Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Das Dach eines Mehrfamilien-Wohnhauses sanieren

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten die Dachsanierung eines Mehrfamilienwohnhauses im Bestand zu planen. Das bestehende Dach ist als Kaltdach ohne Unterdeckung ausgebildet. Die oberste Geschossdecke ist nur geringfügig wärmegedämmt durch aufgelegte Styroporplatten. Der Eigentümer des Wohnhauses will das Dach sanieren, allerdings nicht wärmedämmen sondern lediglich mit einer Unterdeckung und einer neuen Dachdeckung versehen. Der Dachboden (Speicher) des Wohnhauses soll auch weiterhin als Kaltdach unverändert genutzt werden. Der Diplomingenieur fragt uns ob das Dach oder die oberste Geschossdecke des Wohnhauses gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) energetisch nachgerüstet muss. Das Dach gehört seiner Meinung nach nicht zur wärmeabgebenden Außenhülle des Gebäudes. Er fragt uns ob für das sanierte Dach die Anforderungen der EnEV 2009 für Änderungen im Bestand in diesem Praxisfall greifen.

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Auftrag: Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten die Dachsanierung eines Mehrfamilienwohnhauses im Bestand zu planen und ggf. die notwendigen Energie - Nachweise gemäß geltender Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu führen.

Praxis + Probleme: Das Dach ist als Kaltdach ohne Unterdeckung ausgebildet. Die oberste Geschossdecke ist nur gering gedämmt durch aufgelegte Styroporplatten. Das Dach soll mit einer Unterdeckung und einer neuen Dachdeckung versehen werden. Eine Dämmung ist nicht vorgesehen. Der Dachboden soll als Kaltdach unverändert genutzt werden.

Fragen: Muss das Dach oder die oberste Geschossdecke zur Einhaltung der Forderungen der EnEV 2009 energetisch nachgerüstet werden? Greifen für das Dach die Anforderungen der EnEV 2009 bei Änderungen von Außenbauteilen im Baubestand?

Antwort: 12.03.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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