Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 - Antworten auf Praxisfragen
   Home + Aktuell
   EnEV 2009 Praxis
   · Suchen + finden
 · Text EnEV 2009
 · Kurz-Info EnEV
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Workshop
 · Praxis-Hilfen
   EnEV 2007 Praxis
   Wissen + Praxis
   EnEV-Kalender
   Software + Web
   Dienstleister
   PREMIUM-Zugang
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Premium-News
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum

 

DIBt: Auslegungen zur EnEV EnEV 2009: Auslegung zu Anlage 1, 2 und 3 Tabelle 1

Nachweis Wärmeschutz für Fenster - und Fenstertüren


Frage: Wie ist der Wärmedurchgangskoeffizient für Fenster - und Fenstertüren nach der Tabelle 1 der Anlage 1, 2 und 3 der EnEV 2009 nachzuweisen?

Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz vom 23. Februar 2010, veröffentlicht am 8. März 2010:

Die mit drei wertanzeigenden Stellen genannten Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten für Fenster - und Fenstertüren nach der jeweiligen Tabelle 1 der Anlage 1, 2 und 3 der EnEV 2009 können mit zwei wertanzeigenden Stellen nachgewiesen werden und können damit die in der Tabelle genannten Anforderungen erfüllen. Dies gilt auch für die in der Unternehmererklärung nach § 26a EnEV abzugebende diesbezügliche Bestätigung.

Hintergrund dieser Auslegung ist der Umstand, dass der U - Wert nach harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie regelmäßig mit zwei wertanzeigenden Stellen erfolgt. Die Nachweise der
Wärmedurchgangskoeffizienten liegen mithin regelmäßig nach den europäischen Produktnormen mit zwei
wertanzeigenden Stellen vor.

Beispiel:
Die Anforderung "1,30 W/(m²K)" ist mit einem Nachweiswert von 1,3 W/(m²K) erfüllt.

Zum Anfang der Seite

-> Fragen+Antworten zur EnEV 2009 nach Themen finden

Zum Anfang der Seite

Wichtige Hinweise

Zum Anfang der Seite

      Professionelle Praxishilfen download und bestellen

Zum Anfang der Seite

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |TEXT ENEV 2009      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

.

       Impressum

© 1999 - 2011 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart