Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Freizeitzentrum im Bestand in Gebäudedichtheitsklasse II einstufen und Infiltrations-Lüftungsverluste vermindern

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur plant die Sanierung eines Freizeitzentrums, das ca. 1980 erbaut wurde. Die Gebäudehülle soll komplett saniert werden und das Gebäude im Inneren vollständig ausgebaut werden. Der Planer soll auch den Energieausweis als Nachweise im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) berechnen und ausstellen. Bei der Bilanzierung hat sich ein Problem ergeben in Verbindung mit der rechnerisch zulässigen Verminderung der Infiltrations-Lüftungsverluste mittels Einstufung in die Gebäudedichtheitskategorie II (n50 = 4 h-1). Der Planer bittet uns um die Meinung eines Experten, ob es zulässig ist, dass bei einem Nichtwohngebäude im Bestand die Gebäudedichtheitsklasse II anzuwenden.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Frage   |Antwort


Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen, Bestand, Baubestand, Altbau, bestehendes, Gebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Nichtwohnungsbau, Freizeit, Zentrum Freizeitzentrum, sanieren, modernisieren, Sanierung, Modernisierung, Fassade, Gebäudehülle, Hülle, dicht, luftdicht, Dichtheit, Luftdichtheit, berechnen, bilanzieren, Bilanz, Kategorie, Gebäudekategorie, Gebäudeluftdichtheitskategorie, II, zwei, 2, Infiltration, infiltrieren, Infiltrations-Lüftungsverluste, Lüftungsverlust, Lüftungsverluste, Verlust, Wärmeverluste,

Chancen: Ein Diplom-Ingenieur plant die Sanierung eines bestehenden Freizeitzentrums. Er soll auch den Energieausweis als Nachweise im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) berechnen und ausstellen.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um die eines Freizeitzentrums, das ca. 1980 erbaut wurde. Die Gebäudehülle soll komplett saniert werden und das Gebäude im Inneren vollständig ausgebaut werden. Bei der Bilanzierung für den Energieausweis hat sich folgendes Problem ergeben in Verbindung mit der rechnerisch zulässigen Verminderung der Infiltrations-Lüftungsverluste mittels Einstufung in die Gebäudedichtheitskategorie II (n50 = 4 h-1).

Frage: Ist es zulässig bei einem Nichtwohngebäude im Bestand die Gebäudedichtheitsklasse II bei der Berechnung für den EnEV-Nachweis zu berücksichtigen?

Antwort: 23.01.2011 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Freizeitzentrum im Bestand in Gebäudedichtheitsklasse II einstufen und Infiltrations-Lüftungsverluste vermindern

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© 1999-2012 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart