Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog

Energieausweis und Wärmeschutz der Außenwände für neues Einfamilien - Doppelhaus mit unbeheiztem Keller

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten für ein neu zu errichtendes Einfamilien - Doppelhaus die Nachweise gemäß aktuell geltender Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2009) zu führen. Das Wohnhaus umfasst auch einen unbeheizten Keller. Der Fachmann fragt uns ob er den unbeheizten Keller als Teil des beiheizten Bauvolumen des Gebäudes berücksichtigen sollte sowie die Außenhülle des Kellers in die Fläche der wärmeübertragenden Gebäudehülle mit aufnehmen sollte. Desgleichen fragt uns der Diplomingenieur, ob für den Mindestwärmeschutz der Außenwände des zu errichtenden Wohnhauses die entsprechenden Anforderungen der Norm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) gelten oder die Maximalwerte der EnEV 2009, Anhang 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen), Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen).

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Auftrag: Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten für ein neu zu errichtendes Einfamilien - Doppelhaus die Nachweise gemäß aktuell geltender Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2009) zu führen.

Praxis: Es handelt sich um ein neu zu errichtendes Einfamilien - Doppelhaus, das gemäß den Anforderungen der EnEV 2009 geplant und gebaut wird.

Probleme: Das Wohnhaus umfasst auch einen unbeheizten Keller.

Fragen: Wird / kann beim Einfamilien - Doppelhaus der ungeheizte Keller im Volumen, bzw. Fläche mit eingerechnet werden? Ist es richtig dass für den Mindestwärmeschutz z.B. einer Außenwand (Neubau) die DIN 4108 gilt und nicht die Tabelle 1, Anhang 3 (weil nur Bestand?)?

Antwort: 18.03.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart