Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Glas im Baubestand EnEV-gerecht erneuern

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Kurzinfo:
Ein Architekt bearbeitet häufig Sanierungs-Aufträge im Baubestand. Bei der Erneuerung der Fenster und der Verglasungen haben sich dabei verschiedene Probleme ergeben im Zusammenhang mit der Interpretation der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Der Architekt bittet uns um die Meinung eines Experten zu folgenden Fragen: Besteht eine Anforderung an den Ug (U-Wert Glas) beim Austausch einer Verglasung? Bezieht sich die EnEV bei ihren Anforderungen auf den Rahmen, wenn davon die Rede ist, dass die Glasdicke aus technischen Gründen begrenzt ist?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Ein Architekt bearbeitet häufig Sanierungs-Aufträge im Baubestand. Er plant die energetische Gebäudesanierung und führt die geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Praxis + Probleme: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) regelt in der Anlage 3 (Anforderungen im Baubestand) unter Nr. 2 (Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer) die Anforderungen wie folgt:

„Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer in der Weise erneuert werden, dass

  1. das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird,

  2. zusätzliche Vor- oder Innenfenster eingebaut werden oder

  3. die Verglasung ersetzt wird,

sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2 einzuhalten. Satz 1 gilt nicht für Schaufenster und Türanlagen aus Glas. Bei Maßnahmen gemäß Buchstabe c gilt Satz 1 nicht, wenn der vorhandene Rahmen zur Aufnahme der vorgeschriebenen Verglasung ungeeignet ist. Werden Maßnahmen nach Buchstabe c ausgeführt und ist die Glasdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Verglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 1,30 W/(m²K) eingebaut wird. Werden Maßnahmen nach Buchstabe c an Kasten- oder Verbundfenstern durchgeführt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Glastafel mit einer infrarot-reflektierenden Beschichtung mit einer Emissivität εn ≤ 0,2 eingebaut wird. Werden bei Maßnahmen nach Satz 1."

Unser Fragesteller stellt fest: Satz 2 definiert einen Wert Ug von 1,30 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K) wenn die Glasdicke bei Maßnahme c (Verglasungstausch) aus technischen Gründen begrenzt ist.

Fragen: Besteht eine Anforderung an den Ug (U-Wert Glas) beim Austausch einer Verglasung? Bezieht sich der weiter oben zitierte zweite Satz auf den Fenster-, bzw. Verglasungs-Rahmen, wenn davon die Rede ist, dass die Glasdicke aus technischen Gründen begrenzt ist?

Antwort: 13.12.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart