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Frage einer Architektin:
In unserem Ingenieurbüro planen wir zurzeit etliche Neubauten - sowohl
Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Wir berücksichtigen dabei die neue
Energieeinsparverordnung EnEV 2009 und erfüllen parallel dazu auch das geltende
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2009 - kurz: Wärmegesetz 2009. Erfüllt
eine mit eingeplante Photovoltaikanlage auch das Wärmegesetz 2009 für Gebäude?
Antwort:
17.12.2009 - Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT
EnEV 2009 und Wärmegesetz 2009 parallel erfüllen
Ich
gehe davon aus, dass Sie die aktuelle Energieeinsparverordnung
EnEV 2009 gut kennen, auch den
§ 5 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien). Dieser
besagt, dass Sie den elektrischen Strom - den die
Photovoltaikanlage produziert - bei der Berechnung des
Endenergiebedarfs berücksichtigen dürfen, wenn der Strom im
unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und
vorrangig im Gebäude selbst genutzt wird und nur die
überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist
wird. Allerdings dürfen Sie höchstens diejenige Strommenge bei
der Energiebilanz berücksichtigen, welche dem berechneten
Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht. Dabei versteht es
sich von selbst, dass Sie nur diejenige Strommenge
berücksichtigen, die für EnEV-relevante Zwecke im Gebäude
genutzt wird.
Wärmegesetz erkennt nur thermische Solaranlagen an
Die
Frage nach Photovoltaikanlagen in Verbindung mit dem Wärmegesetz
ist eine häufige Frage von Fachleuten.
Die Antwort liegt dabei
in der Bezeichnung des Gesetzes selber: Es geht um die
notwendige Wärme im Gebäude zum Beheizen, Kühlen oder das
Erwärmen des Warmwassers. Das Gesetz fordert, dass dieser Bedarf
teilweise durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
Die
solare Strahlungsenergie ist eine der erneuerbaren Energien, die
das Wärmegesetz anerkennt, jedoch mit folgender Einschränkung:
Die Umwandlung der Solareinstrahlung in Wärme muss technisch
erfolgen, d.h. die passive Wärmegewinne über Fenster und
sonstige Bauteile gilt beispielsweise nicht als Wärmgewinn im
Sinne des Wärmgesetzes.
Wenn ein Bauherr
seinen Wärmebedarf
im Gebäude teilweise oder ganz mit Hilfe der solaren Strahlungsenergie
deckt - d.h. durch Anlagen, die die Solarstrahlung technisch in Wärme
umwandeln - dann könnten Sie als Architektin diese Anlagen bei
dem Nachweis nach dem Wärmegesetz auch berücksichtigen.
Wie
die Rücksprache mit der Architektin zeigte, sollen die
eingeplanten Photovoltaikanlage nur Strom produzieren,
der im Gebäude für vielfältige Zwecke genutzt wird.
Meine
Antwort auf die ursprüngliche Frage:
Nein, die eingeplante Photovoltaikanlage erfüllt nicht die
Anforderungen des Wärmegesetzes 2009 für Gebäude.

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