Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Lüftungsanlage bei KfW-Effizienzhaus im Bestand
nach EnEV 2009 zu modernisierendes Gebäude

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur und Energieberater ist auch als Sachverständiger für Bescheinigungen für Anträge zur Förderung durch die KfW - Förderbank tätig. Zurzeit berät er zwei Kunden: Ein Auftraggeber strebt ein KfW - 115 - Effizienzhaus an. Ein zweiter Auftraggeber, strebt ein KfW - 85 - oder KfW - 100 - Effizienzhaus im Bestand an. Als problematisch erweist sich in beiden Fällen die Frage nach der Lüftung: Unser Fachmann ist davon überzeugt, dass der Einsatz von Lüftungsanlagen - insbesondere mit Wärmerückgewinnung – in allen drei Fällen sehr sinnvoll wäre. Seine Kunden wollen jedoch nicht unbedingt zusätzlich zur Fensterlüftung auch eine Lüftungstechnik installieren. Der Fachmann wendet sich an uns mit der Frage, wie er den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für die Förderanträge erbringen kann, damit in diesen Sanierungsfällen eine oder gegebenenfalls keine Lüftungsanlage eingesetzt wird.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Ein Diplomingenieur und Energieberater ist auch als Sachverständiger für Bescheinigungen für Anträgen zur Förderung durch die KfW (ehemals: Kreditanstalt für Wiederaufbau, heute: KfW Privatkundenbank und KfW Kommunalbank www.kfw-foerderbank.de) tätig. Zurzeit berät er zwei Kunden im Rahmen von Gebäudesanierungen im Wohnbestand. Beide Kunden streben eine finanzielle Förderung durch die KfW an: KfW - 115 - Effizienzhaus sowie KfW - 85 - oder KfW - 100 - Effizienzhaus im Bestand.

Praxis: Es handelt sich in diesen Fall um die Sanierung von Wohngebäuden im Bestand. Beide Kunden wollen eine finanzielle Förderung durch die KfW - Förderbank beantragen. Ein Auftraggeber strebt ein KfW - 115 - Effizienzhaus an. Ein zweiter Auftraggeber, strebt ein KfW - 85 - oder KfW - 100 - Effizienzhaus im Bestand an.

Probleme: Als problematisch erweist sich in beiden Fällen die Frage nach der Lüftung: Unser Fachmann ist davon überzeugt, dass der Einsatz von Lüftungsanlagen - insbesondere mit Wärmerückgewinnung – in allen drei Fällen sinnvoll wäre. Seine Kunden wollen jedoch nicht zusätzlich zur Fensterlüftung auch eine Lüftungstechnik installieren.
Die KfW - Förderbank fordert nach Meinung unseres Fragestellers nicht zwingend den Einsatz einer Lüftungsanlage, wenn eine Sanierungs-Förderung gewährt wird.
Ob jedoch die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) diese Maßnahmen in umfangreichen Sanierungsfällen fordert, ist unserem Fachmann nicht bekannt. Die entsprechende fachfachliche Norm DIN 1946 (Raumlufttechnik), Teil 6 (Wohnungslüftung), Ausgabe Mai 2009, fordert aus der Sicht unseres Fragestellers den Einsatz einer kontrollierten Lüftung, wenn die Infiltration kleiner ist als die notwendige Feuchteschutzlüftung.

Fragen: Neben der EnEV 2009 sind auch baufachliche Normen zu beachten. Wie stehen diese zueinander in Beziehung? Welche Lüftung fordert die EnEV 2009 bei Sanierungen im Wohnbestand? Wie kann der Fachmann den Nachweis erbringen, dass in den vorliegenden Fällen eine oder gegebenenfalls keine Lüftungsanlage eingesetzt werden muss?

Antwort: 04.04.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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