Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Außenwände eines Reihenendhauses in Fertigbauweise errichtet 2005 aus Holzspanleichtbeton (HSB) sanieren

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Kurzinfo:
Ein Energieberater plant die Sanierung eines Wohnhauses in Fertigbauweise und soll auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erbringen. Alle Außenwände des Wohnhauses sind aus Holzspanleichtbeton (HSB) gefertigt, welche nach Angaben des Fragestellers aus „modifiziertem Heraklit“ bestehen. Er hat an dem Haus vielfache Baumängel an den Außenwände festgestellt (Putzrisse an den Fensterstürzen, Setzrisse an den Verbindungen der HSB-Wände, Putzabbrüche an den Laibungsecken der Fenster, usw.) Die Außenwand ist insgesamt 160 m² groß. Der Energieberater fragt uns, ob die EnEV 2009 greift wenn mehr als 16 m² der Außenwand saniert wird und ob auch die Dämmung der Außenwände verbessert werden muss, damit die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllt werden.

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Aspekte: EnEV, 2002, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Wohnbestand, Fertighaus, Fertigbauweise, Reihenhaus, Reihenendhaus, Wohnhaus, Baujahr, 2005, Gebäudehülle, Außenwand, Außenbauteil, Außenbauteile, Außenwände, Baumangel, Baumängel, Schaden, Schäden, Bauschäden, beseitigen, beheben, Bauträger, Putzriss, Putzrisse, Fenster, Sturz, Fensterstürze, Fensterstürzen, HSB, Holzspanleichtbeton, Heraklit, modifiziert, Metall, Fensterbank, Fensterbänke, Metallfensterbänke, Setzriss, Setzrisse, Verbindung, Putzabbruch, Putzabbrüche, Sockel, Laibungsecken, mangelhaft, sanieren, Putz, Rollladen, Schiene, Schienen, Rollladenschiene, Anforderungen, Wärmeschutz, Dämmung, dämmen, abdichten, § 9, Änderung, Umax, U-Wert,

Auftrag: Ein Energieberater plant die Sanierung eines Reihenhauses und stellt die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.

Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um ein Fertighaus Baujahr 2005, bzw. um ein Reihenendhaus im Bestand. Die Gebäudehülle des Hauses wird saniert. Den Kaufvertrag mit dem Bauträger hatten die Eigentümer für das Neubau-Fertighaus im Dezember 2003 abgeschlossen. Das Haus ist seit 2005 bewohnt.
Alle Wände des Hauses wurden aus Holzspanleichtbeton (HSB) gefertigt, welche nach Angaben des Fragestellers aus „modifiziertem Heraklit“ bestehen. In der Zwischenzeit sind an dem Reihenhaus diverse Mängel an der Fassade aufgetreten. Unser Fragesteller hat folgende Bauschäden festgestellt:

  • Putzrisse an den Fensterstürzen,

  • Putzabbrüche an den Laibungsecken, weil die Metallfensterbänke fehlerhaft eingebunden sind,

  • Rollladenschienen sind nach unten hin nicht abgedichtet,

  • Setzrisse an den Verbindungen der HSB-Wände,

  • Der Sockel weist nach unten hin keine Abdichtung auf, usw.

Die Fassadenfläche ist 160 Quadratmeter (m²) groß.
Das Haus hat insgesamt 18 Fenster an allen Außenwänden.
Die Außenwände sind nicht mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ausgestattet. Sie sind aus folgendermaßen aufgebaut:

  • Putz aus Kalk 2,0 cm

  • Holzspanleichtbeton 32,0 cm

  • Putz aus Kalk 2,0 cm

Nach dem vorliegendem Energiebedarfsausweis gemäß EnEV 2002 beträgt der errechnete maximale Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) für die HSB-Außenwände 0,32 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²·K). Nach der Mängelbeseitigung soll die gesamte Fassade neu gestrichen werden.

Probleme: Die aktuell geltende EnEV 2009 fordert im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), dass die sanierten Außenbauteile eines Bestandsgebäudes die angegebenen Wärmeschutzanforderungen erfüllen, wenn mehr als 10 Prozent (%) einer Außenbauteilfläche (Dach, Außenwand, Fenster) in einer gewissen Weise geändert wird. Welche Sanierungs-Maßnahmen relevant sind führt die EnEV 2009 in der Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen) unter Nr. 1 (Außenwände) auf.
Wenn die EnEV 2009 im Falle der Außenwandsanierung greift, müssten die geänderten Außenbauteile des Wohnhauses den Wärmeschutz gemäß Anlage 3 (Änderungen im Bestand), Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen), Spalte 1 (Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen mindestens 19°C), Zeile 1 (Außenwände) erfüllen: Der maximale U-Wert (Umax) der sanierten Außenwandteile dürfte höchstens 0,24 W/(m²
·K). betragen.

Fragen: Gelten die Anforderungen der EnEV 2009 wenn mehr als 16 m² der Fassade saniert wird? Muss man im Rahmen der geplanten Mängelbeseitigung auch die Dämmung der Außenwand verbessern, damit die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllt werden?

Antwort: 08.12.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Außenwände eines Reihenendhauses in Fertigbauweise errichtet 2005 aus Holzspanleichtbeton (HSB) - sanieren

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