Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für neuen Lebensmittelmarkt:
Abwärme der Kühltruhen beheizt den Verkaufsraum

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Kurzinfo:
Ein Ingenieur führt für einen neu geplanten Lebensmittelmarkt den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). In dem Neubau wird die Wärme der Kühltruhen nicht über außenliegende Ventilatorkondensatoren abgegeben sondern direkt in die Deckengeräte im Verkaufsraum, als Umluft mit Außenluftanteil, zur Beheizung eingespeist. Die Deckungsrate der Abwärmenutzung beträgt annähern 100 Prozent (%). Bei der Berechnung für den EnEV-Nachweis ergeben sich Probleme, weil die EnEV die produktionsbedingte Kälteerzeugung in Gebäuden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Der Ingenieur bittet um die Meinung eines Experten zu der Frage, wie er die Beheizung in diesem Praxisfall bewerten und bilanzieren sollte. Unser Fragesteller geht davon aus, dass die Kälteerzeugung für die Kühltruhen nicht in die Bilanzierung nach DIN V18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) mit eingeht.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Lebensmittelmarkt, Abwärme, Kühltruhe, Beheizung, Heizen, Heizung, Verkaufsraum, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Nichtwohngebäude, Handel, Nichtwohnbau, Neubau, Heizung, Ventilatorkondensator, Abwärmenutzung, nutzen, Deckengerät, Umluft, Außenluftanteil, Außenluft, produktionsbedingt, Produktion, Kälteerzeugung, Kälte, erzeugen, Berechnung, berechnen, DIN V 18599, Teil 10, Tabelle, Bilanz, Energiebilanz, energetische, Bilanzierung, Nutzungsprofil, Nutzungsrandbedingungen, intern, interne, Wärmegewinn, Wärmequelle, Nutzungsprofil, Nutzungsart, Einzelhandel, Kaufhaus, Lebensmittelabteilung, Kühlprodukt, Kältelast, kühlen,

Chancen: Ein Ingenieur hat den Auftrag erhalten für einen neu geplanten Lebensmittelmarkt den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 1 zu führen.

Praxis: In dem Neubau des Lebensmittelmarktes wird die Wärme der Kühltruhen nicht über außenliegende Ventilatorkondensatoren abgegeben sondern direkt in die Deckengeräte im Verkaufsraum, als Umluft mit Außenluftanteil, zur Beheizung eingespeist.
Die Deckungsrate der Abwärmenutzung beträgt annähernd 100 Prozent (%).

Probleme: Bei der Berechnung für den EnEV-Nachweis ergeben sich Probleme, weil die produktionsbedingte Kälteerzeugung in Gebäuden von der Energieeinsparverordnung grundsätzlich nicht berücksichtigt wird.

Fragen: Wie sollte er die Beheizung des Verkaufsraums des Lebensmittelmarktes durch die Abwärme der Kühltruhen in der energetischen Bilanz für den EnEV-Nachweis berücksichtigen?

Antwort: 20.05.2010 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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