Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Prüfung der Luftdichtigkeit eines großen Bürogebäudes

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Kurzinfo:
Ein Ingenieur hat eine Anfrage erhalten, ob sein Büro die Luftdichtheit der Gebäudehülle eines neu geplanten, großen Bürogebäudes messen, bzw. prüfen könnte. Der Fragesteller und seine Kollegen haben vorgeschlagen, die Luftdichtheit des Eingangsbereiches des Bürogebäudes im Erdgeschoss zu messen sowie je zwei Halbgeschosse zu überprüfen - eines in einem Zwischengeschoss sowie eines im Dachgeschoss. Die übrigen Geschosse des Bürogebäudes sind baugleich dieser beiden vorgeschlagenen Geschosse. Ist es zulässig ist, dass sie nur die exemplarischen Geschosse überprüfen und die Ergebnisse auf das gesamte Gebäude übertragen? Oder müssten sie tatsächlich das gesamte Bürogebäude überprüfen?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Büro, Bürogebäude, Büroimmobilie, Bürohaus, neu, neues, geplant, zu, errichtendes, errichten, Gebäudehülle, Luftdichtheit, luftdicht, prüfen, überprüfen, messen, nachweisen, Blower - Door, Blower, Door, Test, Geschosse, exemplarisch

Auftrag: Ein Ingenieur ist als Bauphysiker und Planer tätig. Von einem potenziellen Auftraggeber hat er eine Anfrage erhalten, ob sein Ingenieurbüro die Luftdichtheit der Gebäudehülle eines neuen, großen Bürogebäudes messen, bzw. prüfen könnte.

Praxis: Es handelt sich um ein sehr großes, neu zu errichtendes Bürogebäude, mit vier Geschossen und einer Nutzfläche von fast 8.800 Quadratmetern (m²). Für dieses Projekt haben der Fragesteller und seine Kollegen im Ingenieurbüro vorgeschlagen, die Luftdichtheit des Eingangsbereiches des Bürogebäudes im Erdgeschoss zu messen. Desgleichen sollten je zwei Halbgeschosse überprüft werden - eines in einem Zwischengeschoss sowie eines im Dachgeschoss. Die übrigen Geschosse des Bürogebäudes sind baugleich dieser beiden vorgeschlagenen Geschosse.

Probleme: Bei der Berechnung für den Nachweis gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) spielt die Luftdichtheit der Gebäudehülle eine wichtige Rolle. Die EnEV 2009 gewährt im § 6 (Dichtheit, Mindestluftwechsel) einen „Luftdichtheitsbonus“ wenn die Gebäudehülle geprüft wird. Allerdings muss der Fachmann bei der Überprüfung die Anforderungen der EnEV 2009 Anlage 4 (Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel), Nr. 2 (Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes) beachten. Das Problem ist, dass man bei sehr großen, mehrgeschossigen Bürogebäuden die Luftdichtheit der Gebäudehülle in der Regel nicht mit einer Messung nachweisen kann.

Fragen: Ist es gemäß EnEV 2009 zulässig für ein großes Bürogebäude nur exemplarische Geschosse auf ihre Luftdichtheit der Gebäudehülle zu überprüfen und die Ergebnisse auf das gesamte Gebäude zu übertragen? Oder muss man tatsächlich das gesamte Gebäude auf die Luftdichtigkeit der gesamten Gebäudehülle überprüfen?

Antwort: 12.02.2010 - -   wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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