Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 professionell anwenden: Fragen und Antworten
   Home + Aktuell
    GEG 2018
    EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EnEV 2009 Praxis
   · EnEV 2009 Text
 
· Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Neu: EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für die Erweiterung eines Kindergartens

.
Kurzinfo:
Ein Diplom - Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Erweiterung eines Kindergartens im Bestand die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durchzuführen und die entsprechenden Energieausweise auszustellen. Die Nutzfläche des Kindergartens wird um mehr als 50 Quadratmeter (m²) aber um weniger als die Hälfte der bestehenden Nutzfläche erweitert. Gemäß den Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) muss aus der Sicht des Bauingenieurs nur der neue Gebäudeteil die Neubau - Anforderungen erfüllen. Für die einzelnen Zonen, wie Gruppenräume, Schlafräume usw. hat unser Fragesteller in der Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) keine passenden Nutzungsprofile gefunden. Er fragt uns, wie er den energiesparrechtlichen Nachweis in diesem Fall führen sollte und ob er die fehlenden Nutzungsprofile selbst erstellen müsste.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV 2009. Energieausweis, EnEV, EnEV-Nachweis, Bestand, Baubestand, Kindergarten, Kiga, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Erweiterung, erweitern, Nutzfläche, Nachweis, berechnen, Berechnung, DIN V 18599, Nutzungsprofil, Gruppenraum, Schlafraum,

Auftrag: Ein Diplom - Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Erweiterung eines Kindergartens im Bestand die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durchzuführen und die entsprechenden Energieausweise auszustellen.

Praxis: Es handelt sich um ein Bestandsgebäude, in dem sich ein Kindergarten befindet. Das Gebäude wurde bereits teilweise energetisch saniert. Nun wird die Grundfläche um mehr als 50 Quadratmeter (m²) erweitert.

Probleme: Die Nutzfläche des Kindergartens wird zwar um mehr als 50 m² erweitert, dieses stellt jedoch weniger als die Hälfte der bestehenden Nutzfläche dar. Gemäß den Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) muss aus der Sicht unseres Fragestellers nur der neue Gebäudeteil die Neubau - Anforderungen erfüllen. Für die einzelnen Zonen, wie Gruppenräume, Schlafräume usw. hat unser Fragesteller in der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 10 (Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten) keine passenden Nutzungsprofile gefunden.

Fragen:
1. Muss der Bauingenieur den energiesparrechtliche Nachweis gemäß EnEV 2009 für das gesamte Kindergarten - Gebäude führen und dabei die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) anwenden?
2. Kann er die Möglichkeit wahrnehmen und nachweisen, dass bei der baulichen Erweiterung des Kindergartens die nach EnEV zulässigen Werte um maximal 40 Prozent (%) überschritten werden?
3. Müsste der Fachmann die Nutzungsprofile für die einzelnen Zonen, wie Gruppenräume, Schlafräume usw. selbst erarbeiten?

Antwort: 18.05.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich EnEV-Nachweis für die Erweiterung eines Kindergartens

Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen + Antworten

Wollen Sie unsere Zugang bestellen kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
-> Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT    |Datenschutz

.

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart