Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für neuen Wohnkomplex aus drei Mehrfamilienhäusern verbunden mit einer Tiefgarage

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Kurzinfo:
Eine Diplom - Bauingenieurin soll den energiesparrechtlichen Nachweis - Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1 - für ein neues Bauvorhaben ausstellen.
Es handelt sich um den Neubau dreier unterschiedlich großer Mehrfamilienhäuser (MFH), die durch eine Tiefgarage miteinander verbunden sind und zeitgleich erstellt werden. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme oder über eine gemeinsame Heizung, die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen, das Bauvorhaben wird noch geplant. Zwei Gebäude sind durch Balkone miteinander verbunden. Die Bauingenieurin wendet sich an uns mit folgenden Fragen: Wie viele Nachweise müssen erstellt werden in diesem Praxisfall: ein gemeinsamer Energieausweis für alle Gebäude oder muss für jedes Gebäude ein gesonderter Energieausweis ausgestellt werden?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, § 16, Absatz 1, Energieausweis, EnEV-Nachweis, energiesparrechtlich, öffentlich - rechtlich, Nachweis, erstellen, ausstellen, Neubau, zu, errichtendes, Wohnhaus, Wohnhäuser, Mehrfamilienwohnhaus, Mehrfamilienwohnhäuser, MFH, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, Garage, Tiefgarage, gemeinsam, Heizung, Heizungsanlage, Fernwärme, Gebäude, Auslegung, Auslegungen, DIBt, Deutsches, Institut, Bautechnik

Auftrag: Eine Diplom - Bauingenieurin stellt einen Energieausweis gemäß geltender Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) als öffentlich - rechtlicher EnEV-Nachweis für einen neu zu bauenden Wohnkomplex aus, der aus drei Mehrfamilienhäusern besteht.

Praxis: Es handelt sich um den Neubau dreier unterschiedlich großer Mehrfamilienhäuser.

Probleme: Die Mehrfamilienhäuser sind durch eine Tiefgarage miteinander verbunden und sollen zeitgleich erstellt werden. Die Beheizung ist noch nicht endgültig festgelegt. Sie erfolgt entweder über Fernwärme oder über eine gemeinsame Heizung. Zwei der Gebäude sind durch Balkone miteinander verbunden.

Fragen: Wie viele Nachweise müssen erstellt werden in diesem Praxisfall: ein gemeinsamer Energieausweis für alle Gebäude oder muss für jedes Gebäude ein gesonderter Energieausweis ausgestellt werden?

Antwort: 11.06.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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