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Sanierungspflichten im Bestand

EnEV-Irrgarten treibt neue Blüten

Mit nahender Sanierungsfrist zum Jahresende erschrecken immer mehr Falschinformationen Eigentümer und Käufer von Altbauten. Was müssen sie nachrüsten gemäß Energieeinsparverordnung?
Autorin: Melita Tuschinski, Herausgeberin www.EnEV-online.de

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+ 09.08.2011
+ Was müssen Eigentümer von Altbauten beachten?
In einem sind sich Politiker, Fachleute und Eigentümer von Altbauten einig: Das größte Einsparpotential birgt nach wie vor der unsanierte Baubestand mit seinem hohen Energieverbrauch zum Heizen, Wassererwärmen, Kühlen und Beleuchten. Doch wer soll die energetische Nachrüstung bezahlen? Während sich in Berlin die Bundesregierung, politische Fraktionen und Interessenverbände darüber streiten wer letztendlich für die Kosten aufkommen sollte, kämpfen betroffene Eigentümer von unsanierten Altbauten „an hinterster Front“ gegen Missverständnisse zu ihren Nachrüstpflichten nach der bundesweit geltenden EnEV. In diesem Beitrag klären wir drei aktuell verbreitete Irrtümer auf. Sie betreffen die Wärmedämmung von Kellerdecken, Dächern und Außenwänden sowie die Erneuerung und Nachrüstung von Heizungsanlagen im Bestand.

Wir klären drei Irrtümer auf:

  1. Irrtum: Hauseigentümer müssen ungedämmte Kellerdecken bis Jahresende dämmen.

  2. Irrtum: Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer und Außenwände bis Jahresende dämmen.

  3. Irrtum: Wer einen unsanierten Altbau kauft muss Heizung und Fenster erneuern sowie Außenwände und Decken dämmen.

Was passiert, wenn ein Eigentümer diesen Pflichten nicht nachkommt?


Wer kontrolliert und bestraft säumige Eigentümer?

Was passiert, wenn ein Gebäude-Eigentümer seinen Nachrüstpflichten gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht nachkommt?

Die EnEV 2009 spricht im § 27 (Ordnungswidrigkeiten) zwar mit keinem Wort von der nachträglichen Dämmung der obersten Geschossdecke, sie bezieht sich jedoch recht wohl auf die Pflichten nach dem § 13 (Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen) und § 14 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen).

Die Geldbuße kann nach dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2009) - auf das die EnEV 2009 verweist - bis zu 50.000 Euro betragen, wenn ein verpflichteter Eigentümer vorsätzlich oder leichtfertig diese Pflichten nicht erfüllt.
|
EnEV 2009, § 27 Ordnungswidrigkeiten
| EnEG 2009, § 8 Bußgeldvorschriften
| EnEV 2009, § 13 Heizungsanlagen installieren
| EnEV 2009, § 14 Rohre und Armaturen in Gebäuden

Im Übrigen sind die Bundesländer dafür verantwortlich die EnEV jeweils umzusetzen. Dazu gehört auch, wie sie mit säumigen Eigentümern umgehen, die ihren Sanierungspflichten nicht nachkommen. Wer sich dazu informieren will sollte auf den Webseiten der Oberste Baubehörde seines Bundeslandes die entsprechenden Regelungen lesen. In EnEV-online finden Sie eine Übersicht der zuständigen Behörden.
|
EnEV - Vollzug: Baubehörden nach Bundesländern

Fazit: In diesem Beitrag haben wir stets die Nachrüstpflichten aufgezählt, welche Eigentümer nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen müssen.

Die gute Nachricht ist, dass den Eigentümern für die energetische Sanierung ihrer Altbauten auch staatliche Fördergelder zugute kommen, beispielsweise die vom BAFA-bezuschusste Vor-Ort-Energieberatung im Bestand, die Förderungen im Rahmen der KfW-Förderprogramme zur energetischen Sanierung oder des Marktanreizprogramms (MAP) für die Nutzung erneuerbaren Energien.
Im Internet können sie kostenfrei das passende Förderprogramm suchen und finden unter:

Für Fachleute, die sich auf die Beratung, Planung und Ausführung von energetischen Sanierungen im Bestand spezialisieren eröffnet sich ein erhebliches Auftrags-Potential. Viel Erfolg!

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Sanierungspflichten - EnEV-Irrgarten treibt neue Blüten:

  1. Irrtum: Hauseigentümer müssen ungedämmte Kellerdecken bis Jahresende dämmen

  2. Irrtum: Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer und Außenwände bis Jahresende dämmen.

  3. Irrtum: Wer einen unsanierten Altbau kauft muss Heizung und Fenster erneuern sowie Außenwände und Decken dämmen.

Was passiert, wenn ein Eigentümer diesen Pflichten nicht nachkommt?

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