Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 + Energieausweis: Energieeinsparverordnung anwenden
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EnEV 2009 in Kraft: Seit 1. Oktober 2009 gilt bundesweit die neue, verschärfte EnEV 2009.
Sie hat die EnEV 2007 abgelöst. Was ist neu und was ändert sich durch die EnEV 2009? Welche Geldstrafe droht, wenn Fachleute oder ihre Kunden sie missachten? Welche EnEV gilt für Ihr Vorhaben? Lesen Sie die Antworten auf Fragen zur EnEV 2009, EnEV 2007, EnEV 2004.


Was ist neu?

Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) bewerten, wenn das fertig errichtete Gebäude die Luftdichtheitskriterien nach EnEV 2009 nicht erfüllt - Wie muss die Lüftungsanlage in diesem Fall bilanziert werden? Wird die gesamte Lüftungsanlage mit WRG auf Grund der EnEV2009-Vorgaben an die Luftdichtigkeit aus der Berechnung exkludiert, oder wird nur der Wärmerückgewinnungsgrad nicht in Ansatz gebracht und die Hilfsenergien weiterhin bilanziert? Welche Luftwechselrate wird in dieser Situation angesetzt? Welche sonstigen Probleme ergeben sich für die Nachweisführung?

Wärmeschutz-Anforderungen der EnEV 2009 an die Außenhülle von kleinen Nichtwohngebäuden - Es handelt sich um ein Technikgebäude für die Elektroschaltschränke. Das Gebäude hat einen Grundriss von 6 Meter (m) Breite und 6 m Länge und ist 3,50 m hoch mit Flachdach. Der Boden gegen das Erdreich ist ungedämmt.  Die EnEV 2009 erlaubt für kleine Nichtwohngebäude ungedämmte Decken gegen das Erdreich. Es stellt sich die Frage ob der höchstzulässige U-Mittelwert von 0,50 W/(m²K) aller opaken Außenbauteile auch für kleine Nichtwohngebäude nicht überschritten werden darf.

DIBt: 16. Staffel der offiziellen Auslegungen zur EnEV 2009:
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im April die folgenden neuen Auslegungen zur EnEV 2009 veröffentlicht:
- Primärenergiefaktoren bei Wärmeversorgungsnetzen
(Auslegung zu § 3 Absatz 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1.1 und 2.1.2 sowie zu § 4 Absatz 3 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2.1.1)
- Definition "Erweiterung und Ausbau um beheizte oder gekühlte Räume" (Auslegung zu § 9 Absatz 4 und 5)

Wärmeschutz-Anforderungen bei der Sanierung von Außenwänden von denkmalgeschützten Gebäuden
oder von sonstiger, erhaltenswerter Bausubstanz
- Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert für die Innendämmungen einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,35 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. (W/m²∙K). Fachwerkwände müssen einen U-Wert von 0,84 W/m²∙K einhalten. Die KfW-Bank fördert seit Anfang April 2012 den Einbau von Innendämmungen in Baudenkmalen und in erhaltenswerter Bausubstanz, wenn sie einen U-Wert von 0,45 W/m²∙K einhalten! Worauf beziehen sich die Anforderungen der EnEV 2009 zur Innendämmung? Was fordert die EnEV 2009 bei der Sanierung von Baudenkmälern?

Nachweisführung nach EnEV für Nicht-Wohngebäude, bei Erweiterung über 100 m² ohne Anlagenaustausch - Ein Diplomingenieur führt den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für den großflächigen Anbau eines bestehenden Autohauses. Der Erweiterungsbau soll an die vorhandene Heizungstechnik, angeschlossen werden. Im Zuge der geplanten Erweiterungsbaumaßnahme ist der Nachweis gemäß EnEV 2009 zu führen. Es fragt sich wie der Nachweis gemäß EnEV 2009 zu führen ist und ob der Anbau auch das geltende Erneuerbar-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen muss.

