Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Infrarot-Lampen in Hotelzimmern, EnEV-Nachweis für gekühltes Rechenzentrum, EEWärmeG 2011 erfüllen für Betriebsbau mit Photovoltaik und erhöhtem Wärmeschutz

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Infrarot-Lampen | Rechenzentrum | Betriebsbau | Antworten


1. Infrarotlampen in dem Gästezimmern eines Hotel-Neubaus

Ein Ingenieurbüro plant ein neues Hotel. Die Bäderzellen der Hotelzimmer werden nicht allgemein beheizt, sondern es sollen nur Infrarot-Lampen eingesetzt werden.

Frage: Ist es nach der Energiensparverordnung (EnEV 200) zulässig Infrarotlampen für die Beheizung einzusetzen?

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2. EnEV-Nachweis für unbeheiztes, gekühltes Rechenzentrum

Ein Ingenieurbüro plant ein neues Rechenzentrum. Das Gebäude wird während des ganzen Jahres gekühlt. Die Räume werden über die Abwärme der Server ganzjährig auf über 20 Grad Celsius (°C) erwärmt. Solare Einstrahlungen werden baulich möglichst vermieden.

Ein Nachweis nach der EnEV 2009 mit Standardzonen zu berücksichtigen macht aus der Sicht des planenden Ingenieurs keinen Sinn, da ein Dämmen der Außenwand den Kühlaufwand im Winter erhöhen würde.

Fragen: Über welche Argumentation oder juristisches Konstrukt dürfte in diesem Praxisfall auf einen EnEV-Nachweis verzichtet werden? Kann eine Analogie zu Kühlhäusern (wie in den offiziellen Auslegungen vom 17. Dez, 2009) gezogen werden?

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3. EEWärmeG in neuem Betriebsgebäude
    mit erhöhtem Wärmeschutz und Photovoltaikanlage erfüllen

Ein Bauingenieur plant ein neues Betriebsgebäude.
Damit das Gebäude die Anforderungen der EnEV 2009 und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) erfüllen beabsichtigt der Fachmann als anerkannte Ersatzmaßnahme das Gebäude noch energieeffizienter als die EnEV 2009 fordert zu planen und zu bauen, d.h. den Primärenergiebedarf und die Wärmeverluste zu senken durch:
- zusätzliche Wärmedämmung der Gebäudehülle und
- Installation einer Photovoltaik-Anlage.

Gemäß EnEV 2009 § 5 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien) ist es zulässig diesen Strom auf den Primärenergiebedarf anzurechnen.

Frage: Ist diese Reduzierung des Primärenergiebedarfs dann auch mit den Ersatzmaßnahmen des EEWärmeG 2011 vereinbar?

|Antwort

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Antworten: 28.10.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart