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Kurzinfo:
Eine Diplom-Bauingenieurin plant die Sanierung des Flachdaches eines
Wohngebäudes, welches im Jahr 2005 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV
2004) geplant und erbaut wurde. Es haben sich inzwischen mit dem Flachdach
bauphysikalische Problemen ergeben: Es kam zu Tauwasserbildung und Ablauf in
Wohnung infolge undichter Luftdichtheitsschicht. In der Planung war eine
belüftete Dachkonstruktion vorgesehen. Nach einer ersten Sanierung wurde diese
jedoch beim Umbau in eine nicht belüftete Dachkonstruktion umgewandelt, die
jedoch mangelhaft ausgeführt wurde. Es kam demzufolge erneut wieder zu
Tauwasserbildung. Nun ist neue Sanierung erforderlich: Der Einbau einer
Luftdichtheitsschicht ist vorgesehen. Gemäß einer Sanierungsvariante soll die
raumseitig vorhandene Unterhangdecke als Luftdichtheitsschicht umfunktioniert
werden. Wenn die raumseitig vorhandene Unterhangdecke zur Luftdichtheitsschicht
umgebaut wird, greift dann die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit
ihren Anforderungen an sanierte Bauteile im Bestand? Muss nach der EnEV 2009 der
sommerliche Wärmeschutz für das Flachdach nachgewiesen werden?
|Aspekte
|Chancen
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohnungsbau, Wohngebäude, Wohnbau,
Wohnhaus, Altbau, Bestand, Baubestand, Wohnbestand, Sanierung, sanieren, Dach,
Dächer, Flachdach, Flachdächer, undicht, abdichten, Abdichtung, EnEV, Anlage 3,
U-Wert, maximal. Mindestwärmeschutz
Chancen: Eine
Diplom-Bauingenieurin plant die Sanierung des Flachdaches eines Wohngebäudes,
welches im Jahr 2005 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) geplant und
erbaut wurde und führt die geforderten Nachweise durch.
Praxis +
Probleme: Es handelt sich um ein Wohngebäude, welches
im Jahr 2005 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) geplant und erbaut
wurde. Es haben sich inzwischen mit dem Flachdach bauphysikalische Problemen
ergeben: Es kam zu Tauwasserbildung und Ablauf in Wohnung infolge undichter
Luftdichtheitsschicht. In der Planung war eine belüftete Dachkonstruktion
vorgesehen. Nach einer ersten Sanierung wurde diese jedoch beim Umbau in eine
nicht belüftete Dachkonstruktion umgewandelt, die jedoch mangelhaft ausgeführt
wurde. Es kam demzufolge erneut wieder zu Tauwasserbildung. Nun ist neue
Sanierung erforderlich: Der Einbau einer Luftdichtheitsschicht ist vorgesehen.
Gemäß einer Sanierungsvariante soll die raumseitig vorhandene Unterhangdecke als
Luftdichtheitsschicht umfunktioniert werden.
Die Bauingenieurin überlegt: Wenn die raumseitig
vorhandene Unterhangdecke zur Luftdichtheitsschicht umgebaut wird, greift dann
die EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) in Verbindung
mit der Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen), Nr. 4
(Dächer), Unterpunkt 4.2c (bei Flachdächern innenseitige Bekleidungen oder
Verschalungen aufbringen oder erneuern), so dass die Anforderungen der Anlage 3,
Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau,
Ersatz und Erneuerung von Bauteilen), Zeile 4b (Flachdächer) eingehalten werden
müssen?
Fragen: Wenn die
raumseitig vorhandene Unterhangdecke zur Luftdichtheitsschicht umgebaut wird,
greifen die Anforderungen der EnEV 2009 und die vorgegebenen maximalen U-Werte
für die sanierte Dachkonstruktion? Muss nach der EnEV 2009 auch der sommerliche
Wärmeschutz für das Flachdach nachgewiesen werden?
Antwort:
13.07.2010 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Nachweis
sommerlicher Wärmeschutz bei Änderung des Flachdachs eines
Wohngebäudes wegen Baumängeln
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