Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Einfamilienhaus – Kellerdecke und Außenwände bei Sanierung zum KfW-Energieeffizienzhaus dämmen

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur plant die Sanierung eines freistehenden Einfamilienhauses zum KfW-Effizienzhaus (KfW-Förderprogramm Nr. 151): das Dach, die Fenster, die Kellerdecke sowie die Fassade werden gedämmt. Die Kellerdecke ist jedoch sehr niedrig und von zahlreichen Rohren durchzogen. Es wird daher nicht möglich sein den geforderten Dämmstandard nach EnEV einzuhalten. Auch an den Außenwänden ist stellenweise nicht genügend Platz um die notwendige Dämmstärke anzubringen für den geforderten Wärmeschutz nach EnEV 2009. Es stellt sich die Frage ob die KfW-Förderung trotz dieser Ausnahmesituationen – das sanierte Haus erfüllt trotz aller Probleme den KfW-Effizienzhaus-Standard – gewährt wird und welche Erklärungen der Fachmann ggf. in diesem Praxisfall liefern müsste.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Förderung, KfW, KfW-Förderung, KfW-Effizienzhaus, Standard, EnEV-Standard, Haus, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnungsbau, Gebäudehülle, Hülle, sanieren, modernisieren, dämmen, Wärmeschutz, Dämmung, Anforderung, Außenwand, Außenwände, Kellerdecke, Fenster, Dach, Dächer, Nachweis, Energie-Nachweis, Ausnahme, Unternehmererklärung

Auftrag: Ein Diplomingenieur plant die Sanierung eines freistehenden Einfamilienhauses zum KfW-Effizienzhaus (Programm Nr. 151) und stellt auch die erforderlichen Energie-Nachweise für den Förderantrag aus.

Praxis: Es handelt sich um ein freistehendes Einfamilienhaus, dessen Gebäudehülle saniert werden soll: das Dach, die Fenster, die Kellerdecke und Fassade werden gedämmt. Das sanierte Haus soll den Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses entsprechen.

Probleme: Die Untersuchung der Bausubstanz hat jedoch gezeigt, dass die Kellerdecke sehr niedrig ist und von zahlreichen Rohren durchzogen wird. Es wird daher nicht möglich sein den geforderten Dämmstandard nach EnEV einzuhalten. Auch bei der Fassade sind Probleme aufgetreten: An einigen Stellen ist an den Außenwänden nicht genügend Platz um die notwendige Dämmstärke anzubringen für den geforderten Wärmeschutz nach EnEV 2009. Das gesamte sanierte Haus erfüllt trotzdem den KfW-Effizienzhaus-Standard.

Fragen: Ist es zulässig die Kellerdecke und die Außenwand des Bestandsgebäudes jeweils weniger zu dämmen als es die EnEV fordert, wenn das sanierte Wohnhaus trotzdem den angestrebten Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht? Muss der Planer diese Ausnahme speziell begründen? Welche Angaben und Erklärungen müsste in diesem Fall die Unternehmererklärung gemäß § 26a (Private Nachweise) umfassen?

Antwort: 10.02.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Einfamilienhaus – Kellerdecke und Außenwände bei Sanierung zum KfW-Energieeffizienzhaus dämmen

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