Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis Nichtwohnbau: Kühlenergiebedarf bei moderater Kühlung mit Betonkernaktivierung berechnen

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Kurzinfo:
Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 formuliert in der Anlage 2 die Anforderungen an Nichtwohngebäude und regelt auch die Verfahren, nach denen der Fachmann die Nachweise für die Energieeffizienz des Gebäudes durchführt. Den Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage muss der Fachmann nur dann bilanzieren, “wenn für das Gebäude oder eine Gebäudezone für den Kühlfall der Einsatz von Kühltechnik und eine durchschnittliche Nutzungsdauer für Gebäudekühlung auf Raum-Solltemperatur von mehr als zwei Monaten pro Jahr und mehr als zwei Stunden pro Tag vorgesehen sind”. Kann man aus diesen Anforderungen der EnEV 2009 schließen, dass bei einer moderaten Kühlung auf 26°C - zum Beispiel mit einer Betonkernaktivierung – der Fachmann den Kältebedarf der entsprechenden Zone nicht in der Bilanzierung gemäß EnEV berücksichtigen muss?

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Kühlung, kühlen, bilanzieren, berechnen, nachweisen, Primärenergie, Primärenergiebedarf, Kühlenergiebedarf, Kühl-Solltemperatur, DIN V 18599, DIN 18599, Teil 10, Teil 100,

Chancen: Unser Fragesteller ist ein Diplom-Ingenieur, der sich mit der Planung, Entwicklung und Forschung von energieeffizienten Nicht-Wohngebäuden befasst. Für einen Neubau plant er die Gebäudetechnik und soll auch die EnEV-Nachweise führen.

EnEV 2009: Er bezieht sich in seiner Anfrage auf die neue EnEV 2009 Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude), Nr. 2 (Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude), Unterpunkt 2.1. (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs), Punkt 2.1.2 (Randbedingungen zur Berechnung), Abschnitt b). Dieser Abschnitt besagt, dass der Fachmann den Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage nur dann bilanzieren muss, “wenn für das Gebäude oder eine Gebäudezone für den Kühlfall der Einsatz von Kühltechnik und eine durchschnittliche Nutzungsdauer für Gebäudekühlung auf Raum-Solltemperatur von mehr als zwei Monaten pro Jahr und mehr als zwei Stunden pro Tag vorgesehen sind”.

Probleme: Aufgrund dieser Aussage ist unser Fragesteller zu der Schlussfolgerung gelangt, dass der Kühlenergiebedarf einer Gebäudezone nur dann berechnet werden muss, wenn eine Kühlung auf eine Raum-Solltemperatur vorgesehen ist. Diese ist - seiner Meinung nach - 24 Grad Celsius (°C) gemäß der Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden).

Fragen: Kann man aus den Anforderungen der EnEV 2009 schließen, dass bei einer moderaten Kühlung auf 26°C - zum Beispiel mit einer Betonkernaktivierung – der Fachmann den Kältebedarf der entsprechenden Zone nicht in der Bilanzierung gemäß EnEV berücksichtigen muss?

Antwort: 26.11.2009  nur für Premium-News Abonnenten

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© 1999-2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart