Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog 350 neue Ferienhäuser gemäß EnEV 2009 planen, nachweisen und bauen

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Kurzinfo:
Ein Architekt plant einen Ferienhauspark mit 350 neuen Ferienhäusern und stellt auch die geforderten energiesparrechtlichen Nachweise aus. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) listet im § 1 (Anwendungsbereich), Absatz (2) eine Reihe von Gebäuden, die nicht unter die EnEV-Vorgaben fallen. Dazu gehören auch Wohngebäude, die nicht ganzjährig genutzt werden. Es stellt sich die Frage, ob diese Ausnahme auch für die neu zu errichtenden 350 Ferienhäuser gilt. Der Architekt fragt uns, welche EnEV-Vorgaben er bei der Planung der Ferienhäuser beachten muss.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Ein Architekt plant einen Ferienhauspark mit 350 neuen Ferienhäusern und stellt auch die geforderten energiesparrechtlichen Nachweise aus.

Praxis + Probleme: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) listet im § 1 (Anwendungsbereich), Absatz (2) eine Reihe von Gebäuden, die nicht unter die EnEV-Vorgaben fallen. Dazu gehören auch Wohngebäude, die nicht ganzjährig genutzt werden. Auch für kleine Gebäude, mit einer Nutzfläche von höchstens 50 Quadratmetern (m²) stellt die EnEV 2009 Sonderregelungen bereit.

Fragen: Wenn die Ferienhäuser nicht unter die EnEV 2009 fallen, welche Anforderungen muss der Architekt bei der Planung beachten? Welche Nachweise muss er für dieses Neubauvorhaben führen?

Antwort: 19.11.2009 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich 350 Ferienhäuser nach EnEV 2009 planen, nachweisen und bauen

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© 1999 - 2011 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart