Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweise für Wohnhaus-Erweiterungen:
Anbau mit offener Diele und Bad zum Bestandsbau und Dachaufstockung mit offenem Treppenhaus zum Altbau

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Kurzinfo:
Ein Architekt plant die großflächigen Erweiterungen von zwei bestehenden Wohnhäusern (Anbau und Dachaufstockung) und führt auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Die Verordnung fordert bei Erweiterungen im Bestand mit über 50 Quadratmeter (m²) Nutzfläche, dass deren Außenbauteile dermaßen geplant werden, dass der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen erfüllt. Für die Nachweis-Berechnungen muss der Fachmann die Systemgrenze zwischen dem neuen und dem bestehenden Gebäudeteil berücksichtigen. In den beiden Fällen entsteht jedoch durch die Erweiterung auch ein Raumverbund, der sich sowohl über den alten als auch den neuen Gebäudeteil erstreckt: bei dem Anbau ist es die Diele und das Bad und bei der Dachaufstockung ist es das offene Treppenhaus. Es stellt sich die Frage wie in diesen beiden Fällen die Systemgrenze für die Nachweis-Berechnungen verläuft.

|Aspekte      |Auftrag      |Fall I      |Fall II     |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, Wohnbestand, Wohnhaus, Wohngebäude, Haus, alt, altes, groß, große, großflächig, Erweiterung, Erweiterungen, erweitern, über, 50, Quadratmeter, m2, Nutzfläche, Anbau, anbauen, Aufstockung, aufstocken, Dach, Dachaufstockung, Ausbau, ausbauen, Nachweis, berechnen, führen, EnEV-Nachweis, System, Grenze, Systemgrenze, neu, neue, Gebäudeteil

Auftrag: Ein Architekt plant die großflächigen Erweiterungen von zwei bestehenden Wohnhäusern. Es handelt sich dabei um einen Anbau und um eine Dachaufstockung. Der Fachmann führt auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

I. Fall: Anbau und Altbau mit gemeinsamer Diele und Bad:
In diesem Wohnhaus ist in den unteren Geschossen nach einem Abbruch ein neuer Anbau geplant, der auch zu Wohnzwecken dient.
Dabei erstrecken sich die neue Diele und das neue Bad jeweils ohne Abgrenzung sowohl über den neuen Anbau als auch über das Bestandsgebäude.
Frage 1: Wie ist die Systemgrenze bei den Nachweis-Berechnungen anzusetzen?

II. Fall: Neues Dachgeschoss mit offenem Treppenhaus zum Altbau:
In diesem Wohnhaus ist eine Dachaufstockung geplant.
Die Treppe zum bestehenden, ungedämmten Treppenhaus soll offen - ohne Abgrenzung durch eine Tür - ausgeführt werden.
Es entsteht demnach ein neuer Raumverbund.
Frage 2: Wie erfolgt die Zonierung für die Nachweis-Berechnung?
Frage 3: Wo verläuft die Systemgrenze in diesem Fall?
Frage 4: Werden die Außenbauteile des bestehenden Treppenhauses,
welches mit der Dachaufstockung verbunden ist, auch mit nachgewiesen?

Antwort: 07.02.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweise für Wohnhaus-Erweiterungen: Anbau mit offener Diele und Bad zum Bestandsbau; Dachaufstockung mit offenem Treppenhaus zum Altbau

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart