Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für einen geteilten Neubau
nach EnEV 2009 und EnEV 2014 führen

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur erstellt einen EnEV-Nachweis für einen neu zu errichtenden Wohnkomplex, der als gefördertes KfW-70-Effizienzhaus geplant und gebaut wird. Es handelt sich um zwei Gebäuden, die beide über eine eigene thermische Bauhülle verfügen: ein „Vorderhaus“ und ein „Hinterhaus“. Das Hinterhaus ist über einen Laubengang im ersten und zweiten Geschoss mit dem Vorderhaus verbunden. Dieser Laubengang hat aber keine eigene thermische Hülle. Auf Nachfrage im KfW-Infocenter wurde schon bestätigt, dass es sich bei der Betrachtung nach EnEV 2009 um zwei Gebäude handelt. Die Heizzentrale befindet sich im Vorderhaus, demnach müsste die Anbindung des Hinterhauses im EnEV-Nachweis als Nahwärmesystem berechnet werden. Es stellt sich die Frage wer den Primärenergiefaktor für diese Nahwärmeversorgung des Hinterhauses berechnen darf – der nachweisführende Planer oder ein unabhängiger Gutachter.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: nEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, EnEV-Nachweis, Nachweis, nachweisen, berechnen, Wohnkomplex, Neubau, neu, errichten, bauen, erbauen, Wohngebäude, Wohnhaus, Haus, KfW, Förderung, KfW-Effizienzhaus, 70, thermische, Bauhülle, Heizzentrale, Vorderhaus, Hinterhaus, Anbindung, Fernwärme, Nahwärmesystem, KfW-Infocenter, Auskunft, Primärenergiefaktor, ermitteln, Gutachter, unabhängig, Anlagentechnik, Heizung, Wärmeerzeugung, Brennwertkessel, Abluftwärmepumpe, Abluft, Kreislaufverbundsystem, KVS, KVS-System, Wärmetauscher, Wärmepumpe, Trinkwasser, Sachverständiger, öffentlich-rechtlich, anerkannt, TGA, Gebäudeausrüstung

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur erstellt einen EnEV-Nachweis für einen neu zu errichtenden Wohnkomplex, der als gefördertes KfW-70-Effizienzhaus geplant und gebaut wird.

Praxis: Der Wohnkomplex besteht aus zwei Gebäuden, die beide über eine eigene thermische Bauhülle verfügen: Es handelt sich um ein „Vorderhaus“ und ein „Hinterhaus“.

  • Wärmeschutz der Gebäudehülle:
    Die Wärmeschutz-Anforderung (Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes H‘T) für die beiden Gebäude weisen nach EnEV 2009 folgende Werte auf:

    • Einseitig angebautes Vorderhaus: 0,45 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K)

    • Freistehendes Hinterhaus mit Nutzfläche über 350 m²: 0,50 W/m²K
       

  • Anlagentechnik Heizung:
    Die Heizzentrale befindet sich im Vorderhaus, demnach müsste die Anbindung des Hinterhauses im EnEV-Nachweis als Nahwärmesystem berechnet werden.
    Die Wärmeerzeugung besteht aus einem Brennwertkessel und einer Abluftwärmepumpe. Die Abluft aus dem Hinterhaus wird über ein KVS-System (Kreislaufverbundsystem mit Wärmetauscher für die Abluft) abgekühlt. Die aufgenommene Wärme wird über erdverlegte Leitung zum Vorderhaus geliefert. Sie versorgt zusammen mit der ebenfalls über ein KVS-System gewonnenen Abluftwärme des Vorderhauses eine Wärmepumpe. Letztere erzeugt zusammen mit dem Brennwertkessel die nötige Heizwärme für die Beizung der Räume und das Trinkwarmwasser.
     

  • Qualifizierung des Fragestellers:
    Der Fragesteller ist ein ausgebildeter Ingenieur der Fachrichtung Verfahrenstechnik, also eines technisch-naturwissenschaftlichen Bereiches. Seit 23 Jahren ist er als Planer der technischen Gebäudeausrüstung von Gebäude (TGA) tätig. Er ist kein ausgewiesener Gutachter oder Sachverständiger, im öffentlich-rechtlichen Sinne.

Probleme: Die Sichtweise der Gebäudeaufteilung wurde von den mitbeteiligten Planern kontrovers diskutiert. Vom KfW-Infocenter wurde auf Nachfrage die Antwort erteilt, dass es sich für den EnEV-Nachweis um zwei Gebäude handele. Daraus ergibt sich die Frage nach dem Primärenergiefaktor für die Nahwärmeversorgung des Hinterhauses.

Fragen: Wer darf den Primärenergiefaktor für die Nahwärmeversorgung des Hinterhauses für die EnEV-Nachweisführung nach EnEV 2009 berechnen? Ist es zulässig, dass der der Fragesteller - als EnEV Nachweisersteller – den Primärenergiefaktor selbst berechnet oder muss der Auftraggeber für diese Aufgabe einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen? Wie gestaltet sich dieselbe Fragestellung aus der Sicht der neuen EnEV 2014?
 

Antwort: 27.04.2014 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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