Aspekte:
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Bürogebäude, Bürohaus, Daten, Verbrauchsdaten, Heizung, elektrischer, Strom,
Stromverbrauch, Strombedarf, Beleuchtung, Warmwasser, Bekanntmachungen,
Hochrechnung, Zeitspanne,
Chancen: Ein
Diplom - Bauingenieur ist auch als Energieberater tätig.
Für ein großes, bestehendes Bürogebäude - mit einer Nutzfläche von ca. 5.000
Quadratmetern (m²) - hat er einen Auftrag in Aussicht: Er soll einen
Energieausweis auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellen. Der
potentielle Auftraggeber wartet zurzeit auf das Angebot unseres Fragestellers.
Praxis: Die
Energieeinsparverordnung EnEV 2009 fordert in solchen Fällen, dass der
Energieausweis - Aussteller mindestens auf die Verbrauchsdaten aus den
Abrechnungen eines zusammenhängenden Zeitraums von 36 Monaten zurückgreift,
einschließlich der jüngsten vorliegenden Abrechnungsperiode. In diesem
vorliegenden Praxisfall könnte der potentielle Auftraggeber für das gesamte
Gebäude die Daten für die Heizungsverbräuche (Fernwärme) für die geforderten
Zeiträume zur Verfügung stellen. Darüber hinaus verfügt er auch über Daten zu
dem Gesamtstromverbrauch für die Kühlung und die Lüftung für das Bürogebäude.
Auch hat er die Stromverbräuche für die Allgemeinflächen vorliegen.
Probleme: Aufgrund
der zahlreichen Mieterwechsel kennt der potentielle Auftraggeber jedoch nicht
den Stromverbrauch der einzelnen fünf vermieteten Gewerbeeinheiten, d.h. für
deren jeweilige Beleuchtung und Warmwasserbereitung. Diese Flächen stellen
jedoch insgesamt den größten Anteil der 5.000 m² Nutzfläche des Bürogebäudes
dar.
Fragen: Ist es
zulässig, dass unser Fragesteller den Stromverbrauch der Allgemeinflächen auf
die Gesamt - Nutzfläche hochrechnet? Kann der Diplomingenieur bei den vorliegenden
Daten grundsätzlich einen Verbrauchs-Energieausweis für das Bürogebäude
ausstellen?
Antwort:
27.01.2010 - - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieverbrauchsausweis für Bürogebäude ausstellen
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