Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Mindestwärmeschutz der Zwischenwände
in neu geplantem Supermarkt gewährleisten

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Kurzinfo: Zwischenwände in neuen Nichtwohnbau planen.
Ein Architekt plant einen neuen Supermarkt. Die Verkaufsräume des Gebäudes sind normal beheizt – d.h. auf eine Innentemperatur von mindestens 19 Grad Celsius (°C) - und die Lagerräume sind etwas niedriger beiheizt, mit Innentemperaturen von 15°C. Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert für geplante Neubauten, dass die Bauteile gegen Außenluft, Erdreich oder Räume mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen den Mindestwärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik gewährleisten. Der Architekt fragt uns ob die Trennwände zwischen den Verkaufs - und Lagerräumen des Supermarktes diese Anforderung erfüllen müssen und welche Temperaturdifferenz unter „wesentlich niedrig“ zu verstehen ist.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Handel, Markt, Supermarkt, Verkauf, Verkaufraum, Verkaufsräume, Lager, Lagerraum, Lagerräume, Neubau, zu, errichtendes, Gebäude, Planung, planen, entwerfen, Entwurf, bauen, Bau, erbauen, ausführen, Ausführung, berechnen, nachweisen, Nachweis, Innenwände, Innenwand, Zwischenwände, Zwischenwand, Wärmeschutz, Mindestwärmeschutz, gewähren, DIN - Normen, DIN 4108 - 2, Wärmeschutz, Energieeinsparung, Gebäuden, Teil 2, Mindestanforderung, Mindestanforderungen

Chancen: Ein Architekt plant einen neuen Supermarkt und führt die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durch.

Praxis: Die Verkaufsräume des Gebäudes sind normal beheizt – d.h. auf eine Innentemperatur von mindestens 19 Grad Celsius (°C) - und die Lagerräume sind etwas niedriger beiheizt, mit Innentemperaturen von 15°C.

Probleme: Die EnEV 2009 fordert im § 7 (Mindestwärmeschutz) Absatz 1: "Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.“ Es stellt sich die Frage, ob eine Temperaturdifferenz von vier °C, wie sie zwischen den Lagerräumen und den Verkaufsräumen des Supermarktes herrscht als „wesentlich niedrigeren“ eingestuft werden kann.

Fragen:

  1. Wie ist der Mindestwärmeschutz definiert?

  2. Auf welche anerkannten Regeln der Technik bezieht sich die EnEV 2009?

  3. Welche Temperaturdifferenz ist unter „wesentlich niedrig“ zu verstehen?

  4. Welche Wände müssen den Mindestwärmeschutz einhalten?

  5. Müssen die Trennwände zwischen den Verkaufsräumen und den Lagerräumen sowie zu den unbeheizten Räumen und gegen die Außenluft die Anforderungen zum Mindestwärmeschutz einhalten?

Antwort: 01.12.2009 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999 - 2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart