Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Photovoltaikanlage in Neubau einplanen -
EnEV 2009 und Wärmegesetz 2009 berücksichtigen

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Frage einer Architektin:
In unserem Ingenieurbüro planen wir zurzeit etliche Neubauten - sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Wir berücksichtigen dabei die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 und erfüllen parallel dazu auch das geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2009 - kurz: Wärmegesetz 2009. Erfüllt eine mit eingeplante Photovoltaikanlage auch das Wärmegesetz 2009 für Gebäude?

Antwort: 17.12.2009 - Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT

EnEV 2009 und Wärmegesetz 2009 parallel erfüllen

Ich gehe davon aus, dass Sie die aktuelle Energieeinsparverordnung EnEV 2009 gut kennen, auch den § 5 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien). Dieser besagt, dass Sie den elektrischen Strom - den die Photovoltaikanlage produziert - bei der Berechnung des Endenergiebedarfs berücksichtigen dürfen, wenn der Strom im unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und vorrangig im Gebäude selbst genutzt wird und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Allerdings dürfen Sie höchstens diejenige Strommenge bei der Energiebilanz berücksichtigen, welche dem berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht. Dabei versteht es sich von selbst, dass Sie nur diejenige Strommenge berücksichtigen, die für EnEV-relevante Zwecke im Gebäude genutzt wird.

Wärmegesetz erkennt nur thermische Solaranlagen an

Die Frage nach Photovoltaikanlagen in Verbindung mit dem Wärmegesetz ist eine häufige Frage von Fachleuten.

Die Antwort liegt dabei in der Bezeichnung des Gesetzes selber: Es geht um die notwendige Wärme im Gebäude zum Beheizen, Kühlen oder das Erwärmen des Warmwassers. Das Gesetz fordert, dass dieser Bedarf teilweise durch erneuerbare Energien gedeckt wird.

Die solare Strahlungsenergie ist eine der erneuerbaren Energien, die das Wärmegesetz anerkennt, jedoch mit folgender Einschränkung: Die Umwandlung der Solareinstrahlung in Wärme muss technisch erfolgen, d.h. die passive Wärmegewinne über Fenster und sonstige Bauteile gilt beispielsweise nicht als Wärmgewinn im Sinne des Wärmgesetzes.

Wenn ein Bauherr seinen Wärmebedarf im Gebäude teilweise oder ganz mit Hilfe der solaren Strahlungsenergie deckt - d.h. durch Anlagen, die die Solarstrahlung technisch in Wärme umwandeln - dann könnten Sie als Architektin diese Anlagen bei dem Nachweis nach dem Wärmegesetz auch berücksichtigen.

Wie die Rücksprache mit der Architektin zeigte, sollen die eingeplanten Photovoltaikanlage nur Strom produzieren, der im Gebäude für vielfältige Zwecke genutzt wird.

Meine Antwort auf die ursprüngliche Frage:
Nein, die eingeplante Photovoltaikanlage erfüllt nicht die Anforderungen des Wärmegesetzes 2009 für Gebäude.

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