Anlagenbewertung für neues Wohngebäude als Anbau errichtet an Bestand mit Flächenheizung, Heizkörpern und abweichenden Systemtemperaturen - Ein Fachplaner für Haustechnik ist in die Planung des neuen Wohngebäudes als Anbau an ein bestehendes Gebäude eingebunden. Er soll den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen. Es handelt sich um ein neues Einfamilienhaus, welches geplant wird und gebaut werden soll. Dieser Neubau ist ein Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, dessen Anlagentechnik bei dieser Gelegenheit auch modernisiert wird. Die Wärmeübergabe soll teilweise über Flächenheizung sowie teilweises über Heizkörper erfolgen. Die System-Temperatur weicht von den Angaben in der DIN V 4701, Teil 10 ab - beispielsweise 45/35 statt 55/45 oder 35/28. Es stellt sich die Frage, wie die Heizungsanlage für die Berechnung des EnEV-Nachweises bewertet wird.

EnEV-Nachweis für neues Wohnhaus: DIN 4108-6 / DIN 4701-10 anwenden bei genauen Rohrnetzlängen für Heizwärme- und Warmwasserverteilung - muss die Planerin das Referenzgebäude in diesem Fall auch mit den "kürzeren" Rohrleitungslängen des tatsächlichen Gebäudes berechnen, dass heißt, die vom Programm erzeugte Referenzberechnung korrigieren? Oder ist es bei der Nachweis-Ausstellung erlaubt sich bei der Berechnung diesen Vorteil zunutze zu machen?

EnEV-Nachweis für neuen Lebensmittelmarkt größtenteils mit industrieller Abwärme aus Kälteanlage beheizt - Der Großteil der Beheizung - ca.60 Prozent (%) – soll über die industrielle Abwärme der Kälteanlage für die Kühlräume erfolgen. Der restliche Heizwärmebedarf soll über zwei Luftwärmepumpenverdampfer gedeckt werden. Für die Berücksichtigung der industriellen Abwärme hat die Planerin keine Angaben zu dem Primärenergiefaktor gefunden. Welchen Primärenergiefaktor muss die Planerin bei der Nachweis-Berechnung für die Beheizung durch industrielle Abwärme berücksichtigen?

EnEV-Nachweis für neues Fachmarktzentrum mit Rampen- und Dachrinnenheizung als Frostschutz - Eine Architektin erstellt für ein neues Fachmarktzentrum den Energieausweis als Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Dabei wendet sie auch die Normenreihe DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Der Bauherr wünscht, dass die Rampe zum Parkdeck des Zentrums und die Dachrinnen frostfrei bleiben, d.h. dass sie bei Bedarf beheizt werden. Es stellt sich die Frage, ob und wie der Heizwärmebedarf für diese Frostschutzeinrichtungen – Rampen- und Dachrinnenheizung – in die Energiebilanz für den EnEV-Nachweis mit einfließen und wie diese Techniken gegebenenfalls in die Berechungen nach DIN V 18599 einzugeben sind.

Energieausweis für drei neue Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Heizung im mittleren Wohnhaus erstellen - Die drei Wohngebäude sind dabei als Reihenhäuser zu betrachten. Ihre Trennwände stehen etwas versetzt zueinander. Die Kellergeschosse sind beheizt und sollen teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden. Im Kellergeschoss des mittleren Wohngebäudes ist die gemeinsame Heizung und Warmwassererwärmung installiert. Sie umfasst eine Sole-/Wasser-Wärmepumpe, eine Solaranlage sowie einen Gas-Brennwertkessel für die Spitzenlasten. Es stellt sich die Frage, wie diese Anlagentechnik in den Berechnungen für den Energieausweis berücksichtigt wird.

Wohnhaus Baujahr 1987 mit Ytong-Außenwänden energetisch sanieren mit wirtschaftlichen Maßnahmen - Der Putz ist stellenweise gerissen, löchrig, oder bröckelt ab. Die Holzprofile sind stark verwittert und ein Drittel davon weist hässliche Spuren von einer Efeu-Pflanze auf. Nach den Berechnungen unseres Fragestellers müsste er eine 10 cm dicke Dämmschicht in die Außenwände einplanen um die Anforderungen der EnEV 2009 zu erreichen. Die Investition für die gesamten Sanierungsmaßnahmen würde sich auf 40.000 Euro belaufen. Es stellt sich die Frage ob der Fachmann aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen in diesem Fall die EnEV-Vorgaben nicht umgehen kann oder ob ihm ein Bußgeld droht, wenn er den geforderten Wärmeschutz nicht erreicht.

