Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Normgerechte Berechnung des EnEV-Nachweises und Energieausweises für Erweiterung eines Kindergartens

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Bauingenieurin ist auch als Gebäude-Energieberaterin tätig. Für die Erweiterung und den Umbau eines Kindergarten-Gebäudes im Bestand führt sie die Bauleitung durch. Die Unterlagen für die Baugenehmigung und den dazugehörige Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sowie den Energieausweis für das Gebäude hat ein anderer Berufskollege erstellt. Der Bauingenieurin fiel auf, dass er den EnEV-Nachweis und Energieausweis nach der DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) sowie der DIN V 4701 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen) Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung), wie für Wohngebäude erstellt hat. Die Energieberaterin fragt uns ob es zulässig sei, dass man einen Kindergarten, der unter das Einzonenmodell der EnEV 2009 fällt, mit der DIN 4108-6 und 4701-10 für Wohngebäude nachweist? Sie selbst hat diese Nachweise stets nach der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) geführt.

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Aspekte: EnEV, 2007 und 2009, Energieausweis, Energieeinsparverordnung, Nachweis, führen, EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen, erstellen, ausstellen, Kindergarten, Kita, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Bestand, Baubestand, Altbau, bestehendes, Gebäude, Erweiterung, erweitern, Anbau, anbauen, DIN, V, 18599, energetische, Bewertung, Modell, Zonen, Ein-Zonen-Modell, vereinfachtes, Verfahren, 4108-6, Wärmeschutz, Energieeinsparung, Berechnung, Jahresheizwärmebedarf, Jahresheizenergiebedarf, 4701-10, heiztechnische, Heiztechnik, Heizungstechnik, Lüftung

Auftrag: Eine Diplom-Bauingenieurin ist auch als Gebäude-Energieberaterin tätig. Für die Erweiterung eines Kindergarten-Gebäudes im Bestand führt sie die Bauleitung durch.

Praxis: Es handelt sich in diesem Praxisfall um ein Bestandsgebäude, welches als Kindergarten genutzt wird. Dieses Nichtwohngebäude – aus der Sicht der EnEV 2009 – wird um mehr als 50 Quadratmeter (m²) Nutzfläche erweitert. Die Unterlagen für die Baugenehmigung einschließlich des dazugehörigen Nachweises gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 200) und den Energieausweis für das Gebäude hat ein anderer Bauingenieur erstellt.

Probleme: Die EnEV 2009 fordert im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 5, dass bei großflächigen Erweiterungen der beheizten oder gekühlten Nutzfläche von Nichtwohngebäuden im Bestand der neue Gebäudeteil die Anforderungen an ein neues Nichtwohngebäude erfüllt hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Wärmeschutzes der Gebäudehülle. Die Berechungsmethoden regelt die EnEV 2009 im Anhang 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude). Für Nichtwohnbauten müssen Fachleute die DIN V 18599 anwenden. Dabei bietet die EnEV 2009 auch ein vereinfachtes Berechnungsverfahren – auch für Kindergärten – an.
Der Bauingenieurin fiel auf, dass der nachweisführende Bauingenieur den EnEV-Nachweis und Energieausweis nach der DIN 4108-6 und der DIN V 4701-10 wie für Wohngebäude erstellt hat. Unsere Fragestellerin hat diese Nachweise in solchen Fällen stets nach der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) geführt.

Frage: Ist es zulässig den EnEV-Nachweis für die Erweiterung und den Energieausweis für das Kindergarten-Gebäude anhand der DIN 4108-6 und 4701-10 zu berechnen?

Antwort: Auf diese Frage haben zwei EnEV-Experten geantwortet.  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgenden passwortgeschützten Antworten:

20.02.2011 Antwort in Pdf-Format Normgerechte Berechnung des EnEV-Nachweises und Energieausweises für Erweiterung eines Kindergartens

14.02.2011 Antwort in Pdf-Format Normgerechte Berechnung des EnEV-Nachweises und Energieausweises für Erweiterung eines Kindergartens

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart