Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 + Energieausweis: Energieeinsparverordnung anwenden
   Home + Aktuell
   EnEV 2009 Praxis
   · Suchen + finden
 · EnEV 2009 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EnEV 2007 Praxis
   Wissen + Praxis
   EnEV-Kalender
   Software + Web
   Dienstleister
   PREMIUM-Zugang
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Premium-News
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum

.
EnEV 2009 in Kraft: Seit 1. Oktober 2009 gilt bundesweit die neue, verschärfte EnEV 2009.
Sie hat die EnEV 2007 abgelöst. Was ist neu und was ändert sich durch die EnEV 2009? Welche Geldstrafe droht, wenn Fachleute oder ihre Kunden sie missachten? Welche EnEV gilt für Ihr Vorhaben? Lesen Sie die Antworten auf Fragen zur EnEV 2009, EnEV 2007, EnEV 2004.


Was ist neu?

EnEV-Nachweise für Wohnhaus-Erweiterungen: Anbau mit offener Diele und Bad zum Bestandsbau; Dachaufstockung mit offenem Treppenhaus zum Altbau - Für die Nachweis-Berechnungen muss der Fachmann die Systemgrenze zwischen dem neuen und dem bestehenden Gebäudeteil berücksichtigen. In den beiden Fällen entsteht jedoch durch die Erweiterung auch ein Raumverbund, der sich sowohl über den alten als auch den neuen Gebäudeteil erstreckt: bei dem Anbau ist es die Diele und das Bad und bei der Dachaufstockung ist es das offene Treppenhaus. Es stellt sich die Frage wie in diesen beiden Fällen die Systemgrenze für die Nachweis-Berechnungen verläuft.

Anlagentechnik des Referenzgebäudes für Warmwasser bei Nachweis-Berechnung für KfW-Effizienzhaus 100 - Der Auftraggeber möchte die bestehende Wärmepumpe für die Erwärmung des Trinkwassers (TWW-Wärmepumpe) im Wohnhaus auch weiterhin nutzen. Das Referenz-Wohngebäude gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sieht jedoch für die Erwärmung des Trinkwassers (Zeile 6) keine TWW-Wärmepumpe vor. Es stellt sich die Frage, mit welchen Angaben der Fachmann den Primärenergiebedarf berechnen soll.

Normgerechtes Lüftungskonzept und Wohnungslüftung für energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus - Zu den technischen Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses gehören auch „…spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtheitskonzept und Lüftungskonzept beim Einbau einer Lüftungsanlage…“ Als relevante Norm für die Ausarbeitung eines Lüftungskonzeptes gilt die DIN 1946-6 (Wohnungslüftung). Für die Ausarbeitung des Lüftungskonzeptes nutzt unser Fragesteller eine spezielle Software. Es stellt sich die Frage, ob nur ein Vollgeschoss als Höhe gilt oder ob die Giebelhöhe berücksichtigt wird.

Bürogebäude, Lager- und Produktionshalle sanieren: Anforderungen der EnEV und des EEWärmeG erfüllen - Die baulichen Sanierungsmaßnahmen betreffen sowohl die Fenster als auch die Dächer des Baukomplexes. Die Anlagentechnik soll durch einen neuen Ölbrenner saniert werden sowie durch die Dämmung der Heizverteil-Leitungen und der Regelung durch Thermostate und Nachtabsenkung. Es stellt sich die Frage, welche Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) bei dieser Sanierung greifen.

Geltende EnEV-Fassung bei baugenehmigungsfreier Montage eines Wintergartens im Wohnbestand - Am 5. und 6. November 2009 montierte das Bauunternehmen die Elemente und erstellte somit den Wintergarten. Inzwischen war am 1. Oktober 2009 die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft getreten. Sie fordert besser gedämmte Außenbauteile bei Änderungen im Bestand, als die vorhergehende EnEV 2007. Der Kunde bezweifelt inzwischen, ob der Wärmeschutz der Wintergarten-Elemente den EnEV-Vorgaben entspricht. Es stellt sich die Frage welche EnEV-Fassung in diesem Fall gilt.

Wandkopf einer Wohnungstrennwand in Neubau planen im Hinblick auf den Wärme-, Brand- und Schallschutz - Ein Diplomingenieur begleitet den Bau eines neu zu errichtenden Wohnhauses und soll auch den Energieausweis als Nachweis gemäß EnEV 2009 erstellen. Im Hinblick auf den Brandschutz sollen die Schalen einer zweischaligen Wohnungstrennwand bis unter die Dachhaut geführt werden. Dadurch entstünde jedoch aus der Sicht unseres Fragestellers eine Wärmebrücke, die zu Schimmelbildung beispielsweise im Bad unter der Dachschräge führen könnte. Es stellt sich die Frage wie der Wandkopf einer zweischaligen Wohnungstrennwand im Hinblick auf Brandschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzvorschriften auszubilden ist.

Primärenergiefaktor für Biomethan (Bioerdgas) bei Fern-/Nahwärmebezug durch Contracting-Anlagen - Kann bei der Berechnung des Primärenergiebedarfes gemäß EnEV 2009 der zertifizierte Primärenergiefaktor des Fernwärme-Versorgers bzw. Contractors verwendet werden, auch wenn bei diesem für Biomethan der fp -Wert 0,5 angesetzt wurde? Oder gelten im Umkehrschluss die Sätze 3 - 5 der Nummer 2.1.1 in Anlage 1 der EnEV 2009 nur für diejenigen Anlagen, die vom Bauherrn betrieben werden?

Bürocontainer als Rückbaumaßnahme einer Hochschule – Anforderungen des EEWärmegesetzes 2011 - Die Beheizung der Bürocontainer erfolgt über eine Gasheizung. Die zurzeit gültige EnEV 2009 wird von diesen Bürocontainern erfüllt. Die Gesamtfläche der Bürocontainer beträgt erheblich mehr als 50 Quadratmeter (m²). Es stellt sich die Frage ob die Container unter das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) fallen angesichts der Tatsache, dass sie dazu bestimmt, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, jedoch länger als zwei Jahre genutzt werden.

Praxishilfen zu den Nachrüstpflichten nach EnEV 2009 im Baubestand - Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden), dass die Eigentümer von Bestandsbauten ggf. ihre alte Heizungen ersetzen, die warmen Leitungen dämmen, Regler installieren und die ungedämmten Decken über den beheizten Räumen dämmen oder die darüber liegenden ungedämmten Dächer zu dämmen. Die betroffenen Eigentümer müssen dabei auch die Fristen einhalten, welche die EnEV für sie verbindlich festsetzt. In EnEV-online finden Sie dazu vielfältige Praxishilfen.

zum Anfang der Seite


   
Wichtige Hinweise: Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

 

       Impressum

© 1999-2012 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart