Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis nach DIN V 18599 führen für neue Kindertageseinrichtung mit Heizung von Nachbar-Schule

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Kurzinfo:
Ein Planer hat den Auftrag erhalten den EnEV-Nachweis für eine neue Kindertageseinrichtung (Kita) zu führen, die von einer benachbarten Schule aus mitbeheizt wird. Der Neubau wird wieder von der Schule wärmetechnisch versorgt. Die EnEV-Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf kann der Neubau nicht erfüllen, aufgrund der Ölheizung und des Primärenergiefaktors von 1,3. Die Gemeinde plant eine Erneuerung der Wärmeerzeugung erst in drei Jahren. Bei einer Pellet-Anlage würde der Primärenergiefaktor auf 0,1 sinken und der EnEV-Nachweis würde problemlos gelingen. Es stellt sich die Frage ob es Übergangsfristen gibt, die es Bauherren erlauben, ein neues Gebäude übergangsweise an eine veraltete Heizungsanlage anzuschließen.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EnEV-Nachweis, Nachweis, Energieausweis, nachweisen, führen, berechnen, Neubau, neu, bauen, errichten, Nichtwohngebäude, Kindertageseinrichtung, Kita, Schule, Nachbarschule, Anlagentechnik, Heizung, Heizungs-Anschluss, mitbeheizen, Nahwärmeleitung, Nahwärme, Altbau, abreißen, Varianten, Beheizung, Gemeinde, Bauherr, Jahres-Primärenergiebedarf, Ölheizung, Primärenergiefaktor, Wärmepumpe, Wärmeerzeugung, Pellet, Pellet-Anlage, Ausnahme, Anforderung, Antrag, unbillig, Härte, Befreiung, befreien, § 25, DIN, V, 18599, wirtschaftlich, unzumutbar, Unzumutbarkeit, Wärmepumpenanlage, Pelletkessel, Umweltschutz, Erfüllung, Anforderung, Aufwand, Bauordnungsbehörde,

Auftrag: Ein Planer hat den Auftrag erhalten den EnEV-Nachweis für eine neue Kindertageseinrichtung (Kita) zu führen, die von einer benachbarten Schule aus mitbeheizt wird.

Praxis: Es handelt sich um einen Neubau, welcher das bisherige Kita-Gebäude ersetzen soll. Das alte Gebäude war heizungsseitig über eine Nahwärmeleitung an der benachbarten Schule angeschlossen. Der Altbau wird nun abgerissen und es erfolgt ein Neubau.

Probleme: Für den Neubau sind zwei Varianten für die Beheizung angedacht:

  • Variante 1: Der Neubau wird mit einer eigenständigen Heizungsanlage mit Wärmepumpe ausgestattet. Die EnEV-Nachweisführung stellt in diesem Fall kein Problem dar.
     

  • Variante 2: Der Neubau wird wieder von der Schule wärmetechnisch versorgt. Die EnEV-Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf kann der Neubau in diesem Fall nicht erfüllen, aufgrund der Ölheizung und des Primärenergiefaktors von 1,3. Die Gemeinde plant eine Erneuerung der Wärmeerzeugung erst in drei Jahren. Bei einer Pellet-Anlage würde der Primärenergiefaktor auf 0,1 sinken und der EnEV-Nachweis würde problemlos gelingen.

Fragen: Gibt es Übergangsfristen, die es Bauherren erlauben, dass sie ein neues Gebäude übergangsweise an eine veraltete Heizungsanlage anschließen?

Antwort: 28.04.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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