Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für die Sanierung und den großflächigen Anbau an denkmalgeschütztes Wohnhaus in NRW

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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur plant die Sanierung und großflächige Erweiterung eines denkmalgeschützten Wohngebäudes in Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Denkmalamt erlaubt nicht, dass die Fassaden auf der Außenseite gedämmt werden. Für eine aufwändige Innendämmung fehlen dem Bauherrn jedoch die finanziellen Mittel. Die Außenwände des Altbaus werden deshalb nur saniert – die Klinkersteine werden teilweise ausgetauscht, die Fugen erneuert, usw. – erhalten jedoch weder auf der Innen- noch Außenseite eine zusätzliche Dämmung. Das bestehende Wohngebäude und der neue Anbau sollen über eine gemeinsame Anlage (Gasbrennwertgerät mit Solarunterstützung) beheizt werden. Die Heizung soll im Altbau installiert werden. Es stellt sich die Frage wie man den EnEV-Nachweis für den Anbau und das bestehende Gebäude berechnet und welche rechtlichen Aspekte es diesem Fall insbesondere zu berücksichtigen gilt.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Ein Bauingenieur plant die Sanierung und Erweiterung eines denkmalgeschützten Wohnhauses in NRW und soll auch die Nachweise gemäß EnEV 2009 führen.

Praxis: Es handelt sich um denkmalgeschützten Wohngebäudes im Bundesland NRW. Das bestehende Gebäude wird energetisch saniert: Die Fugen der Fassade werden erneuert und deren Klinkersteine werden auf einer erheblichen Fläche aus der Wand ersetzt. Die Klinkersteine werden aus der Außenwand herausgeschlagen und durch unbeschädigte Klinkersteine ersetzt, die von anderen Altbauten stammen. Das alte Wohnhaus erhält auch einen großflächigen Anbau, dessen beheizte Nutzfläche 50 Quadratmeter (m²) übersteigt.
Das bestehende Wohngebäude und der neue Anbau sollen beide durch ein neues Gasbrennwertgerät mit Solarunterstützung beheizt werden, die beide im alten Haus installiert werden.

Probleme: Das Denkmalamt erlaubt nicht, dass die Fassade auf der Außenseite gedämmt wird. Für eine aufwändige Innendämmung fehlen dem Bauherrn die finanziellen Mittel. Die Fassade wird deshalb weder auf der Innen- noch auf der Außenseite zusätzlich gedämmt.

Fragen:

  1. Wie ist das Wohngebäude für den EnEV-Nachweis zu berechnen?

  2. Reicht der EnEV-Nachweis für den Anbau und eine Befreiung für das denkmalgeschützte Gebäude?

  3. Ist die Heizungsanlage, die im denkmalgeschützten Gebäude installiert wird, als Nahwärmesystem zu betrachten?

  4. Welche rechtlichen Aspekte gilt es in diesem Fall besonders zu berücksichtigen?

Antwort: 09.11.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis für die Sanierung und den großflächigen Anbau an denkmalgeschütztes Wohnhaus in NRW

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