Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog DIN V 18599 - Nutzungsrandbedingungen für energetische Bilanzierung Umkleidegebäude beheiztes Freibad

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Haustechnik plant zusammen mit einem Architekten ein neues, beheiztes Freibad und berät ihn auch bei der energetischen Bilanzierung und der Ausstellung der geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Es handelt sich um ein neu geplantes, beheiztes Freibad, welches jährlich nur in dem Zeitraum zwischen dem 1. Mai bis 1. Oktober genutzt wird. Der Ingenieur wendet sich an uns mit einer Frage die sich auf das Umkleidegebäude des Freibades bezieht. Bei der energetischen Bilanzierung des neu zu errichtenden Nichtwohngebäudes hat es sich gezeigt, dass in der Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 10 (Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten) kein Nutzungsprofil zu finden ist, das dem Umkleidegebäude entspricht. Wie muss der Fachmann in diesem Fall die Nutzungsrandbedingungen für das Umkleidegebäude des neuen, beheizten Freibades ansetzen bei der energetischen Bilanzierung?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Freibad, Bad, Umkleide, Umkleidegebäude, umkleiden, beheizt, nicht, vier, 4, Monate, nutzen, Nutzung, genutzt, Bilanzierung, Bilanz, bilanzieren, Energiebilanz, Primärenergie, Wärmeschutz, berechnen, nachweisen, Anlagentechnik, DIN, V, 18599, energetische, Bewertung, Gebäude, Teil, 10, Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten, Nutzung, Bedingungen, Nutzungsrandbedingungen, Teil 100

Auftrag: Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) plant zusammen mit einem Architekten ein neues, beheiztes Freibad. Der Ingenieur berät den Architekten auch bei der energetischen Bilanzierung nach DIN V 18599 (Energetische Bilanzierung von Gebäuden) und der Ausstellung der geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Praxis: Es handelt sich um ein neu geplantes, beheiztes Freibad, welches jährlich lediglich vom 1. Mai bis 1. Oktober genutzt wird. Die Frage bezieht sich speziell auf das Umkleidegebäude des Freibades.

Probleme: Bei der energetischen Bilanzierung des neu zu errichtenden Nichtwohngebäudes hat es sich gezeigt, dass in der Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 10 (Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten) kein Nutzungsprofil zu finden ist, das genau dem Umkleidegebäude entspricht.

Fragen: Wie muss der Fachmann in diesem Praxisfall die Nutzungsrandbedingungen nach DIN V 18599 für das Umkleidegebäude des neuen, beheizten Freibades ansetzen bei der energetischen Bilanzierung?

Antwort: 15.07.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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