Einfamilienhaus – Kellerdecke und Außenwände bei Sanierung zum KfW-Energieeffizienzhaus dämmen - Ist es zulässig die Kellerdecke und die Außenwand des Bestandsgebäudes jeweils weniger zu dämmen als es die EnEV fordert, wenn das sanierte Wohnhaus trotzdem den angestrebten Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht? Muss der Planer diese Ausnahme speziell begründen? Welche Angaben und Erklärungen müsste in diesem Fall die Unternehmererklärung gemäß § 26a (Private Nachweise) umfassen?

Der Unterschied zwischen „Dachflächenfenster“ und „Glasdach“ in Gebäuden im Sinne der EnEV 2009 - Unserem Fragesteller fiel auf, dass der Unterschied zwischen „Dachflächenfenster“ und „Glasdach“ weder in der EnEV selbst, noch in den offiziellen Auslegungen definiert ist. Es stellt sich die Frage wie „Dachflächenfenster“ von „Glasdächern“ im Sinne der EnEV zu unterscheiden sind – sowohl für die Ausführung des Referenzgebäudes, als auch für die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen im Bestand.

Lichtemittierende Dioden - LED-Leuchtmittel - als Beleuchtung im EnEV-Nachweis für Nichtwohnbau - Ein Diplomingenieur erstellt für Nichtwohngebäude auch Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Er bearbeitet häufig Bauvorhaben bei denen diese Bauten durch LED-Leuchtmittel beleuchtet werden. Die DIN V 18599 (Energiebewertung von Gebäuden), Teil 4 (Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung) sieht diesen Lampentyp jedoch nicht vor und die EnEV-Software - mit der unser Fragesteller arbeitet - erlaubt ihm auch nicht den Lampentyp manuell einzugeben. Es stellt sich die Fragen welcher Lampentyp der Planer in der energetischen Bilanzierung nach DIN V 18599 vergleichend angeben könnte, um einen realistischen Ansatz zu gewährleisten.

EnEV-Nachweise für Wohnhaus-Erweiterungen: Anbau mit offener Diele und Bad zum Bestandsbau; Dachaufstockung mit offenem Treppenhaus zum Altbau - Für die Nachweis-Berechnungen muss der Fachmann die Systemgrenze zwischen dem neuen und dem bestehenden Gebäudeteil berücksichtigen. In den beiden Fällen entsteht jedoch durch die Erweiterung auch ein Raumverbund, der sich sowohl über den alten als auch den neuen Gebäudeteil erstreckt: bei dem Anbau ist es die Diele und das Bad und bei der Dachaufstockung ist es das offene Treppenhaus. Es stellt sich die Frage wie in diesen beiden Fällen die Systemgrenze für die Nachweis-Berechnungen verläuft.

Anlagentechnik des Referenzgebäudes für Warmwasser bei Nachweis-Berechnung für KfW-Effizienzhaus 100 - Der Auftraggeber möchte die bestehende Wärmepumpe für die Erwärmung des Trinkwassers (TWW-Wärmepumpe) im Wohnhaus auch weiterhin nutzen. Das Referenz-Wohngebäude gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sieht jedoch für die Erwärmung des Trinkwassers (Zeile 6) keine TWW-Wärmepumpe vor. Es stellt sich die Frage, mit welchen Angaben der Fachmann den Primärenergiebedarf berechnen soll.

Normgerechtes Lüftungskonzept und Wohnungslüftung für energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus - Zu den technischen Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses gehören auch „…spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtheitskonzept und Lüftungskonzept beim Einbau einer Lüftungsanlage…“ Als relevante Norm für die Ausarbeitung eines Lüftungskonzeptes gilt die DIN 1946-6 (Wohnungslüftung). Für die Ausarbeitung des Lüftungskonzeptes nutzt unser Fragesteller eine spezielle Software. Es stellt sich die Frage, ob nur ein Vollgeschoss als Höhe gilt oder ob die Giebelhöhe berücksichtigt wird.

