Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Drei neue Mehrfamilienhäuser planen und bauen:
Primärenergiefaktoren für Blockheizkraftwerk mit Biogas und für Heizwerk mit fossiler oder erneuerbarer Energie

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Kurzinfo:
Eine Architektin erstellt den Energieausweis nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), als EnEV-Nachweis für drei Mehrfamilienhäuser, die nebeneinander liegend neu erbaut werden. Den Nachweis benötigt der Bauherr auch für den Förderantrag als KfW-70-Effizienzhaus. Alle drei Häuser sollen durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller beheizt werden. Diese Anlage soll die Grundlast für den Warmwasserbedarf decken. Die Spitzenlast soll ein Heizwerk mit fossilem Brennstoff abfangen. Die gesamte Heizung befindet sich im unbeheizten Keller. Somit ist sie außerhalb der Systemgrenze (wärmeabgebende Gebäudehülle nach EnEV 2009) des Wohnhauses. Deshalb muss die Fachfrau bei der Nachweis-Berechnung die beiden Heizungen als Nah-/ und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), bzw. als Nah-/ Fernwärme aus Heizwerken berücksichtigen. Es stellt sich die Frage welche Primärenergiefaktoren sie bei der EnEV-Berechnung jeweils ansetzen sollte.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Eine Architektin ist auch als Energieberaterin tätig. Für einen Auftraggeber erstellt sie den Energieausweis als EnEV-Nachweis für drei Mehrfamilienhäuser, die nebeneinander liegend neu erbaut werden. Diesen Nachweis benötigt der Bauherr auch als Anlage für seinen Förderantrag bei der KfW-Förderbank. Die Mehrfamilienhäuser werden als KfW-70-Effizienzhäuser geplant und gebaut.

Praxis: Es handelt sich um neue Wohnhäuser, die jetzt geplant werden. Es sind drei Mehrfamilienhäuser, die nebeneinander stehen werden.

Probleme: Es ist geplant, alle drei Wohnhäuser durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller zu beheizen. Diese Anlage soll die Grundlast für den Warmwasserbedarf der Häuser decken. Die Spitzenlast soll allerdings ein Heizwerk mit fossilem Brennstoff decken.
Die gesamte Heizungsanlage befindet sich im unbeheizten Keller. Somit ist sie außerhalb der Systemgrenze (wärmeabgebende Gebäudehülle nach EnEV 2009) des Wohnhauses. Deshalb muss die Fachfrau bei der Nachweis-Berechnung nach EnEV 2009 die beiden Heizungen folgendermaßen berücksichtigen:
- Nah-/ und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK),
- Nah-/ Fernwärme aus Heizwerken.
Der Primärenergiefaktor für Heizwerke (Nah-/ und Fernwärme) fossil liegt bei 1,3.

Fragen: Ist es zulässig in diesem Praxisfall für die Nah-/Fernwärme aus KWK mit Biogas als Brennstoff einen Primärenergiefaktor von 0,0 bei der Berechnung anzusetzen? Ist es zulässig in diesem Praxisfall für Nah-/Fernwärme aus Heizwerken mit erneuerbarem Brennstoff einen Primärenergiefaktor von 0,1 anzusetzen?

Antwort: 24.07.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Primärenergiefaktoren für Blockheizkraftwerk mit Biogas und für Heizwerk mit fossiler oder erneuerbarer Energie

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart