Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Stahlbeton-Bodendecke von Produktionshallen planen wenn der Bauherr keine Wärmedämmung wünscht

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Kurzinfo:
Ein Planer und Gebäudeenergieberater in einem Ingenieurbüro führt einen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für ein neues Produktionsgebäude. Dabei wendet er die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Das Nichtwohngebäude umfasst drei Fertigungshallen mit einer Grundfläche von insgesamt 15.000 Quadratmetern (m²). Diese Produktionshallen werden auf 12 bis 19 Grad Celsius (°C) Innentemperatur - also niedrig - beheizt. Der Bauherr wünscht, dass die Bausohle des neuen Produktionsgebäudes nicht wärmegedämmt wird. Auch auf den fünf Meter (m) breiten Randstreifen will er verzichten und stattdessen nur die Frostschürzen umlaufend dämmen. Rein rechnerisch wird der Mindestwärmeschutz durch die reine 20 Zentimeter (cm) starke Stahlbetonsohle mit Anstrich nicht erfüllt. Der Planer fragt uns ob er in diesem Praxisfall eine Ausnahme beantragen könnte.

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Auftrag: In einem Ingenieurbüro für Tragwerksplanung führt ein Planer und Energieberater einen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für einen neuen Produktionsbau. Er wendet die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an.

Praxis: Das Produktionsgebäude umfasst drei Fertigungshallen mit einer Grundfläche von insgesamt 15.000 Quadratmetern (m²). Das Gebäude wird auf 12 bis 19 Grad Celsius (°C) Innentemperatur - also niedrig - beheizt.
Da es sich in diesem Fall um ein beheiztes Gebäude handelt, greifen die Regelungen der EnEV 2009. Im § 7 (Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken) regelt die EnEV, dass bei Neubauten die Außenbauteile gegen das Erdreich den Mindestwärmeschutz gemäß der anerkannten Regeln der Technik erfüllen müssen. In diesem Fall ist es die DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz).

Probleme: Der Bauherr wünscht jedoch, dass die Sohle des Produktionsbaus nicht gedämmt wird. Auch auf den fünf Meter (m) breiten Randstreifen will er verzichten und stattdessen nur die Frostschürzen umlaufend dämmen.
Rein rechnerisch wird jedoch der Mindestwärmeschutz durch die reine 20 Zentimeter (cm) starke Stahlbetonsohle mit Anstrich nicht erfüllt.

Fragen: Kann der Planer dem Bauherrn seine Wünsche erfüllen und ein Ausnahme vom Mindestwärmeschutz beantragen?

Antwort: 27.02.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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