Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Erweiterung eines Schulgebäudes im Bestand:
EnEV-Nachweis und Energieausweis als Aushang

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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur begleitet die bauliche Erweiterung eines Schulgebäudes. Er soll ggf. auch den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen und einen Energieausweis erstellen. Der Schulbau erhält einen Anbau und eine Aufstockung und wird bei dieser Gelegenheit energetisch saniert. Eine gemeinsame Heizungsanlage versorgt das Bestandsgebäude und die neue Erweiterung. Die neu hinzugekommene Nutzfläche wird zwar mehr als 50 Quadratmeter (m²) betragen, sie stellt jedoch weniger als die Hälfte der bisherigen Nutzfläche des Schulgebäudes dar. Der Bauingenieur stellt sich die Frage, welche EnEV - Anforderungen er nachweisen muss und wie er die gemeinsame Heizungsanlage berücksichtigen soll. Seiner Meinung nach ist für die Erweiterungen kein Energieausweis auszustellen. Allerdings gibt es andere Gründe, die dafür sprechen, jetzt auch einen Energieausweis als öffentlichen Aushang für das Schulgebäude samt Erweiterungen auszustellen.

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Auftrag: Ein Bauingenieur begleitet die Planung für die Erweiterung eines Schulgebäudes im Bestand. Er soll bei Bedarf auch den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen und ggf. einen Energieausweis ausstellen.

Praxis: Es handelt es sich um ein bestehendes Schulgebäude, das erweitert wird. Das Gebäude erhält einen Anbau und eine Aufstockung und wird auch energetisch saniert. Eine gemeinsame Heizungsanlage versorgt das Schulgebäude und die Erweiterungen.

Probleme: Die Nutzfläche des Schulgebäudes wird um mehr als 50 m², jedoch um weniger als die Hälfte der bestehenden Nutzfläche erweitert. Gemäß EnEV 2009 muss nur der neue Gebäudeteil die Neubau - Anforderungen erfüllen. Ein Energieausweis – als energiesparrechtlicher Nachweis - wird nach Meinung des Bauingenieurs nicht benötigt. Die bestehende Heizungsanlage kann leider nicht beurteilt werden. Die EnEV 2007 sah für derartige Fälle die "76 - Prozent - Regel" vor: Bei Gebäuden mit Heizsystemen, für die in den entsprechenden DIN - Normen keine Berechnungsregeln angegeben sind, muss der Fachmann nur den Wärmeschutz der Gebäudehülle nachweisen. Der neue Gebäudeteil des Schulbaus kann allerdings wegen der relativ schlechten U - Werte die Wärmeschutz - Anforderungen der EnEV nicht erfüllen.

Fragen: Wie kann der Bauingenieur für die geplante Schulbau - Erweiterung nachweisen, dass sie die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllt? Wie kann er die Heizungsanlage in dem Nachweis für den neuen Gebäudeteil berücksichtigen? Greift noch die "76 - Prozent - Regel" der EnEV 2007? Wie kann er verfahren, wenn der neue Gebäudeteil die Anforderungen nach EnEV 2009 wegen relativ schlechter U-Werte nicht erfüllen kann? Muss der Bauingenieur für diese Erweiterung einen Energieausweis ausstellen?

Antwort: 12.05.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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EnEV-Nachweis und Energieausweis als Aushang

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