Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Seniorenheim im Bestand - DIN V 18599 anwenden
für die Energieberatung sowie für den Energieausweis

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur führt die Energieberatung für ein Altenheim im Bestand durch. Er soll auch den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen. Der Auftraggeber fordert auch die Untersuchung der Option eines Blockheizkraftwerkes (BHKW). Für diese Aufgabe benötigt der Energieberater auch den Stromverbrauch für die Beleuchtung. Deshalb schlägt er vor, das Altenheim als gemischt genutztes Gebäude zu betrachten. Ist ein Ansatz zulässig, obwohl die EnEV Altenheime ausdrücklich als Wohngebäude einstuft? Er bittet uns um eine Experten-Meinung.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Altenheim, Seniorenheim, Bestand, Baubestand, Altbau, Energieberatung, Sanierung, Sanierungsvorschlag, Beratung, Energie, sparen, einsparen, bilanzieren, Energiebilanz, Bilanz, DIN, V, 18599, Gebäude, energetisch, bewerten, gemischt, genutzt, Wohnnutzung, Nichtwohnnutzung, Beleuchtung, Stromverbrauch, §, 17, 22, Blockheizkraftwerk, BHKW,

Auftrag: Ein Diplomingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für ein bestehendes Altenheim führt er eine Energieberatung durch und stellt für das Gebäude auch den Energieausweis gemäß EnEV 2009 aus. Der Auftraggeber fordert auch die Untersuchung der Option eines Blockheizkraftwerkes (BHKW). Für diese Aufgabe benötigt der Energieberater jedoch auch den Stromverbrauch für die Beleuchtung des Altenheims.

Praxis: Das Seniorenheim umfasst überwiegend Einzelzimmer mit insgesamt 51 Betten. Als Betreuer wirken 150 Personen als Personal sowie ca. 95 ehrenamtliche Helfer mit. Die Nutzfläche des Altenheims umfasst ca. 8.400 Quadratmeter (m²). Davon entfallen ca. 3.800 m² auf die Wohnnutzung, d.h. 45 Prozent (%). Die Verkehrflächen erstrecken sich auf ca. 2150 m², d.h. auf 25 % der Nutzfläche. Das Altenheim umfasst auch eine Großküche, Gemeinschaftsräume für Essen und Veranstaltungen, Betriebsräume, eine Kapelle, einen öffentlichen WC/Sanitär Bereich, beheizte Lagerräume, usw.

Probleme: Die EnEV 2009 unterscheidet Gebäude nach ihrer Nutzung in Wohn- und Nichtwohngebäude (NWG). Bei NWG wird auch die Energie für die eingebaute Beleuchtung berücksichtigt. Im § 2 (Begriffsbestimmungen) regelt die EnEV allerdings, dass sie „Altenheime“ als auch als „Wohngebäude“ einstuft: „Im Sinne dieser Verordnung … sind Wohngebäude Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen,“
Unser Fragesteller hält es allerdings für sinnvoller, das Seniorenheim teilweise als „Nichtwohngebäude“ im Sinne der EnEV 2009 zu betrachten und entsprechend zu bewerten. Für die energetische Bilanzierung und Berechnung würde er die Normenreihe DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) anwenden.
Der Ansatz des Energieberaters geht davon aus, dass es sich bei dem Altenheim um ein Bestandsgebäude handelt, das im Sinne der EnEV 2009 gemischt genutzt wird, d.h. teilweise als Wohn- und teilweise als Nichtwohnbau. Somit könnte er auch die Beleuchtung bilanzieren sowie Sanierungsvorschläge für die Beleuchtung erarbeiten.
Für gemischt genutzte Bestandsgebäude sieht die EnEV 2009 im § 17 (Grundsätze des Energieausweise), Absatz 3, allerdings getrennte Energieausweise vor: „Energieausweise werden für Gebäude ausgestellt. Sie sind für Teile von Gebäuden auszustellen, wenn die Gebäudeteile nach § 22 getrennt zu behandeln sind.“

Fragen: Ist es zulässig, dass der Energieberater das Altenheim als gemischt genutztes Gebäude betrachtet und dementsprechend bilanziert sowie zwei Energieausweise ausstellt?

Antwort: 13.02.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Seniorenheim im Bestand - DIN V 18599 anwenden für die Energieberatung sowie für den Energieausweis

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