Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Anforderungen an Büroimmobilien verschiedener Altersklassen, die zu Wohngebäuden umgenutzt werden

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Kurzinfo:
Ein Immobilien-Makler hat bei einem beratenden Ingenieurbüro angefragt, ob sie Umnutzungs-Projekte im Bestand begleiten können. Es handelt sich um bestehende Bürogebäude unterschiedlicher Baujahre: 1963, 1980, 1992 sowie 2000. Diese Bestandsbauten sollen umgenutzt werden und künftig als Wohngebäude dienen. Eine Ingenieurin des beratenden Büros fragt uns, ob diese Bestandgebäude gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) energetisch "nachgerüstet" werden müssen und welche Energie-Nachweise erforderlich sind.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Ein Immobilien-Makler hat bei einem beratenden Ingenieurbüro angefragt, ob sie Projekte im Bestand begleiten können. Sie sollen die Planung begleiten und ggf. die Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um bestehende Bürogebäude mit unterschiedlichen Baujahren: 1963, 1980, 1992 sowie 2000. Diese Bestandsimmobilien wurden seit ihrer Errichtung bis auf die Heizungserneuerung in den beiden ältesten Bürogebäuden nicht saniert. Nun sollen alle diese Büroimmobilien umgenutzt werden und künftig als Wohngebäude dienen.

Fragen: Müssen die folgenden Bürogebäude bei Umnutzung zu Wohngebäuden energetisch nachgerüstet werden gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) im Hinblick auf die Dämmung ihrer Außenhülle und der obersten Geschossdecken, der Erneuerung der Heizungsanlage sowie der Dämmung der Heizungs- und Warmwasserrohre: Baujahre 1963, 1980, Baujahr 1992, Baujahr 2000? Welche Nachweise muss das Ingenieurbüro für diese Umnutzungen gemäß EnEV 2009 ausstellen?

Antwort: 20.10.2010 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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