Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Nachweis für neues Senioren-Pflegeheim mit KfW-70-Standard: Primärenergiefaktor (fp) für dezentrale KWK-Versorgung bestimmen für BHKW-Anlage mit herstellerspezifischem Primärenergiefaktor und Spitzenlast-Brennwertkessel

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten für ein neu zu erbauendes Senioren-Pflegeheim den Energienachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auszustellen, als Nachweis für einen KfW-Förderantrag. Das Gebäude wird als KfW-70-Effizienzhaus-Standard geplant und errichtet. Es wird mit einer dezentralen Kraft- Wärme Kopplung (KWK) ausgestattet, bestehend aus einem Blockheizkraftwerk (EN50 BHKW) mit einem herstellerspezifischen Primärenergiefaktor (fp) von 0,41. Für die Spitzenlast unterstützt ein Gas-Brennwertkessel die Heizung. Unter Umständen sorgt eine Luft- Wasser Wärmepumpe für die Rücklauf-Anhebung. Bisher hatte der Planer mit einem Primärenergiefaktor (fp) von 0,7 gerechnet, im letzten Jahr hat der Hersteller die systemspezifischen Primärenergiefaktoren herausgegeben. Diese sind in der EnEV-Software, mit der der Planer arbeitet nicht erfasst. Es stellt sich die Frage, wie er den Primärenergiefaktor bestimmen sollte, so dass auch die KfW den Nachweis anerkennt.

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Auftrag: Ein Diplomingenieur ist mit seinem Büro spezialisiert auf Projektmanagement und Energieberatung im Neubau und Bestand. Er hat den Auftrag erhalten für ein neu zu erbauendes Senioren-Pflegeheim den Energienachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auszustellen, als Nachweis für einen KfW-Förderantrag. Das Gebäude wird als KfW-70-Effizienzhaus-Standard geplant und errichtet.

Praxis: Ein neu zu erbauendes Senioren-Pflegeheim wird im KfW-70-Effizienzhaus-Standard geplant und errichtet.
Das Senioren-Heim wird mit einer dezentralen Kraft- Wärme Kopplung (KWK) ausgestattet, die von einem Hersteller entwickelt wurde. Sie besteht aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW EN 50) mit einem herstellerspezifischen Primärenergiefaktor (fp) von 0,41, einem oder zwei Gas-Brennwertkessel, einer Wärmepumpe auf der Grundlage von Luft-Wasser zur Rücklaufanhebung des Temperaturniveaus. Alle arbeiten auf einen Heizungspuffer mit insgesamt 4.500 Liter (l) Speichervolumen und einem Trinkwasserspeicher mit 1.500 l.
Der Planer soll die Energie-Bilanzierung für das Seniorenheim als Wohngebäude nach DIN V 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) und DIN V 4701 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung) durchführen.

Probleme: In die Berechnung fließt auch der Wert des Der Primärenergiefaktor (fp) ein. Dieser beträgt für 70 Prozent (%) KWK-Anteil bei fossilen Brennstoffen 0,7. Um den KfW-70- Standard zu erreichen, ist nach Ermittlung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes (HT-Wert) der fp von 0,7 nicht ausreichend.
Bisher hatte der Planer mit einem Primärenergiefaktor (fp) von 0,7 gerechnet, im letzten Jahr hat der Hersteller die systemspezifischen Primärenergiefaktoren herausgegeben. Diese sind in der EnEV-Software, mit der der Planer arbeitet nicht erfasst.
Der Anwender hat in der Praxis mit vergleichbaren Anlagenkomponenten bis zu 90% KWK- Anteil innerhalb eines Abrechnungsjahres festgestellt, mit 10 % Brennwertkesselanteil an der Wärmeversorgung einschließlich Warmwasserbereitung.
Für Fernwärmenetze und deren Bewertung des Primärenergiefaktors gilt die Praxishilfe des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK e.V. „AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 1“ (siehe Quellenangaben).
Da es sich nicht um eine Fernwärmeversorgung (nach FW 309 zu ermitteln) handelt, sondern um eine dezentrale KWK- Anlage, hat der Hersteller der Anlage dem Planer auf Nachfrage empfohlen, er solle in diesem Fall nach der EnEV 2009 zu verfahren.

Fragen: Wie kann der Planer den Primärenergiefaktor in diesem Praxisfall bestimmen, so dass der Nachweis auch von der KfW anerkannt wird?

Antwort: 29.03.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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