Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV 2009: Anforderungen bei großem Dachausbau im Bestand mit Heizungs-Erneuerung für das gesamte Haus

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Kurzinfo:
Eine Ingenieurin der Bauphysik plant den Ausbau des Dachgeschosses eines Mehrfamilienwohnhauses im Bestand und soll auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen. Die neu ausgebaute Nutzfläche wird über 50 Quadratmeter (m²) betragen. Der Eigentümer will im Zuge dieser Baumaßnahme auch die Heizungsanlage für das gesamte Gebäude erneuern. Allerdings will der Eigentümer, dass die nicht betroffenen Außenbauteile der Gebäudehülle weder saniert noch erneuert werden. Die Ingenieurin kennt die offizielle Auslegung, die besagt, dass bei einer Gebäudeerweiterung mit einer Nutzflächenerweiterung von mehr als 50 m² ohne gleichzeitige Erneuerung der zentralen anlagentechnischen Komponenten im Sinne der Wirtschaftlichkeit eine Verbesserung der Qualität der vorhandenen Außenbauteile nicht zwingend vorzunehmen ist. Sie fragt uns wie in diesem Praxisfall vorzugehen ist, bei einer Ausbaumaßnahme von mehr als 50 m² Nutzfläche und einer zusätzlichen Erneuerung der haustechnischen Anlage für das gesamte Gebäude.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Eine Ingenieurin der Bauphysik plant den Ausbau des Dachgeschosses eines Mehrfamilienwohnhauses im Bestand und soll auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen.

Praxis: Die neu ausgebaute Nutzfläche des Dachgeschosses des Mehrfamilienwohnhauses wird über 50 Quadratmeter (m²) betragen. Der Eigentümer will im Zuge dieser Baumaßnahme auch die Heizungsanlage für das gesamte Gebäude erneuern. Allerdings will der Eigentümer, dass die nicht betroffenen Außenbauteile der Gebäudehülle weder saniert noch erneuert werden.

Probleme: In den Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zum § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 5 wird in der 12. Staffel darauf hingewiesen, dass bei einer Nutzflächenerweiterung von mehr als 50 m² - ohne gleichzeitige Erneuerung der zentralen anlagentechnischen Komponenten - im Sinne der Wirtschaftlichkeit eine Verbesserung der Qualität der vorhandenen Außenbauteile nicht zwingend vorzunehmen ist.

Fragen: Wie ist in Fällen einer Gebäudeerweiterungs- oder Ausbaumaßnahme von über 50 m² Nutzfläche und einer zusätzlichen Erneuerung der haustechnischen Anlage für das gesamte Gebäude vorzugehen?

Antwort: Auf diese Frage haben zwei unserer Experten geantwortet.  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgenden passwortgeschützten Antworten:

 

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart