Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Holzheizung berücksichtigen in Bedarfs-Energieausweis für Wohnhaus erbaut 1968 mit sechs Heizungskomponenten

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Kurzinfo:
Ein Gebäudeenergieberater soll für ein Wohnhaus einen Bedarfs-Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen. Bei der Bestandsaufnahme stellte der Energieberater fest, dass in dem Wohngebäude eine Heizungsanlage Baujahr 2001 genutzt wird, die aus folgenden Komponenten besteht: ein Scheitholzvergaserkessel, ein Pufferspeicher, ein Niedrig-Temperatur-Ölkessel, eine thermische Solaranlage, ein Standspeicher und ein Kaminofen. Die Heizungskomponenten sind über eine gemeinsame Reglung vernetzt mit Ausnahme des Kaminofens im Erdgeschoss. Der bisherige Betriebsstundenanteil des Holzvergasers im Vergleich zum Öl-Kessel beträgt ca. 60 / 40. Der Energieberater findet, dass es problematisch sei den Anteil des Kaminofens an der Heizlast zu ermitteln. Er bittet uns um die Meinung eines Experten zu der Frage wir der Holzanteil für den Energieausweise berechnet wird.

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Auftrag: Ein Gebäudeenergieberater soll für ein Wohngebäude Baujahr 1968 einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen. Der Eigentümer beabsichtigt das Bestandsgebäude zu verkaufen. Deshalb hat er einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs bestellt.

Praxis: ei der Bestandsaufnahme stellte der Energieberater fest, dass in dem Wohngebäude eine Heizungsanlage Baujahr 2001 genutzt wird, die aus sechs Komponenten besteht:

  1. ein Scheitholzvergaserkessel mit einer Leistung von 26 Kilowatt (kW);

  2. ein Pufferspeicher mit einem Fassungsvermögen 1.000 Liter (l);

  3. ein Niedrig-Temperatur-Ölkessel mit einer Leistung von 22 kW. Dieser wird allerdings nur eingesetzt, wenn der unter Punkt 1. genannte Scheitholzvergaserkessel ausgeschaltet ist;

  4. eine thermische Solaranlage für die Warmwasser-Erwärmung mit einer Kollektorfläche von ca. 5 Quadratmetern (m²);

  5. ein Standspeicher für Warmwasser;

  6. ein Kaminofen im Erdgeschoss (EG), von dem ein Luftkanal in das Obergeschoss (OG) führt.

Die aufgezählten Heizungskomponenten sind über eine gemeinsame Regelung vernetzt - mit Ausnahme des Kaminofens im Erdgeschoss (Nr. 6 in der Liste).

Probleme: Der bisherige Betriebsstundenanteil des Holzvergasers im Vergleich zum Öl-Kessel beträgt ca. 60 / 40. Der Anteil des Kaminofens an der Heizlast ist schwer zu ermitteln.

Frage: Wie wird der Anteil des Holzes bei der Berechnung für den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ermittelt?

Antwort: 31.01.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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