Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für saniertes Schulgebäude

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Kurzinfo:
Ein Architekt plant die Sanierung eines bestehenden Schulgebäudes und stellt auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Die Heizung wird erneuert, das Flachdach wird punktuell saniert (Flickwerk der obersten Abdichtung) und einige Fenster - unter 10 Prozent der Gesamtfläche der Fenster des Gebäudes - werden erneuert. Für das Schulgebäude liegt ein Energiebedarfsausweis vom Januar 2009 vor, der gemäß der vorhergehenden EnEV 2007 ausgestellt wurde. Muss der Architekt für die Fenster und Dachsanierung einen Wärmeschutz - Nachweis gemäß EnEV 2009 führen? Muss er für das Schulgebäude aufgrund der neuen Heizung auch einen neuen Energiebedarfsausweis ausstellen?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Ein Architekt plant die Sanierung eines bestehenden Schulgebäudes und stellt auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.

Praxis: Es handelt sich um ein Nichtwohngebäude im Bestand – ein Schulbau – der saniert wird: Die Heizung wird erneuert, das Flachdach wird punktuell saniert (Flickwerk der obersten Abdichtung) und einige Fenster (unter 10 Prozent der Gesamtfläche der Fenster des Gebäudes) werden erneuert.

Probleme: Für das Schulgebäude wurde ein Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) gemäß EnEV 2007 im Januar 2009 ausgestellt.

Fragen: Ist ein Wärmeschutznachweis zu führen gemäß EnEV 2009 § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz 1 oder Absatz 3 für die sanierten Fenster des Schulgebäudes? Ist wegen der modernisierten Heizung ein neuer Energieausweis zu erstellen - oder erst nach 10 Jahren, wenn der bestehende Energieausweis ausläuft?

Antwort: 14.06.2010 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999 - 2011 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart