Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Großflächige Baumarkt-Erweiterung nach EnEV 2009
und EEWärmeG 2011 planen und Nachweise führen

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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur plant die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Baumarktes um ca. 500 Quadratmeter (m²). Er stellt auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) aus.
Die Erweiterung wird als Stahlskelett mit Sandwichpaneelen und einem gedämmten Stahltrapezdach errichtet. Die Zwischenwand zum bestehenden Baumarkt wird komplett entfernt und die bestehende Heizungsanlage (Deckenstrahlplatten) erweitert. Der Bauingenieur fragt uns wie er den EnEV-Nachweis ausstellen sollte und inwieweit er in diesem Fall auch die Anforderungen des EEWärmeG 2011 beachten muss.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Baumakt, Bestand, Baubestand, Altbau, Erweiterung, erweitern, großflächig, über, 50, Quadratmeter, m², Nachweis, EnEV-Nachweis, Bauteil-Nachweis, Gebäudehülle, Außenbauteil, Außenbauteile, Struktur, Stahlskelett, Stahltrapezdach, Dach, Trapezdach, Zwischenwand, abreißen, abgerissen, Heizung, Heizungsanlage, Deckenstrahlplatte, Deckenstrahlplatten,

Chancen: Ein Bauingenieur plant die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Baumarktes um ca. 500 Quadratmeter (m²). Dabei berücksichtigt er die EnEV 2009 und EEWärmeG 2011 und stellt auch die entsprechenden Nachweise aus.

Praxis: Es handelt sich um einen bereits errichteten Baumarkt, also ein bestehendes Nichtwohngebäude im Sinn der EnEV 2009. Die Verkaufsfläche wird um 500 m² erweitert. Der neue Gebäudeteil wird als Stahlskelett mit Sandwichpaneelen und einem gedämmten Stahltrapezdach errichtet. Die Zwischenwand zum bestehenden Baumarkt wird komplett entfernt und die bestehende Heizungsanlage (Deckenstrahlplatten) wird entsprechend erweitert.

Probleme: Die EnEV 2009 fordert, dass bei einer dermaßen großen Erweiterung der neu erbaute Gebäudeteil ihre Neubau-Anforderungen erfüllt – in diesem Fall für Nichtwohngebäude. Auch das EEWärmeG 2011 greift bei großflächigen Erweiterungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Fragen: Wie kann der Bauingenieur den geforderten EnEV-Nachweis führen? Reicht es, dass er nur den Wärmeschutz der neuen Außenbauteile nachweist? Welche Anforderungen stellt das EEWärmeG 2011 in diesem Praxisfall und wie kann der Eigentümer / Auftraggeber sie erfüllen?
 

Antwort: 25.09.2011 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Großflächige Baumarkt-Erweiterung nach EnEV 2009 und EEWärmeG 2011 planen und Nachweise führen

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