Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für neues Bürogebäude bei vorgegebenen Längen der Leitungen für die Wärmeverteilung

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur erstellt im Auftrag des Bauherrn den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für ein neues Nichtwohngebäude, das sich in der Planung befindet. Der Haustechniker, der die Anlagentechnik für die Heizung plant hat die Leitungslängen für die Heizverteilung im neuen Bürogebäude vorgegeben. Unser Fragesteller vertritt die Meinung, dass bei bekannten Leitungslängen sowohl im geplanten Gebäude als auch im Referenzgebäude die tatsächlichen der Längen ohne Reduktion eingegeben werden. Welche Längen muss der Fachmann im Zuge der Nachweisberechnung nach EnEV 2009 für das Referenzgebäude eingeben, wenn die tatsächlichen Längen der Leitungen für die Heizungsverteilung vorliegen?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, errichten, bauen, Bürogebäude, Büroimmobilie, Bürohaus, Büro, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG, Anlagentechnik, Heizung, Wärme, Verteilung, verteilen, Rohr, Rohre, Leitung, Leitungen, Länge, exakt, ermitteln, standardisiert, Standard, berechnen, rechnen, nachweisen, Nachweis, erstellen, Referenzgebäude, Ausführung, ändern,

Chancen: Ein Diplom-Ingenieur erstellt im Auftrag des Bauherrn den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für ein neues Nichtwohngebäude, das sich in der Planung befindet.

Praxis: Es handelt sich um ein neues Bürogebäude - d.h. um ein zu errichtendes Nichtwohngebäude im Sinne der EnEV 2009 - das sich in der Planung befindet. Der Haustechniker, der die Anlagentechnik für die Heizung plant hat die Leitungslängen für die Heizverteilung im neuen Bürogebäude vorgegeben.

Probleme: Würden keine der Leitungen für die Heizungsverteilung bekannt sein, würde der Diplom-Ingenieur die Standardlängen nach DIN 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 5 (Endenergiebedarf von Heizsystemen) angeben.
Diese sind jedoch gemäß seiner Erfahrung meistens überdimensioniert. Im Referenzgebäude werden Längen aus diesem Grund um 30 Prozent (%) reduziert. Diese Vorgehensweise soll die Planer motivieren die tatsächlichen Längen der Leitung für die Heizungsverteilung zu ermitteln.
Unser Fragesteller vertritt die Meinung, dass bei bekannten Leitungslängen sowohl im geplanten Gebäude als auch im Referenzgebäude die tatsächlichen der Längen ohne Reduktion eingegeben werden.

Fragen: Welche Längen muss der Fachmann im Zuge der Nachweisberechnung nach EnEV 2009 für das Referenzgebäude eingeben, wenn die tatsächlichen Längen der Leitungen für die Heizungsverteilung vorliegen?

Antwort: 27.11.2011 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis für neues Bürogebäude bei vorgegebenen Längen der Leitungen für die Wärmeverteilung

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