Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Bürogebäude in Wohnungen umnutzen und umbauen: Nachweise nach EnEV 2009 und EnEV 2014 führen

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur führt für die Umnutzung eines bestehenden Bürogebäudes in Wohnungen die geforderten Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Der Architekt hat sämtliche Details und Anschlüsse normgerecht geplant, um Wärmebrücken zu vermeiden. Dieses ist aus den Architekten-Werkplänen ersichtlich. Ein externer Qualitätssicherer unterstützt das Projekt baubegleitend und führt auch die Endabnahmen der Wohnungen mit den Eigentümern durch. Nun fordert er zusätzliche Nachweise zu den Wärmebrücken sowie zu dem sommerlichen Wärmeschutz. Es stellt sich die Frage, ob diese Forderungen gerechtfertigt sind und wie die Nachweise zu erbringen sind.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, beweisen, Anforderungen, Bestand, Baubestand, Büro, Bürogebäude, Umnutzung, umnutzen, Nutzung, ändern, Nutzungsänderung, Wohnung, Ausbau, nachweisen, Wärmebrücken, Betrachtung, Wärmeverlust, energetisch, Feuchteschaden, Schimmel, Mindestwärmeschutz, DIN, 4108-2, 4108-6, 4701-10, 18599, Wärmebrückennachweis, Innendämmung, Zuschlag, pauschal, sommerlicher, sommerlich, Wärmeschutz, Hitzeschutz, Renovierung, Anbau, Ausbau, Umbau, öffentlich, Gebäude, Feuchteschutz, neues, Gebäudeteil, Primärenergiebedarf

Auftrag: Ein Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Umnutzung eines bestehenden Bürogebäudes in Wohnungen die geforderten Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu führen.

Praxis: Ein bestehendes Bürogebäude wird zu Wohnungen umgebaut.
Sämtliche Details und Anschlüsse wurden von dem planenden Architekten nach DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) Beiblatt 2 (Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele) ausgebildet, um Wärmebrücken zu vermeiden. Dieses ist aus den Architekten-Werkplänen ersichtlich.
Das Bauvorhaben wird durch die KfW-Bank gefördert im Rahmen des Programms 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen“.
Ein externer Qualitätssicherer unterstützt das Projekt baubegleitend und führt auch die Endabnahmen der Wohnungen mit den Eigentümern durch.

Probleme: Der Qualitätssicherer verlangt trotz des vorhandenen EnEV-Nachweises zusätzlich:
- Nachweis der Wärmebrücken gem. DIN 4108 Beiblatt 2,
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.

Fragen: Ein Diplom-Bauingenieur führt für die Umnutzung eines bestehenden Bürogebäudes in Wohnungen die geforderten Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Der Architekt hat sämtliche Details und Anschlüsse normgerecht geplant, um Wärmebrücken zu vermeiden. Dieses ist aus den Architekten-Werkplänen ersichtlich. Ein externer Qualitätssicherer unterstützt das Projekt baubegleitend und führt auch die Endabnahmen der Wohnungen mit den Eigentümern durch. Nun fordert er zusätzliche Nachweise zu den Wärmebrücken sowie zu dem sommerlichen Wärmeschutz. Es stellt sich die Frage, ob diese Forderungen gerechtfertigt sind und wie die Nachweise zu erbringen sind.

Antwort: 22.04.2014 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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