Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV 2009 Praxis: Was fragen Auftraggeber?

Dämmpflichten bei denkmalgeschütztem Wohnhaus
Nachrüstpflichten beim Kauf eines älteren, ungedämmten Hauses
Energieausweis beim Verkauf im Wohnbestand zeigen


Dämmpflicht denkmalgeschütztes Wohnhaus

Ein potenzieller Käufer fragt: Wir wollen ein altes Wohnhaus kaufen, das unter Denkmalschutz steht. Nun haben wir erfahren, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert, dass die oberste Geschossdecke bei alten Häusern gedämmt werden muss. Gilt diese Pflicht auch für Häuser, die unter Denkmalschutz stehen?

Antwort: 13.04.2010 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Dämmpflicht Geschossdecke bei Baudenkmal (html)

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Nachrüstpflichten beim Kauf eines Hauses

Ein potenzieller Käufer fragt: Mir wurde ein Mehrfamilienhaus (MFH) mit acht Wohneinheiten (WE) und 372 Quadratmetern (m²) Fläche zum Kauf angeboten. Die doppelt verglasten Fenster des Hauses wurden vor ca. 15 bis 20 Jahren erneuert. Der Zustand der Heizung ist mir nicht bekannt. Bisher wurde das Haus offensichtlich nicht gedämmt. Welche gesetzlichen Pflichten muss ich nach der EnEV 2009 erfüllen, wenn ich das Haus erwerbe?

Antwort: 13.04.2010 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Nachrüstpflichten beim Kauf eines alten Hauses

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Energieausweis beim Verkauf im Wohnbestand

Ein potenzieller Käufer fragt: Ich beabsichtige eine Doppelhaushälfte Baujahr 1996, mit 238 Quadratmetern (m²) sowie einschließlich einer Einliegerwohnung zu kaufen. Letztere möchte ich nach dem Kauf sofort vermieten. Der Eigentümer wollte mir zunächst einen Energieausweis ausfertigen lassen, bin ihn der Immobilienmakler davon überzeugt hat, dass er dazu gar nicht verpflichtet sei. Nun bin ich etwas verwirrt: Ich möchte einen Energieausweis haben und gehe zudem davon aus, dass dieser auch verpflichtend erstellt werden muss. Liege ich da richtig?

Antwort: 13.04.2010 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis beim Verkauf im Wohnbestand

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© 1999 - 2011 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart