Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Neubau Gemeindehaus für Kirchengemeinde:
EnEV 2009 / EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 erfüllen

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur berät eine evangelische Kirchengemeinde, die ein neues Gemeindehaus planen und erbauen wird. Er führt die bauphysikalische Beratung durch und soll die Nachweise gemäß geltender Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) EEWärmeG) erstellen. Sowohl die EnEV als auch das EEWärmeG sehen Gebäude, die kirchlichen Zwecken dienen, als Ausnahmen an. Es stellt sich die Frage, ob das Gemeindehaus als Ausnahme gilt und welche energiesparrechtlichen Anforderungen der Neubau erfüllen muss.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Gemeindehaus, EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Geltungsbereich, gelten, Ausnahme, Neubau, neu, zu, errichtendes, Gebäude, evangelisch, Kirchengemeinde, Kirche, Saal, Küche, Mehrzweckraum, MZR, Mutter-Kind-Treff, Jugendraum, Konfirmantenraum, Archiv, Heizung, alt, Wärmeerzeuger, Niedrigtemperaturkessel, NT-Kessel, Anforderung, energiesparrechtlich, erneuerbar, Energie, Nutzungspflicht, Ersatzmaßnahmen, Strom, erneuerbare, Energien, Dichtheit, Mindestluftwechsel, Wärmebrücken, Anlage, 2

Auftrag: Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten für ein neues Gemeindehaus einer Kirchengemeinde die bauphysikalische Beratung und Nachweisführung gemäß geltender EnEV und EEWärmeG durchzuführen.

Praxis: Eine evangelische Kirchengemeinde plant neben der bestehenden Kirche ein zweigeschossiges Gemeindehaus zu bauen.
Der Neubau wird folgende Nutzungen umfassen: einen Saal, eine kleine Küche, einen Mehrzweckraum (MZR), ein Mutter-Kind-Treff, einen Jugendraum, einen Konfirmantenraum sowie ein Archiv.
Die Räume des neuen Gemeindehauses werden über die bestehende Heizung – ein alter Niedrigtemperatur NT-Kessel) – mit Wärme versorgt. Neue Wärmeerzeuger sind anlässlich dieses Neubaus nicht geplant.

Probleme: Sowohl die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und (EnEV 2014) als auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) führen als Ausnahmen auch "Gebäude, die religiösen Zwecken gewidmet sind".

Fragen: Welche Gebäude gelten als Ausnahmen von den energiesparrechtlichen Anforderungen nach EnEV und EEWärmeG weil sie religiösen Zwecken gewidmet sind? Gilt ein von der Kirchengemeinde geplantes und genutztes Gemeindehaus auch als Ausnahme nach EnEV 2009, EnEV 2014 und EEWärmeG 2011? Welche energiesparrechtlichen Anforderungen müsste das Gemeindehaus erfüllen?

Antwort: 11.05.2014 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Neubau Gemeindehaus für Kirchengemeinde: EnEV 2009 / EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 erfüllen

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