Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für Aufstockung eines Bürogebäudes im Bestand auch mit Nachrüstung der Kälteanlage

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur plant die Aufstockung eines bestehenden Bürogebäudes und stellt für diese Bauvorhaben auch den öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Das Bestandsgebäude wird im Moment nicht klimatisiert. Anlässlich der Aufstockung sollen auch die technischen Anlagen des Bürogebäudes modernisiert werden. Die Kälteanlage wird nachgerüstet und soll künftig auch in dem aufgestockten Bürobereich zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Aufstockung soll auch Nachrüstung einer Lüftungsanlage mit Kühlfunktion erfolgen. Aus der Sicht der EnEV 2009 handelt es sich um eine großflächige Erweiterung der beheizten, bzw. gekühlten Nutzfläche eines bestehenden Nichtwohngebäudes. Die EnEV 2009 fordert, dass der neu hinzugekommene Gebäudeteil den Neubau-Standard für Nichtwohngebäude erfüllt im Hinblick auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle. Bei der Nachweisführung berücksichtigt der Planer sowohl die bestehende Heizungsanlage als auch die neue Anlage für Raumlufttechnik (RLT). Sollte er dabei nur die Aufstockung oder das gesamte Gebäude energetisch bewerten?

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, Aufstockung, aufstocken, erweitern, Erweiterung, ergänzen, Nichtwohngebäude, Gebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Büro, Bürogebäude, Büroimmobilie, Immobilie, Nachweis, nachweisen, EnEV-Nachweis, öffentlich, rechtlich, öffentlich-rechtlich, Nutzfläche, beheizt, gekühlt, klimatisiert, Klimaanlage, Kälteanlage, RLT, Raumlufttechnik

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur plant die Aufstockung eines bestehenden Bürogebäudes und stellt für dieses Bauvorhaben auch den öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.

Praxis: Das Bestandsgebäude wird im Moment nicht klimatisiert.
Anlässlich der Aufstockung sollen auch die technischen Anlagen des Bürogebäudes modernisiert werden. Die Kälteanlage wird nachgerüstet und soll künftig auch in dem aufgestockten Bürobereich zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Aufstockung soll auch Nachrüstung einer Lüftungsanlage mit Kühlfunktion erfolgen.

Probleme: Aus der Sicht der EnEV 2009 handelt es sich um eine großflächige Erweiterung der beheizten, bzw. gekühlten Nutzfläche eines bestehenden Nichtwohngebäudes.
Für die Aufstockung des Bürogebäudes soll demnach ein Nachweis ausgestellt werden, der belegt, dass die Aufstockung die Anforderungen der EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 5 (hinzukommende Nutzfläche ist größer als 50 Quadratmeter (m²)) erfüllt. Dieser Absatz regelt, dass der neu hinzugekommene Gebäudeteil die Anforderungen an ein neues Nichtwohngebäude erfüllt und zwar im Hinblick auf den berechneten Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle.
Bei der Nachweisführung berücksichtigt der Planer anteilig die bestehende Heizungsanlage des Bürogebäudes sowie die neue Anlage für Raumlufttechnik (RLT).

Fragen: Wie sieht die Verfahrensweise für die Nachweisführung in solch einem Praxisfall aus? Sollte der Planer eine energetische Bewertung für das gesamte, aufgestockte Bürogebäude durchführen?

Antwort: 06.02.2011 ergänzt 04.03.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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