Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweise für SB-Märkte als öffentlich-rechtliche EnEV-Nachweise anhand der DIN V 18599 berechnen

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Kurzinfo:
Ein Ingenieurbüro führt energetische Berechnungen für Einkaufsläden mit Selbstbedienung (SB-Märkte) durch für die Ausstellung der öffentlich-rechtlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Dabei wenden sie die Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Diese Norm gibt u. a. auch die Nutzungstemperaturen in Gebäuden vor, beispielsweise für Verkaufsräume 20 Grad Celsius (°C). Die Ingenieure erhalten von ihren Auftraggebern jedoch häufig abweichende Temperaturen für die Innenräume vorgegeben, mit denen sie den Nachweis erstellen sollen. Ist es zulässig, dass sie in den EnEV-Berechnungen für Nichtwohngebäude die Nutzungstemperatur und Nutzungsdauer für bestimmte Zonen ändern, bzw. den Vorgaben ihrer Auftraggeber anpassen? Desgleichen fragen uns die Ingenieure, welche lichte Raumhöhe sie für das Netto-Volumen der SB-Märkte ansetzen müssen.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Kaufhaus, Handel, Selbstbedienung, Einkaufsladen, Einkaufsläden, Markt, Märkte, SB-Markt, SB-Märkte, Nachweis, nachweisen, EnEV-Nachweis, öffentlich, rechtlich, berechnen, Berechnung, Berechnungen, DIN V 18599, DIN, 18599, Nutzung, Zone, Nutzungszone, Temperatur, Nutzungstemperatur, Nutzungsdauer, Teil 1, Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung, Bewertung, Energieträger, Innentemperatur, ändern, anpassen, zulässig, unzulässig, Raumhöhe, licht, lichte, Außenkante, Außenkanten, Dämmebene, Dämmebenen, Unterkante, UK, Untersohlendämmung, Oberkante, OK, Binderuntergurt

Auftrag: Ein Ingenieurbüro führt energetische Berechnungen für Einkaufsläden mit Selbstbedienung (SB-Märkte) für die Ausstellung der öffentlich-rechtlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durch. Dabei wenden sie die Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an.

Praxis + Probleme:

  1. Bei den Berechnungen für die EnEV-Nachweise wenden die Fachleute die Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Dieser Norm gibt u.a. auch Nutzungstemperaturen in Gebäuden vor, beispielsweise für Verkaufsräume 20 Grad Celsius (°C). Die Ingenieure erhalten von ihren Auftraggebern jedoch häufig bestimmte Temperaturen für die Innenräume vorgegeben, mit denen sie den Nachweis erstellen sollen: Der Verkaufsraumbereich sollen sie beispielsweise mit 19°C berechnen oder sogar nur mit 18,5°C und nur für den Bereich der Kassenzonen sollen sie 20°C ansetzen.

  2. Für den Nachweis der Gebäudehülle setzen die Ingenieure stets die Außenkanten der Dämmebenen an, beispielsweise Unterkante (UK) Untersohlendämmung oder Oberkante (OK) Binderuntergurt.

Fragen:

  1. Ist es zulässig, dass die Ingenieure bei den Berechnungen für den öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009) die Nutzungsprofile nach DIN V 18599 ändern – sowohl im Hinblick auf die Nutzungstemperaturen als auch auf die Nutzungsdauer?

  2. Welche lichte Raumhöhe müssen Sie für den EnEV-Nachweis für das Netto-Volumen der SB-Märkte angesetzt werden von Oberkante (OK) Fertigfußboden bis Unterkante (UK) abgehängte Decke, oder bis Unterkante (UK) Dämmebene (hier: Binderuntergurt)?

Antwort: 10.09.2010 ergänzt 25.03.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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