Bürogebäude, Lager- und Produktionshalle sanieren: Anforderungen der EnEV und des EEWärmeG erfüllen - Die baulichen Sanierungsmaßnahmen betreffen sowohl die Fenster als auch die Dächer des Baukomplexes. Die Anlagentechnik soll durch einen neuen Ölbrenner saniert werden sowie durch die Dämmung der Heizverteil-Leitungen und der Regelung durch Thermostate und Nachtabsenkung. Es stellt sich die Frage, welche Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) bei dieser Sanierung greifen.

Geltende EnEV-Fassung bei baugenehmigungsfreier Montage eines Wintergartens im Wohnbestand - Am 5. und 6. November 2009 montierte das Bauunternehmen die Elemente und erstellte somit den Wintergarten. Inzwischen war am 1. Oktober 2009 die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft getreten. Sie fordert besser gedämmte Außenbauteile bei Änderungen im Bestand, als die vorhergehende EnEV 2007. Der Kunde bezweifelt inzwischen, ob der Wärmeschutz der Wintergarten-Elemente den EnEV-Vorgaben entspricht. Es stellt sich die Frage welche EnEV-Fassung in diesem Fall gilt.

Wandkopf einer Wohnungstrennwand in Neubau planen im Hinblick auf den Wärme-, Brand- und Schallschutz - Ein Diplomingenieur begleitet den Bau eines neu zu errichtenden Wohnhauses und soll auch den Energieausweis als Nachweis gemäß EnEV 2009 erstellen. Im Hinblick auf den Brandschutz sollen die Schalen einer zweischaligen Wohnungstrennwand bis unter die Dachhaut geführt werden. Dadurch entstünde jedoch aus der Sicht unseres Fragestellers eine Wärmebrücke, die zu Schimmelbildung beispielsweise im Bad unter der Dachschräge führen könnte. Es stellt sich die Frage wie der Wandkopf einer zweischaligen Wohnungstrennwand im Hinblick auf Brandschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzvorschriften auszubilden ist.

Primärenergiefaktor für Biomethan (Bioerdgas) bei Fern-/Nahwärmebezug durch Contracting-Anlagen - Kann bei der Berechnung des Primärenergiebedarfes gemäß EnEV 2009 der zertifizierte Primärenergiefaktor des Fernwärme-Versorgers bzw. Contractors verwendet werden, auch wenn bei diesem für Biomethan der fp -Wert 0,5 angesetzt wurde? Oder gelten im Umkehrschluss die Sätze 3 - 5 der Nummer 2.1.1 in Anlage 1 der EnEV 2009 nur für diejenigen Anlagen, die vom Bauherrn betrieben werden?

Bürocontainer als Rückbaumaßnahme einer Hochschule – Anforderungen des EEWärmegesetzes 2011 - Die Beheizung der Bürocontainer erfolgt über eine Gasheizung. Die zurzeit gültige EnEV 2009 wird von diesen Bürocontainern erfüllt. Die Gesamtfläche der Bürocontainer beträgt erheblich mehr als 50 Quadratmeter (m²). Es stellt sich die Frage ob die Container unter das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) fallen angesichts der Tatsache, dass sie dazu bestimmt, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, jedoch länger als zwei Jahre genutzt werden.

Praxishilfen zu den Nachrüstpflichten nach EnEV 2009 im Baubestand - Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden), dass die Eigentümer von Bestandsbauten ggf. ihre alte Heizungen ersetzen, die warmen Leitungen dämmen, Regler installieren und die ungedämmten Decken über den beheizten Räumen dämmen oder die darüber liegenden ungedämmten Dächer zu dämmen. Die betroffenen Eigentümer müssen dabei auch die Fristen einhalten, welche die EnEV für sie verbindlich festsetzt. In EnEV-online finden Sie dazu vielfältige Praxishilfen.

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© 1999-2012 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart