Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Gemischt genutzte Gebäude in Baden-Württemberg:
Heizung erneuern im Bestand und Heizung in Neubau

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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur berät den Eigentümer eines bestehenden Gebäudes. Das Bestandsgebäude wird zu 80 Prozent (%) gewerblich genutzt und die restlichen 20 % sind Wohnungen. Der Eigentümer will die alte Heizung erneuern, d.h. gegen eine neue Heizung austauschen. Das Gebäude steht in Baden-Württemberg, wo seit dem 1. Januar 2008 das Erneuerbare-Wärme-Landesgesetz (EWärmeG) gilt. Auf Bundesebene gilt seit dem 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG – kurz: Wärmegesetz 2009) sowie parallel dazu seit dem 1. Oktober 2009 die neue Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009). Der Bauingenieur fragt uns ob in diesem Praxisfall die Wärmegesetze des Bundes und des Landes Baden-Württemberg greifen und welche Anforderungen der Eigentümer erfüllen muss. Alternativ interessieren ihn auch die Anforderungen im Falle eines neu geplanten und gebauten Gebäudes mit gemischter Nutzung, das auch in Baden-Württemberg seinen Standort hat.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, bestehendes, Gebäude, Bestand, Baubestand, Altbau, Nutzung, gemischt, Gewerbe, gewerblich, Wohnung, Wohnungen, wohnen, Bund, bundesweit, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, Wärmegesetz, Baden-Württemberg, BW, Landesgesetz, landesweit, Erneuerbare-Wärme-Landesgesetz, EWärmeG, Heizung, Anlagentechnik, heizen, erneuern, ersetzen, austauschen, Pflicht, Pflichten, Anforderung, Anforderungen

Auftrag: Ein Bauingenieur berät den Eigentümer eines bestehenden Gebäudes. Das Bestandsgebäude wird zu 80 Prozent (%) gewerblich genutzt und die restlichen 20 % sind Wohnungen. Der Eigentümer will die alte Heizung erneuern, d.h. gegen eine neue Heizung austauschen.

Praxis + Probleme: Das gemischt genutzte Gebäude steht in Baden-Württemberg, wo seit dem 1. Januar 2008 das Erneuerbare-Wärme-Landesgesetz (EWärmeG) gilt. Auf Bundesebene gilt seit dem 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG – kurz: Wärmegesetz 2009) sowie parallel dazu seit dem 1. Oktober 2009 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Den Bauherrn interessiert welche Regelungen er beachten muss bei der Heizungserneuerung sowie welche Anforderungen ein neu geplantes und gebautes Gebäudes mit gemischter Nutzung erfüllen müsste, wenn der Standort auch in Baden-Württemberg liegt.

Fragen: Welche Anforderungen muss der Eigentümer erfüllen, wenn er die Heizung dem gemischt genutzten Bestandsgebäude in Baden-Württemberg erneuert? Welche Anforderungen muss der Bauherr im Falle eines neu gebauten Gebäudes mit gemischter Nutzung und Standort in Baden-Württemberg erfüllen?

Antwort: 09.07.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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Heizung erneuern im Bestand und Heizung in Neubau

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