Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energetische Anforderungen beim Anbau eines neuen Fahrstuhlschachts an bestehendes Nichtwohngebäude

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur plant für ein bestehendes Nichtwohngebäude den Anbau eines neuen Fahrstuhlschachtes. Wie wird dieser "Anbau" gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hinsichtlich des Wärmeschutzes eingestuft? Der Fahrstuhlschacht wird nicht gesondert beheizt, sondern nur indirekt über die Flure des Gebäudes. Die Fläche des Fahrstuhlschachts beträgt weniger als 50 Quadratmeter (m²). Gelten hier die Anforderungen an die mittleren Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten gemäß Anhang 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) Tabelle 1? Oder sind lediglich die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß der Norm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) zu erfüllen?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Gebäude, Neubau, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Nichtwohngebäude, Anbau, Erweiterung, Schacht, Fahrstuhl, Fahrstuhlschacht, Anforderung, Anforderungen, Erweiterung, Wärmeschutz, Wärmedämmung, Dämmung, dämmen, Schützen, Schutz, Mindestwärmeschutz, DIN, Norm, 4108, Energieeinsparung, Teil, 2, Mindestanforderung, Mindestanforderungen, Bauteile, Bauteil, energetisch, verbessern, verschlechtern, erlaubt, verboten, Anwendungsbereich, EnEV 2009, beheizt, unbeheizt, durch, Verbund, indirekt, beheizt, Raum, Räume

Chancen: Ein Diplomingenieur plant für ein bestehendes Nichtwohngebäude den Anbau eines neuen Fahrstuhlschachtes.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude. An diesen soll ein neuer Fahrstuhlschacht angebaut werden. Der Fahrstuhlschacht wird nicht gesondert beheizt, sondern nur indirekt über die Flure des Gebäudes. Die Fläche des Fahrstuhlschachts beträgt weniger als 50 Quadratmeter (m²).

Fragen: Gelten hier die Anforderungen an die mittleren Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten gemäß Anhang 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) Tabelle 1? Oder sind lediglich die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß der Norm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) zu erfüllen?

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© 1999 - 2011 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart