner als Trockenboden. Die Eigentümer weigern sich die Bodendecke des Dachraumes zu dämmen. Könnte sich - nach dem Inkrafttreten der verschärften Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) – für die Wohnungsbaugesellschaft die Pflicht ergeben, dass sie die obersten Geschossdecke zusätzlich dämmen muss?

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Wichtige Hinweise: Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

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© 1999-2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart