Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Büro Neubau mit freier Fensterlüftung:
Planerische und haftungsrechtliche Aspekte

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Versorgungsingenieur plant die Anlagentechnik für ein neues Verwaltungsgebäude. Für die Büro- und Aufenthaltsräume hat er eine Lüftungsanlage vorsehen. Der Bauherr will jedoch Kosten sparen und auf die Lüftungsanlage verzichten. Er will die Räume lediglich über die Fenster belüften. Der Planer hat zur alleinigen Fensterlüftung vielfache Bedenken geäußert, der Auftraggeber beharrt jedoch auf seinem Standpunkt. Es stellt sich die Frage ob ein zu errichtendes Nichtwohngebäude gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und der relevanten Normen generell mit einer Lüftungsanlage für Aufenthaltsbereiche ausgestattet werden muss oder ob im Falle dieses Verwaltungs-Neubaus auch eine freie Fensterlüftung ausreichend wäre. Welche rechtlichen Aspekte sollte der Planer kennen und beachten?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, errichten, planen, bauen, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Verwaltungsbau, Verwaltungsgebäude, Gebäude, Bau, Bürogebäude, Büroimmobilie, Anlagentechnik, Anlagentechnik, Lüftung, lüften, Lüftungsanlage, Lüftungsanlagen, Fenster, Fensterlüftung, natürlich, natürliche, Aufenthaltsraum, Aufenthaltsräume, Kosten, sparen, Bauherr, Bedenken, Problem, Probleme, EnEV-Berechnung, Bilanz, Bilanzierung, bilanzieren, DIN, V, 18599, energetische, Bewertung, Gebäude, Teil, 10, Nutzungsrandbedingung, Klimadaten, Mindestaußenvolumenströme, Mindestaußenvolumenstrom, Außenluft, Volumenstrom, §, 6, Dichtheit, Mindestluftwechsel, Lüftungskonzept, Konzept, 1946-6, 1946, 6, Strategie,

Auftrag: Ein Diplom-Versorgungsingenieur hat den Auftrag erhalten, für ein zu errichtendes Verwaltungsgebäude die Anlagentechnik zu planen.

Praxis + Probleme: Der Planer wollte für die Büro- und Aufenthaltsräume eine Lüftungsanlage vorsehen.
Der Bauherr will jedoch Kosten sparen und aus diesem Grund auf die Lüftungsanlage verzichten und die Räume lediglich über die Fenster belüften. Der Planer hat zur ausschließlichen Fensterlüftung vielfache Bedenken:

  • Der Mindestaußenluftvolumenstrom gemäß aktueller Normen ist nicht gewährleistet.

  • Bei der Berechnung des EnEV-Nachweises ergeben sich Widersprüche hinsichtlich der vorgegebenen Nutzungsbedingungen von Zonen nach DIN 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 10 (Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten) sowie den realen Bedingungen.

  • Bei der Berechnung des EnEV-Nachweises ergeben sich Unterschiede für die nach der Norm den Zonen zugewiesenen Mindestaußenvolumenströmen und den tatsächlich erreichten Werten.

  • Es stellt sich die Frage ob der restliche Außenvolumenstrom - der nicht gedeckt wird - vergessen oder über Fensterlüftung berechnet wird.

  • Diese Frage stellt sich auch, wenn die eine geplante Lüftungsanlage nicht den Außenvolumenstrom gemäß DIN 18599-Teil 10 für die jeweilige Zone deckt.

Der Planer hat dem Bauherrn diese Bedenken dargelegt, der Auftraggeber beharrt jedoch auf seinem Standpunkt.

Fragen: Muss ein zu errichtendes Nichtwohngebäude generell mit einer Lüftungsanlage für Aufenthaltsbereiche ausgestattet werden? Welche rechtlichen Aspekte sollte der Planer kennen und beachten?

Antwort: 09.07.2012 ergänzt am 23.08.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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